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der
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Steuern,„darumb daß ſie die Mur(Mauer)
deſterbaß gefeſten vnd gemuren ſollen vnd mogen“).
Ganz beſonders wichtig aber iſt eine Urkunde des Kaiſers Ruprecht vom Jahr 1410*). Der Kaiſer ſagt darin unter Andern ungefähr Folgendes: „Was den Bau der Mauer betrifft, den die Bür⸗ ger um die Vorſtadt geführt und faſt ganz voll⸗ bracht haben, ſo entſcheiden wir, nachdem wir den⸗ ſelben ſelbſt zu Friedberg geſehen und uns überzeugt haben, daß die Stadt durch Sterben und Anderes (es mag wohl der Brand von 1383 darunter ver— ſtanden ſeyn) an Bewohnern ſehr abgenommen und noch viel mehr als jetzt faſſen kann, daß die Bürger dieſen Bau nicht weiter führen und machen ſollen als mit Wiſſen und Willen der ſechs Burgmanne.“— Dies iſt dieſelbe Mauer, von welcher man noch jetzt an dem ſogenannten Schützenrain u. ſ. w. die deutlichen Spuren ſieht. Aus dem Angegebenen erklärt ſich der Umſtand, daß ſie nicht ſo ſtark und feſt als die eigentliche Stadtmauer war, daß ſie, obgleich jünger, früher wieder verfiel, denn ſie war nie ganz ausgebaut und nur zum Schutze der Vorſtadt, der darin bele— genen Gärten u. ſ. w. beſtimmt. In damaliger Zeit pflegten andere Städte und Länder ihr ganzes Ge—⸗ biet zu befeſtigen, oder, wie man es nannte, mit einer Landwehr zu verſehen. In Frankfurt, Nürn⸗ berg, dem Rheingau ſieht man noch ſolche Land— wehren. Da eine ſo große Mauer zu theuer war, ſo machten ſie einen Wall mit Graben und Geheg, was man Haingraben zu nennen pflegte. Einen ſolchen hatte die Stadt ebenfalls um ihr Gebiet, wie man noch jetzt an mehreren Orten ſieht. Selbſt der Name iſt noch übrig. Es war übrigens auch ehemals eine ſolche Landwehr an der Strasbach. — In dem oben erwähnten Briefe des Kaiſers Ruprecht wird den Bürgern auch befohlen, das mainzer Thor, welches ſie zugemauert hatten und wodurch die Verbindung zwiſchen der alten Stadt nach der Vorſtadt gehemmt wurde, wieder zu öffnen und dagegen das Nebenthor, welches ſie gemacht hatten, zuzumauern. Dieſes Nebenthor war noch vor einigen Jahren ſichtbar.
) Die Urkunde iſt ungedruckt, und ſteht Nro. 45 im rothen Buche. 0
) Siehe: Gründlicher Bericht der Stadt Friedberg Stand, Regalien, Privilegien de. Urkunde Nre. XLVII.
Im Jahr 1442 wurde einer alten, bis jetzt noch ungedruckten Urkunde zufolge das Märkergeding
in der Barbara⸗Capelle nach altem Brauche
gehegt. Dabei wird u. A. beſtimmt geſagt, daß dieſe Capelle in der Vorſtadt vor dem fauer⸗ bacher Thore gelegen ſey. a
Aus allen dieſen Urkunden geht deutlich das hervor, was ich oben geäußert habe, daß nämlich die Stadt ihre alte Gränze behalten habe, daß ſie aber zur Zeit ihrer Blüthe nach ihren drei Haupt— thoren hin noch Vorſtadte gehabt haben müſſe, die indeſſen nach und nach immer unbedeutender wur⸗ den, und endlich in den wilden Zeiten des dreißig— jährigen Krieges, wo alle offene Platze der Wuth des Kriegers blosgeſtellt waren, faſt ganz unter⸗ giengen und deren Häuſer verbrannten.— Schließ⸗ lich füge ich hier noch bei, daß die Stadtmauer in früheren Zeiten unbedeckt war und laut einer Chronik— nachricht, die ich indeſſen nicht weiter urkundlich belegen kann, erſt vom Jahr 1578 an mit etuem Dache verſehen wurde.
Die Wall⸗Aufwürfe, welche man zunächſt um die Stadt und Burg ſieht, ſind übrigens zum Theil neuerer Zeit, nämlich im ſiebenjährigen Kriege von den Franzoſen aufgeworfen worden, welche die Stadt gegen einen plötzlichen Ueberfall zu decken ſuchten. Unſere älteſten Perſonen werden ſich deſſen wohl noch erinnern; wenigſtens wußte ſich der vor eini— gen Jahren verſtorbene alte Herr Preuſſer noch recht gut zu entſinnen, daß während ſeiner Jugend— jahre um Friedberg herum geſchanzt wurde.
Ph. Dieffen bach,
Bekanntmachungen von Behoͤrden. NN NNNN NN AN Hofraithe-Verſteigerung.
(7) In Auftrag großherzoglichen Landgerichts da— hier ſoll Freitag den 13. Februar l. J., Vormittags um 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe die Hofraithe des Wilhelm Netz dahier, beſtehend in Wohnhaus, Nebenbau, Brauerei, Scheuer, Stall, Garten und Grund, an Johann Oberländer und der Stadt Fried— berg am fauerbacher Thor gelegen, öffentlich meiſt— bietend unter den alsdann bekannt gemacht werden—
den Bedingungen verſteigert werden. Friedberg den 2. Januar 1835. Der Buürgermeiſter D. Fritz


