Ausgabe 
14.2.1835
 
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ſy z 1 pater u

t derm Sowohl die Armuthsatteſtate(1) als auch

39 lld und ohne baare Zahlung zu verabfolgen und ſollte ſich ſpäter, wenn der Apotheker ſeine Bezahlung 1 rlangt, ergeben, daß der Kranke ſchon zur Zeit der Abgabe der Arznei zahlungsunfähig war,

im die Bezahlung ſeiner Forderung aus der Gemeindekaſſe nicht verweige t werden.

ö die Atteſtate der Zahlungsfaͤhigkeit(2) ſind in der Regel if dem Recepte ſelbſt, oder ausnahmsweiſe auf einem beſonderen Schein in welchem jedoch ſtets der

ſo kann

veck deſſelben ausdrücklich zu erwähnen iſt auszuſtellen.

m 5. b. 9 3 n Kennt ker Arzueien zu erwirken. 1

* 1 Friedben

3) Zur unverweilten Verabfolgung der Arzneien bleiben übrigens, auch im Falle weder baare Zah⸗ ng geleiſtet, noch eins der bemerkten Atteſtate beigebracht wird, die Apotheker dann verbunden, wenn ile noͤthig iſt und die Dringenheit des Falles nicht geſtattet, die erwähnten Zeugniſſe vor Bereitung

In dieſen Fällen werden daher ſtets die ordinirenden Aerzte die Recepte mitEilt bezeichnen. Den Apothekern bleibt es hierbei überlaſſen, durch ein von dem Bürgermeiſter oder reſp. Beigeordneten

d herwirkendes Atteſtat über die Vermögensverhältniſſe des Kranken ſich zu verläſſigen, indem auch in der 1833 Anſehung dieſer Fälle die Vorſchriften der 88. 70, 72 und 73 der Medicinalordnung volle Anwendung finden.

Justi 1

Provinz, f

burkeubun 117 5 und Apotheker durch

orſchriften igeordueten

Um jedoch dung dieſer,

Wir beauftragen Sie, hiernach nicht nur die Bürgermeiſter zur Bekanntmachung dieſer Vorſchriften in den Gemeinden zu inſtruiren, ſondern auch die Großherzogl. Sanitätsbeamten, practiſchen Aerzte, Mittheilung eines Exemplars dieſes Ausſchreibens an Jeden deeſelben, u den getroffenen Anordnungen in Kenntniß zu ſetzen. In Verhinderung des Staatsminiſters v» Lehmann.

Dr. Y orſt.

verlangt ſche, deren uthsatteſtat

Kurze Nachrichten. Friedberg im Februar. 14 Wir haben ſchon von Frankfurt, Darmſtadt und andern Orten Nachrichten über das Wetter in betreſſen⸗ 5 Nacht vom 5. auf den 6. Februar erhalten.

ñä:

e Armut Den fernen Leſern theilen wir mit, daß auch wir zalordnung zi jener Nacht bei heftigem Weſt- und Nordweſt, auf Rech, tieſes Gewitter hatten, welches ſich um die Mitter

ſachtſtunde mit Hagel entlud. Der Barometer war Beleg un im Morgen des 5. noch 28 Zoll/ Linie(pariſ), (aneleſten und ſtand am Morgen des 6. auf W Zoll 6 ¼

linien. Auch die Luft, welche die beiden vorher⸗ ehenden Tage äußerſt mild war, hatte ſich abge⸗ ande ſud, lühlt, und ſtand der Thermometer am 6. Morgens hältniſen Uhr auf 2 Grade. Schnee hatten wir dieſen ballen ſanzen Winter bis dahin nur ſehr wenig. iſtet ode heker mit Nie derwöllſtadt. Hier wurde dieſen Herbſt die neue Orgel feier ct auf ch eingeweiht). Die Veränderung des Platzes

usſtelſe Wir würden darüber gerne ſeiner Zeit etwas milgetheilt haben, wenn uns nur auch etwas zugekommen wäre. Die Redaction

eien als⸗

vor unſerer Kirche ſchreitet ihrer Vollendung ent gegen, und wird gewiß eine Verſchöͤnerung unſeres Ortes genannt werden können.

Ganz beſonders nützliche Erfindung.

Wir kommen immer weiter in den Erfindungen, und können's durch ſie immer bequemer haben. Aber wir müſſen auch dankbar ſeyn gegen die, welche ſich durch ſolche um das menſchliche Geſchlecht verdient gemacht haben, wenigſtens ihre Namen der Nachwelt überliefern. Das thun wir hiermit, in dem wir den Namen Mignard- Billinge in unſer Intelligenzblatt aufnehmen. Dieſer Mann hat ein Inſtrument erfunden, wodurch Jedermann mit leich⸗ ter Mühe(man kann gar nicht dankbar genug da für ſeyn) die Auſtern öffnen kann.

(Dingler polyt. Journ. XIV, 6.)

Bekanntmachungen von Behoͤrden. NUM Fruchtverſteigerung zu Friedberg. (89) Dienſtag den 3. März 1835, Vormittags

10 Uhr, werden dahier zu Friedberg in der Behau