us ien, unter uden Bedin,
1 Omgermef g 8 Aemeiſter derger.
mnags 10 del und Ver; derurſel hin, zu machen⸗ Wenig tand R Nad
e Joſammen⸗
gegend erſuche kannt machen Bürgermtiſtrt el ch wein⸗ 1 DNN N Naußein
und ein rkauft werden.
Buͤrgermeiſter nn.
Nachmittags ſirarbeit, auf an Ort und
er der Umge⸗ igſt bekannt
germeiſter das.
Deck mit rau⸗
Tae und die
— 199
keſes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Maibach den 11. Juli 1837. Der großh. Bürgermeiſter Philippi.
Zwei ſchöne Nußbaum⸗Abſchnitte, (653) zum Anfertigen von Meublen vorzüglich geeignet, ſind dahier zu verkaufen.
Obererlenbach den 12. Juli 1837. Der Rentmeiſter
Ehehalt.
Arbeits⸗Verſteigerung. (654) Künftigen Donnerstag den 20. Juli, des Lormittags um 10 Uhr, ſollen in dem Wirthshauſe 1 Staden, die Arbeiten zu einer neuen Kirchhofs— rauer nebſt eiſernem Stacket und Thor, ſowie die §flaſterung um die Kirche, das Brechen und die Feifuhr von 1½ Klafter Steine und ebenſoviel Sand, an den Wenigſtfordernden vergeben werden. die Voranſchläge und Steigbedingungen liegen bei
großh. Bürgermeiſter daſelbſt zur Einſicht offen.
Es beträgt: fl. kr. Maurerarbeit, 84 25 Steinhauerarbeit, 65 55 Schloſſerarbeit, 140 33 Weisbinderarbeit, 5— Pflaſterarbeit, 71 12 Gießen den 12. Juli 1837. Hofmann,
großh. heſſ. Provinzial⸗Baumeiſter. Arbeits⸗Verſteigerung, (655) Mittwoch den 19. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen zu Hochweifel nachſtehende Arbeiten an ten Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden: 30 Klafter Ortsſtraße zu planiren, Pflaſterar⸗ bit, Steinbrechen und Steinfahren, ſowie Stein⸗ uer⸗, Maurer⸗ und Zimmer ⸗Arbeiten. Die Bedingungen werden bei der Veraccordirung b kannt gemacht werden. Hochweiſel den 11. Juli 1837. Der großh. Bürgermeiſter Reuter. b Edietalla dung. (856) Nach gerichtlicher Obligation vom 15. Juni 1819 entliehen Georg Feldmann und Ehefrau
Butzbach bei Frau Barbara Degouteril „Dittwe, geborene Erbſin, zu Frankfurt a. M.
en Kapital von fünfhundert Gulden, unter Ver⸗
a Fändung ihrer Hofraithe Nr. 101. pag. 49 S. 96 des
FKurbuchs und gegen 5 pCt. Zinſen. Dermalen befindet ſich die erwähnte Obligation im Beſitze der Vittwe des Poſtſekretairs Joſeph Benedict Mül⸗ ler, Anna, geborne Degouteril zu Frankfurt, nelche behauptet, daß jene auf ſie als einzige Erbin ilxer verſtorbenen Mutter, übergegangen ſeye, eine dpfallſige Nachweiſung aber deßhalb nicht will lie⸗
fern können, weil ihr Geburtsort Weiſſenau, bei dem Bombardement von Mainz mit der daſigen Pfarrkirche niedergebrannt und dabei auch nament⸗ lich alle Pfarrbücher vernichtet worden.
Unter dieſen Umſtänden werden auf Antrag der Poſtſekretair Müllers Wittwe alle, welche aus der fraglichen Verpfändung und auf das vorge⸗ dachte Kapital von 500 fl. Anſprüche geltend machen wollen, aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen drei Monaten hier anzuzeigen, als ſonſt das alleinige Eigenthumsrecht der Wittwe Müller an dieſem Kapitale durch Ueberſchreibung deſſelben auf ihren Namen anerkannt und ſie, als zu deſſen Einzie⸗ hung hinreichend legitimirt erachtet werden wird.
Friedberg den 4. Juli 1837. i
Großh. heſſiſches Landgericht
Hofmann.
Edictalla dung. (657) In dem Hypothekenbuche der Gemeinde Florſtadt ſtehen noch folgende Pfandeinträge offen,
IL auf den Namen von Conrad Sängers Wittwe 20 fl. am 5. Januar 1758 bei J. H. Schaubach geliehen;
II. auf den Namen von Conrad Sänger 30 fl. am 25. April 1787 bei der florſtädter Kirche aufgenommen, ſodann die Verpfändung von Viertel Wieſe im Niederried, fur eine Schuld des Johannes Treut von 470 fl. bei Joh. Dauernheim geliehen;
III. auf den Namen von Johs. Treut a) 35 fl. den 3. März 1783 in Gemeinſchaft mit Ludw. Schleuchers Frau und Heinrich Treut, b) 270 fl. den 3. Februar 1785 von denſelben bei der florſtädter Kirche und) 70 fl. den 24. März 1786 von denſelben bei Moſes Iſaac aufgenommen.
Dieſe Hypotheken ſollen längſt abgetragen ſeyn; weil aber die Original⸗Schuldurkunden nicht mehr vorgelegt werden können, ſo werden alle, welche auf dieſelben oder aus den erwähnten Verpfändun⸗ gen Anſprüche geltend machen ſollten, hiermit auf⸗ gefordert, ſolche ſo gewiß binnen 3 Monaten hier anzuzeigen und auszuführen, als ſonſt die gedachten Schuldurkunden für mortificirt erklärt und die Ein⸗ träge in den Hypothekenbüchern gelöſcht werden ſollen.
Friedberg den 27. Juni 1837.
Großherzogl. heſſiſches Landgericht. Hofmann. Aufforderung. (658) Die Kinder und Erben des Paul Weber von Steinbach, beabſichtigen die Immobilien ihres Vaters unter ſich zu vertheilen, können aber nicht über ſämmtliche Güterſtücke Eigenthumsurkunden vorlegen. Es werden deßhalb alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrund Anſprüche an die


