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Hiſtoriſche Miscellen. (Friedberg betreffend.) (Fortſetzung. S. Nr. 51 von 1837.)
Am 4. Mai 1406 erhalten die Burger zu Fried— berg ein Inſtrument, daß ſie von ihren in der dor— heimer und oſſenheimer Terminei gelegenen Aeckern kein Glockenſeil nach Nauheim Glöckner auf St. Johannsberg zu geben ſchuldig ſeyen.
Im Jahr 1410 wurde vom König Ruprecht den Bürgern zu Friedberg ein Beſcheid gegeben, worin unter Andern folgende wichtige Beſtimmungen ſind:
Da der Kaiſer ſich ſelbſt durch den Augenſchein überzeugt habe, daß die eigentliche Stadt durch Sterben und Anderes ſo abgenommen habe, daß ſie nicht wohl mit Leuten beſetzt ſey, ſo bedürfe es der beinahe vollendeten Mauern um die Vorſtadt gar nicht mehr, und ſoll dieſer Bau aufhören und blei⸗ ben, wie er jetzt iſt.
Da ferner die Bürger den Eingang am mainzer Thor vermauert und mit Erkern verſehen und ein anderes Thor daneben erbaut hätten, ſo ſollten ſie dieſen Weg wieder öffnen.(Man wird ſich erinnern, daß neben dem abgebrochenen mainzer Thore ſich noch ein Seitenthor befand. Das war es, welches nach dem Vermauern des mainzer Thores eine Zeitlang zum Ein- und Ausgang gedient hatte und nun nach Wiedereröffnung der alten Pforte wieder vermauert wurde.)
Da ferner die beiden Thürme, welche die Bür— ger an der Frauenkirche errichteten, für die Burg gefährlich ſchienen, ſo wurde von Koͤnig Ruprecht befohlen:„der höchſte von den beiden Thürmen ſoll nicht weiter aufgeführt, der andere aber nicht über 40 Schuh hoch gemauert und dann mit nothdürfti— gem Holz zum Glockenſtuhle und Dachwerk verſehen werden.(Man ſieht wohl daraus, ſowie auch aus dem Bau der Thürme ſelbſt, daß ſie zu einer Be— feſtigung ſollten benutzt werden. Der alte Eingang in den Thurm war in der Kirche. Erſt im Jahr 1648 wurde in das Treppenthürmchen außerhalb ein Eingang gebrochen.)
Endlich befahl der König, daß die Bürger den alten Thurm hinter dem Birnbaum unweit der Burg, den ſie zugemauert hatten, wie ſonſt wieder öffnen ſollten.(Dieſer alte Thurm ſtand in der Nähe des jetzigen Reichsapfels.)
Fortſetzung folgt gelegentlich.)
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
Gläubiger- Aufforderung. (373) Heinrich Bopp von Stammheim beab— ſichtigt mit ſeiner Familie nach Stürzhauſen im Kurfürſtenthum Heſſen auszuwandern. Rechtsan— ſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht Großkarben anzumelden, gegen— falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 30. März 1838. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. In Verhinderung: Dr. Cameſasca. Arbeits-Verſteigerung.
(388) Montag den 30. April, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Nidda die zur Erbauung des neuen Schulgebäudes nöthigen Ar— beiten und Materiallieferungen öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden. r Maurerarbeit beträgt nach dem Voranſchlag 6102 20
Steinhauerarbeit,„„ 7 1173 23 Zimmerarbeit„ 45 1926 41 Dachdeckerarbeit„„„ 555 601 31 Sit,„ 45 1851 37 Se erarbeee,„ 70 1762 48 Glaſerarbeit 5 75 336 38 Weisbinderarbeit,„„ 1 901 38 Spenglerarbeit),„„ 2 229 48
Zuſammen 14,886 24 Pläne, Voranſchlag und Steigbedingungen liegen auf dem Büreau des unterzeichneten Kreisbaumeiſters zur Einſicht offen. Nidda den 9. April 1838. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Süffert.
Na u he mer So o lib ad. (389) Dem Publikum wird hiermit die Anzeige gemacht, daß die Wiedereröffnung des hieſigen Sool— bades den 1. Juni d. J. ſtattfindet.
Nauheim den 3. April 1838. Kurfürſtl. Salzamt. Wille. Meinhard. Wilhelmi. Gläubiger-Aufforderung.
(390) Johann Valentin Jordan von Holz⸗ hauſen beabſichtigt nach Bonames im Frankfurtiſchen auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Gros— karben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 6. April 1838. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler.
Weiß.


