Ausgabe 
7.3.1835
 
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ſen Aufenthalt erlitt, der zwar nicht unmittelbar ruf die Bade⸗Anſtalten, aber doch auf das Ganze

achtheilig einwirkt, indem der Brunnen mit ſeinem

oͤſtlichen Mineralwaſſer künftig von jedem Curgaſte nicht nur beſucht, ſondern auch wohl benutzt werden wird. Mochten nur auch hier die nachſten Um⸗ gebungen des Brunnens eben ſo mit Spaziergängen verſehen werden, wie das Badehaus zu Nauheim, an welchem mehrere Morgen Land bereits zu einer ſ. g. engliſchen Anlage abgeſteckt ſind.

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Ueber das Lebendigbegrabenwerden.

Das Schrecklichſte, was dem Menſchen je wider⸗ fahren kann, iſt: lebendig begraben zu werden! Jeder fühlende Menſch ſchaudert vor dem Gedanken an dieſe gräßlichſte aller Qualen zurück, und es iſt unnöthig, hier mit grellen Farben dieſelbe zu ſchil⸗

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dern; es ſey mir nur erlaubt, Einiges zur Verhütung dieſes Unglücks zu ſagen.

Allgemein anerkannt iſt es, auch von den be rühmteſten Aerzten beſtätigt, daß es kein ſicheres Zeichen des wirklich erfolgten Todes giebt, als eingetretene Fäulniß.

Fehlender Ader⸗ und Herzſchlag, Aufhören des Gefühls und jeder willkührlichen Bewegung, Steifig⸗ keit der Glieder, völlige Erſtarrung des Körpers, Gebrochenſeyn des Auges, Nichtausfluß des Blutes aus der geöffneten Ader, Erſchlaffung der Muskeln und Sehnen, Unempfindlichkeit gegen electriſche und galvaniſche Reize ic. ſind ſämmtlich nur trügliche und vermeintliche Zeichen des wahren Todes, in⸗ dem ſie alle auch bei Scheintodten gefun⸗ den werden.

Nur die Zeichen der bereits eingetre tenen Fäulniß laſſen mit Sicherheit auf wirklich erfolgten Tod ſchließen, und dieſe ſind: Auftreibung des Unterleibs, in's Blaue oder Grüne ſpielende, ſich über die Haut verbreitende Flecken(Todtenflecken), Ablöſen der Oberhaut, Her⸗ vorquellen einer übel riechenden Feuchtigkeit aus Mund und Naſe, allgemeiner faulichter Geruch u. dgl. E'benſo allgemein auerkaunt und durch viele Beiſpiele, von glaubhaften Aerzten geſammelt, er⸗ wieſen iſt es, daß der Zuſtand von Scheintod weit häufiger vorkommt, als man gewöhnlich glaubt, daß Scheintodte nach 8 10 Tagen und noch

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ſpäter zum Leben erwachten, unerachtet alle gewöhn⸗ lichen Zeichen des wirklichen Todes vorhanden wa⸗ ren, daß demnach weit häufiger, als man denkt, Scheintodte begraben werden, im Grabe zur griß⸗ lichſten Qual erwachen und daß uns Allen bei der bisherigen Verfahrungsart dieſes Unglück droht.

Am häufigſten aber fallen in den Zuſtand des Scheintodes nervenſchwache Perſouen, ſolche, die an ſchweren Nervenkrankheiten litten, die beſonders heftige Gemüthsbewegungen hatten, we Gram, Zorn, Schrecken, ſolche, die durch ſtarke Blutflüſſe ſehr entkräftet waren, wie nach großen Verwundungen nach oder während der Entbindung, ſolche, die an langwierigen und heftigen Diarrhoen litten, vom Schlag⸗ oder Stickfluß Getroffene, durch geiſtige Getränke Berauſchte, Erfrorene, Ertrunkene, Er⸗ droſſelte, in böſen Dünſten Erſtickte, vom Blitze Getroffene, überhaupt alle in voller Lebenskraft Verunglückte, Frauen, die eine ſchwere Niederkunft zu überſtehen hatten, Neugeborene ꝛc.

Bei allen dieſen Perſonen kann auch die ſorg⸗ fältigſte Beobachtung des erfahrenſten Arztes oft kein Lebenszeichen entdecken, konnen anhaltende und zweckmäßige Wiederbelebungsverſuche erfolglos an gewendet ſeyn, und doch glimmt der Lebensfunke noch, und kann früher oder ſpäter und erſt in dunkler

Grabesnacht entflammen.

Aus allem dieſem geht zur Genüge hervor, daß nichts ſchützt vor der Gefahr des Le bendigbegrabenwerdens, als Abwarten der eingetretenen Fäulniß, und daß die medicini⸗ ſche Polizei überhaupt, ganz beſonders aber in allen oben genannten Fällen, ſtreng darauf ſehen ſollte, daß dieſer Zeitpunkt ſtets abgewartet würde.

In den meiſten Staaten iſt geſetzlich beſtimmt, erſt nach 72 Stunden zur Beerdigung zu ſchreiten, oder zuvor den wirklich erfolgten Tod durch aärztli⸗ ches Zeugniß zu beweiſen. Wie wenig aber dieſe Maasregel genügt und für alle Fälle hinreichende Bürgſchaft gewährt, geht ſchon aus dem Geſagten und aus der Erfahrung hervor, daß der Scheintod oft weit über dieſe Periode hinausreichen kann.

In höheren Ständen und wohlhabenderen Fa⸗ milien fehlt es nun gewöhnlich nicht an Raum, unn den Verblichenen in einem paſſenden Locale d beobachten; bei ärmeren aber und auf ein einziges

zu der beginnenden Fäulniß

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aufzubewahren und