Ausgabe 
20.6.1835
 
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angeben, die wir ſeit vierzig Jahren an uns Erſtlich: und trink nicht zu heiß und nicht zu kalt.* Zweitens: ſpüle deinen Mund oft mit rei

nem Waſſer, beſonders Abends und Mor

gens, aus.

Drittens: dann und wann(das heißt alle paar Tage Einmal) reibe deine Zähne beſon⸗ ders aber dein Zahnfleiſch mäßig, nämlich nicht zu arg, mit einem Bürſtchen.

Viertens: Hüte dich vor Desperations⸗ Curen, wenn du Zahnſchmerzen haſt. Wenn ſie nicht von Erkältung oder vom Blute kommen, ſo kannſt du wohl manchmal den Schmerz augen⸗ blicklich tödten, verdirbſt aber oft deine übrigen Zähne für die ganze Zukunft. Am ſicherſten ſoll in vielen Fällen gegen Zahnſchmerzen ſeyneinige Mal des Tags mit lauwarmem Waſſer und etwas Brannt wein vermiſcht ſich den Mund auszuſpülen.

Fünftens(das iſt aber blos für die Eltern): Leidet nicht, daß Leute mit unreinem Athem, un⸗ reinem Munde und ganz verdorbenen Zähnen eure Kinder häufig auf den Munde küſſen, gewöhnt viel⸗ mehr eure Kinder früh daran, ſich den Mund aus zu ſpülen mit reinem Waſſer.

Schottlaäͤndiſche Methode die Huͤhnereier aufzu⸗ bewahren.

Die ſchottiſchen Bergbewohner bewahren die Eier auf eine eben ſo einfache als leicht anwendbare Weiſe auf. Sie tauchen die Eier nämlich eine oder zwei Minuten lang in ſiedendes Waſſer, ſo daß hierdurch aus einem kleinen Theile des Eiweißes eine Art von Häutchen gebildet wird, welches das Innere des Eies auskleidet, und daſſelbe gegen iden Zutritt der Luft ſchützt. Dieſe Methode iſt micht nur viel wohlfeiler als der reaumür'ſche Fir⸗ miß, ſondern ſie ſoll überdieß auch viel wirkſamer ſſeyn.(Journal des connaissances usuelles). 717 Polytechn. Journal.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

NM NN.. Gläubiger-Aufforderung Siegfried Gräbing von Butzbach be nach Nordamerika mit ſeiner Familie aus⸗

1381) abſichtigt

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zuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind bin nen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier an zumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 26. Mai 1835. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Verſteigerung von Kleidungsſtücken.

(388) Donnerſtag den 25. d. M., Morgens 9

Uhr, ſollen die Kleidungsſtücke des verſtorbenen

Rechners Carl Frick dahier, in deſſen Behauſung in

der Burg⸗Vorſtadt, einer öffentlichen meiſtbietenden

Verſteigerung, gegen gleich baare Zahlung, ausge

ſetzt werden, wozu die Kaufliebhaber einladet

Friedberg den 4. Juni 1835. In Auftrag:. Der Beigeordnete Jakob Bechſtein. Bekanntmachung. b

(407) Bei hieſigem Juſtizamte befinden ſich die

nachverzeichneten letzten Willensverordnungen hinter

legt, von deren Hinterleger, nach zuverläſſiger Nach richt, die unten benannten bereits ſeit geraumer

Zeit verſtorben ſind, ohne daß deshalb bisjetzt um

die Eröffnung dieſer Teſtamente gebeten worden iſt;

daher man hierzu, in Gemäsheit der Verordnung vom 14. März 1815, von Amtswegen Termin auf den 5. Auguſt l. J., Morgens 10 Ühr, anbeſtimmt hat, indem ſich alle diejenigen, welche hierbei be theiligt zu ſeyn vermeinen, unter der Verwarnung, daß im Falle ſich Niemand als Erbe oder ſouſtiger

Theilhaber einfinden ſollte, dennoch die Eröffnung

der bezeichneten Teſtamente erfolgen wird, zu er

ſcheinen haben. 0

Dorheim am 29. Mai 1835. 5 Kurfuͤrſtliches Juſtizamt Halberſtadt. Verzeichniß der

hinterlegten letzten Willens verordnungen.

1) Martin Petter und deſſen Ehefrau Anna Eva, geb. Hoffmann, von Schwalheim. Hinterlegt den 19. Januar 1825.

2 Dieſelben, Nachtrag zu Vorigem. Hinterlegt den 5. Dezember 1827. NB. Die Ehefrau iſt ſeit dem 6. April l. J. verſtorben.

3) Herr Kammerrath von Baſſewitz in Dorheim und deſſen Frau Gemahlin, geb. von Hombergk. Hiu terlegt den 8. Juni 1825. NB. Die Ehefrau iſt ſeit ohngefaͤhr 8 Jahren todt.

4) Philipp Marloff in Dorheim und deſſen Frau Katharine, geb. Faber. Hinterlegt den 18. Febr. 1830. NB. Die Ehefrau iſt ſeit einem halben Jahre todt.

5) Johannes Reiſer in Nauheim und deſſen Ehefrau Katharine, geb. Schäfer. Hinterlegt den 21.