Ausgabe 
27.6.1835
 
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ligenzblatt

den 27. Juni

1835.

*

Die Berichte wegen Beſtellung von Vormündern für Minderjährige.

vorſchriftsmäßigen Eintrages in die bei uns geführt werdenden Vormundſchafts⸗ Fällen, wo Vormünder für Minderjährige beſtellt werden, zu wiſſen noͤthig:

der Tag deſſen Todes;

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en und z 7 7 8 Freude den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. ſtigendſn SS

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9 Amtlicher Theil.

Euch de f 5 5 5 N a es! Das großhe zoglich heſſiſche Landgericht Friedberg an die großherzoglichen Buͤrgermeiſter und Beigeordneten des Bezirks. m Bild

30h Betreffend:

Es 14 Zum Zwecke des

a D iſt uns in allen ee vollſtändige Vorname der zurückgebliebenen Kinder; 2 5 2) Jahr und Tag, wann ſie geboren worden;

Juni: 3) der Vorname des Vaters und, wenn er verſtorben iſt, h. 4) der Vorname der Mutter, deren Familienname und, eintretenden Falles, Todestag. 1 fl. Indem wir Sie hierauf aufmerkſam machen, erwarten wir,

Juni: Vormünder für Minderjährige vorſchlagen, At Friedberg den 20. Juni 1835.

die oberwähnten Punkte

daß künftig in allen Fällen, wo Sie genau angeben.

In Verhinderung des großh. Landrichters: Brumhard.

An das Publikum.

Die ſchon vielfältig erörterten Vortheile, welche . die Verwandlung der Naturalzehnten in ſtändige f Grundrenten den Zehntpflichtigen gewährt, ſind in nachfolgendem, aus der Feder eines ſehr achtbaren 1 ind unterrichteten Staatsbeamten gefloſſenen, bereits un mehreren Kreiswochenblättern unſeres Landes ab⸗

5 Fjedruckten Aufſatze ſo klar zuſammengeſtellt, daß iber deren Richtigkeit aller Zweifel verſchwindet. Es hat dieſer Aufſatz zwar zunächſt die fiskaliſchen Zehnten im Auge; das darin Geſagte gilt aber auch In der Hauptſache von allen nicht fiskaliſchen Zehn⸗ gel. en, mit dem einzigen Unterſchiede, daß bei. Ver⸗

wandlung dieſer den Zehntpflichtigen nur die hal ben Beziehungskoſten in Abzug kommen. Dieſer Um ſtand mag der Verwandlung, oft noch hindernd im Wege ſtehen, daher deſſen baldige Beſeitigung auf dem Wege der Geſetzgebung äußerſt wünſchenswerth erſcheint.

Daß mitunter auch noch andere Hinderniſſe der Zehntverwandlung entgegen ſtehen, oder ihr entgegen geſtellt werden, iſt leider ebenmohl gegründet. Nicht ſelten liegen ſie in beſonderen Lokal-⸗Verhältniſſen, oft aber auch in dem Intereſſe Einzelner, die in dem leidigen Fortbeſtehen der Naturalbezehntung auf eine oder die andere Weiſe ihren Vortheil ſuchen und finden. Wenn indeſſen die Sache einer unbefangenen.