Oeffentliche Aufforderung. (125) Die bis jetzt bei Gericht noch nicht auf⸗ getretenen Gläubiger des verſtorbenen Philipp Rach zu Vilbel und deſſen gleichfalls verſtorbenen, früher mit Johannes Schwind verehelicht ge⸗ weſenen Ehefrau, werden zur Anzeige ihrer Forde⸗ rungen auf Mittwoch den 21. Februar, Vormittags 9 Uhr, unter dem Rechtsnachtheil anher vorgeladen, daß, im Falle ihres Ausbleibens, auf ſie bei Er⸗ ledigung dieſer Verlaſſenſchafts-, reſp. Debitſache keine Rückſicht genommen werden kann. In dieſem Termin ſoll zugleich nochmals ein Arrangement ver⸗ ſucht werden und haben deßhalb auch alle übrigen
Gläubiger mit zu erſcheinen. Großkarben den 22. Januar 1838.
Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt
Muhl. a
Edictalladung. (126) Johannes Adam Reuter von Nieder⸗ weiſel wurde im Jahr 1824 zum Rechner der da⸗ ſigen Gemeinde beſtellt, und ſetzte zu dem Ende unterm 7. April gedachten Jahres gemeinſchaftlich mit ſeiner Ehefrau mehrere auf 2187 fl. gewürdigte Güͤterſtücke zur Caution ein. Das desfalls aus⸗ gefertigte Cautions-Juſtrument ſoll indeſſen ver⸗ loren gegangen ſeyn, und iſtſ deßhalb beantragt worden, daß an deſſen Stelle eine neue Cautions⸗ urkunde ausgefertigt werde. Sollte daher Jemand Anſprüche, ſey es aus dem Eintrag im Hypotheken⸗ buch oder aus der verloren gegangenen Urkunde ableiten zu wollen vermeinen, ſo ſind dieſe um ſo gewiſſer binnen 6 Wochen, von heute an, dahier zu begründen, als ſonſt die frühere Cautionsurkunde fur erloſchen erklart, und für die Gemeinde Nieder— weiſel nach dem mehrerwähnten Eintrag im Hypo— thekenbuche ein neues Concursinſtrument ausgefertigt werden wird. Friedberg den 1. Februar 1838. Großh. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Lichiſches Landgericht. Hofmann. Brumhard. Edictalladung (127) Da die von Joſeph Jeckel und Ehefrau zu Obermörlen dem Oppershofer Kirchenkaſten un⸗ term 17. Dezember 1819 conſtituirte Hypothek über 150 fl. längſt abgetragen, jedoch verloren gegangen ſeyn ſoll, ſo werden auf geſtellten Antrag alle, welche auf jene Obligation und insbeſondere auf die darin unter V. ¼ 31 Ruthen im Kirchfeld im Kriebs⸗ loch und%; 1 Viertel 6 Ruthen auf der Haide des Flurbuchs der Gemarkung Obermörlen vorkom⸗ mende Grundſtücke Anſprüche bilden zu können glau⸗ ben, zu deren Geltendmachung binnen 6 Wochen unter dem Rechtsnachtheile aufgefordert, daß ſonſt jene Obligation für mortificirt erklärt, der deßfall⸗ ſige Eintrag in den Hypothekenbüchern gelöſcht und
dem Kaufbriefe über obgedachte beide Grundſtücke die gerichtliche Beſtätigung ertheilt werden wird. Friedberg den 3. Februar 1838. f Großh. heſſiſches Landgericht Hofmann. Die Verpachtung des Schwalheimer Sauerbrunnens betreffend. (128) Unter Bezugnahme auf die Bekannt⸗ machungen in den Nr. 41, 46, 50 und 1 dieſes Blattes, vom vorigen, und, bezugsweiſe, dieſem Jahre, bringeu wir, in höherem Auftrage, zur öffent⸗ lichen Kunde, daß zum anderweitigen Pachtausgebot des Schwalheimer Sauerbrunnens Tagfahrt auf Dienſtag den 13. d. M., Vormittags 11 Uhr, in hieſiger Rentereiſtube anberaumt worden iſt.
Die Herren Pachtliebhaber werden auf die vor⸗ geſchriebene Vermögensbeſcheinigung nochmals auf⸗ merkſam gemacht.
Dorheim den 6. Febr. 1838.
J. M. L. Schüler, L. Weiß, Rentmeiſter daſ. Salinen⸗Inſpector zu Nauheim.
Gebäude ⸗-Verſteigerung. (129) Montag den 12. d. M., Vormittags um 10 Uhr, läßt die Gemeinde Heldenbergen ihre mit dem Gute Neuburg erkauften Gebäulichkeiten mit ſehr geräumigen Bauplätzen einer nochmaligen Ver⸗ ſteigerung ausſetzen.
Heldenbergen den 8. Februar 1838. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter
b Schweitzer.
Arbeits-Verſteigerung. (130) Freitag den 16. d. M., Nachmittags um Wuyr, ſollen die zur Erbauung eines Badehauſes für die israelitiſche Gemeinde dahier erforderlichen Arbeiten öffentlich an die Wenigſtnehmenden, auf dem hieſigen Bürgermeiſterei-Büreau in Accord ge⸗ geben werden, als: fl. kr.
Maurerarbeit, voranſchlagt zu 122 3 Steinhauerarbeit, 1 20 59 Zimmerarbeit,.„ 113 57 Dachdeckerarbeit, 1„ 26 31 Schloſſerarbeit,. 82 30 Schreinerarbeit, 2.„ 38 30 Glaſerarbeit,„„ 18 45 Weisbinderarbeit, 1 1 19—
Summe 442 15
Riß und Koſtenüberſchlag liegen auf dem hie⸗ ſigen Bürgermeiſterei-Büreau zur Einſicht offen. Die Herren Bürgermeiſter der Umgegend wer⸗ den höflichſt gebeten, Vorſtehendes gefälligſt ver— offentlichen zu laſſen. Altenſtadt den 6. Februar 1838. Brack, Schmidt, großh. Bürgermeiſter. israelit. Gemeindevorſteher.
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