Ausgabe 
14.11.1835
 
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Intelligenzblatt

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im Allgemeinen,

N den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

dae 2 46 Sonnabend, den 14. November 1335.

9 5 Amtlicher Theil. 1g: N 7 2 2

en Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg 1 an die großh. Bürgermeiſter des Kreiſes.

N 1 Betreffend: Das Verfahren bei Hausſuchungen nach entwendeten Forſtprodukten. t: l

en: 5 f. Wir Die Verordnung über die Forſtorganiſation vom 16. Januar 1811 ſchreibt im§. 19 vor:

Oiober:Die Schultheiſen und übrigen Ortspolizeibehörden ſind verbunden den Hausſuchungen, wenn ſie rn von den öffentlichen Forſtdienern(§. 4) darum angegangen werden, ſich unvorzuͤglich mit zu unterziehen, IN. diejenigen Gegenſtände, welche vom Forſtdiener bei Hausſuchungen oder im Falle des§. 14, auf ſeine

Pflichten, entweder als entwendet, oder als Gegenſtand, oder als Beweismittel des Vergehens angegeben werden, ſo wie im Falle des§. 16 und 17 auch Perſonen, welche vom Forſtdiener bezeichnet werden, mit Arreſt zu belegen, und ſo lange, bis vom Juſtizbeamten(S. 90) Verfügung erfolgt, in ſicherer Ver wahrung zu halten. 8 Sobald Perſonen, Fuhrwerke oder Thiere auf Betrieb der Forſtdiener arretirt worden ſind, iſt von dem Schultheiſen oder der anderen betreffenden Ortspolizeibehoͤrde dem Juſtitzbeamten unvorzüglich Nachricht zu geben.

Da Beſchwerden darüber eingelaufen ſind, daß, dieſe geſetzlichen Vorſchriften nicht überall von Ihnen mit der erforderlichen Strenge zur Ausführung gebracht worden ſind, ſo bin ich veranlaßt Ihnen dieſelben hierdurch nachdrücklichſt einzuſchärfen, unter dem Bemerken, daß ich die hin und wieder vorgekommene Entſchuldigung, es habe ſich niemand im Orte vorgefunden, der ſich der Wegbringung der mit Beſchlag zu nehmenden Gegenſtände an einen ſicheren Verwahrungs-Ort freiwillig hatte unterziehen wollen, durch⸗ aus nicht berückſichtigen kann und werde, indem Ihnen als Ortspolizeibeamten Leute und Mittel zn Gebote ſtehen und zwangweiſe, zu Gebote ſtehen müſſen, um die Vollziehung Ihrer polizeilichen Anord nungen zu bewirken.

Friedberg den 8ten November 1835. Küchler.

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Sonntagsſchule zu Friedberg. brochen, und wir wurden, in augenblicklicher Er (Beſchluß.) mangelung eines neuen, genöthigt, ſtatt deſſen einſt

Unter den Unterrichtszweigen lag uns der Zei⸗ weilen die Anfangsgründe der Geometrie ertheilen chen⸗Unterricht beſonders am Herzen. Leider wurde zu laſſen, was freilich auch Noth hatte, aber doch er ſchon in der erſten Hälfte des Jahres 1834, als nicht die erwünſchte Theilnahme fand. Um ſo erfreu Bechtel wir eben die erſten guten Früchte desſelben bemerkt licher war uns, durch die wohlwollende Theilnahme hatten, durch Abgang des bisherigen Lehrers unter⸗ der Seminar⸗Direktion einen jungen Mann zu erhal

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