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ger bekannt gemacht werdenden Bedingungen an den Wenigſtfordernden zur Verſteigerung gebracht werden. Der Sammelplatz iſt im Wirthshaus zu Ober⸗ florſtadt. 2 erſuche die Herren Bürgermeiſter des Krei⸗ ſes Friedberg, dieſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Florſtadt den 10. Okt. 1837. Der großh. Bürgermeiſter Götz. Obligations⸗Verlooſung. 1933) Bei der heutigen Gemeinderathsſitzung wurden die laut dem Voranſchlag für 1837 zur Abzahlung beſtimmten 1100 fl. Partial⸗Schuld⸗Verſchreibungen durch das Loos gezogen und es kamen die Nro. 2, 5, 18, 19 zu 200 fl. und Kt, 57 und 80 zu 100 fl. lheraus. l Dieſes wird hiermit unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Inhaber der vorgedachten Partial-Schuld⸗Verſchreibungen den Betrag bis zum 1. Jannar 1838 gegen Rückgabe derſelben, bei der hieſigen Gemeindekaſſe in Empfang zu nehmen haben, indem von da an weitere Zinſen von denſelben nicht vergütet werden. Fauerbach II. am 1. Okt. 1837. Der großh. Bürgermeiſter Sang. Bekanntmachung wegen der anderweiten Verpachtung des Mineralbrunnens zu Schwalheim. (934) Der zum Staatseigenthum gehörige Mine⸗ ralorunnen zu Schwalheim, Rentereibezirks Dorheim, deſſen Waſſer ſowohl wegen ſeines lieblichen, erfri⸗ ſchenden Geſchmacks, als wegen ſeiner vorzüglichen Heilkraft hinreichend bekannt iſt, und ſowohl auf dem Feſtlande als auch über See weit hin verführt wird, ſoll auf neun, zwölf oder achtzehn Jahre, vom 1. Januar 1838 an gerechnet, vorbehaltlich höherer Genehmigung anderweit verpachtet, und zu
dem Ende
Freitag den 20. October d. J.,
Vormittags,
in dem Geſchäftslokal der Renterei zu Dorheim an den Meiſtbietenden öffentlich ausgeboten werden.
Dieſe Brunnenanſtalt in der Nähe von Frank⸗ art, Mainz, Hanau, Friedberg ꝛc., in einer ſehr angenehmen Gegend der Wetterau gelegen, iſt mit den erforderlichen, zum Theil ganz neuen Wohn⸗, Wirthſchafts⸗ und Oeconomiegebäuden verſehen, und bietet dem Beſtänder Gelegenheit zu einem anſtän⸗ digen Verdienſt dar, wobei zugleich darauf aufmerk⸗ ſam gemacht wird, daß außer dem Sauerbrunnen, noch zwei andere Mineralquellen daſelbſt befindlich ſind, wovon das Waſſer der einen, der Perlbrun⸗ nen genannt, in ſeinen Eigenſchaften von dem des Sauerbrunnens ganz abweichend, ſich wegen ſeiuer
in vielen Krankheitsfällen erprobten vorzüglichen Wirkung gleichfalls zum Verkaufe eignet. Auch ſoll dem Beſtänder erlaubt werden, auf dieſem Etabliſ⸗ ſement eine förmliche Badeanſtalt, wozu hinreichen⸗ des Mineralwaſſer vorhanden iſt, einzurichten, und alle erlaubten Vergnügungen, wie z. B. Tanzpar⸗ thien, zu veranſtalten.
Pachtliebhaber, welche ſich über den Beſitz des zur Cautionsleiſtung und zur Uebernahme des In⸗ ventars erforderlichen Vermögens durch vollſtändige obrigkeitliche Zeugniſſe genügend auszuweiſen ver⸗ mögen, werden daher eingeladen, ſich an dem oben⸗ gedachten Tage und zur beſtimmten Stunde, in dem Renterei-Local zu Dorheim einzufinden, und nach Vernehmung der Pachtbedingungen, welche auch ſchon vor dem Termin ſowohl in dem Geſchäfts⸗ local der unterzeichneten Behörde, als bei der ge⸗ nannten Renterei eingeſehen werden konnen, ihre Gebote zu Protokoll zu geben.
Kaſſel am 22. September 1837. Kurfurſtliche Ober⸗Finanzkammer v. Ba um bach.
Vorſtehende Bekanntmachung Kurfürſtlich Heſ⸗ ſiſcher Ober-Finanzkammer zu Kaſſel, wird hiermit zur offentlichen Kenntniß gebracht.
Dorheim den 10. Oktober 1837. J. M. L. Schuler, Weiß, Rentmeiſter daſelbſt. Salineninſpektor
zu Nauheim.
Gläubiger⸗ Aufforderung. (935) Katharina Magdalena Wolf von Rommelhauſen beabſichtigt nach Windecken Kurfürſtenthum Heſſen auszuwandern. Rechtsan⸗ ſprüche an dieſelbe ſind binnen drei Mouaten bei großh. Landgericht zu Großkarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird.
Friedberg den 3. Oktober 1837. 5 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler.
Gläubiger⸗ Aufforderung, (936) Kandidat Fritzen von Oberrosbach beab⸗ ſichtigt nach Nordamerika auszuwandern. Rechts⸗ anſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht Friedberg anzumelden, gegen⸗ falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird.
Friedberg den 1. Oktober 1837. N Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg.
Küchler. Edictal ladung. Die Theilung der berſtädter Mark betreffend.
(937) Es iſt die Theilung des der Gemeinde Berſtadt und 37 zu der Gemeinde Ober⸗ und Unter⸗


