Ausgabe 
4.7.1835
 
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Kreiſe iſt die Leinweberei.

Als dritte vorzuͤgliche Erwerbsquelle in dem Kreiſe Friedberg haben wir oben auch die Gewerbe bezeichnet. Es rechtfertigt ſich dieſe Behauptung durch die Angabe, daß die Summe der in dem Kreiſe betriebenen Gewerbe ſich auf 4094 be⸗ läuft. Für die größere Ausdehnung der einzelnen Gewerbe übte der Zollverein einen wohlthatigen Einfluß. Das höchſtbetriebene Gewerbe in dem Es ſind deren 491 vor⸗ handen. Weniger erfreulich iſt die Menge der Wirthſchaften 414 an der Zahl. Schuhmacher zahlt der Kreis 349, Schneider 254, Brandweinbrenner 145 und Müller 82; Bierbrauer leider nur 5. Zur allmähligen Verdrängung des verderblichen Brandweintrinkens wäre es höch wünſchenswerth, daß mehr und gute Bierbrauereien angelegt wür den. Vielleicht dürfen wir uns der Ausſicht darauf erfreuen, wenn, wie zu hoffen iſt, die Bierbrauereien von den darauf ruhenden Abgaben demnächſt ganz⸗ lich entlaſtet werden.

1(Fortſetzung folgt.)

Kleine Buͤcheranzeige.

Geſchichte der Deutſchen von Dr. Soͤltl, Pro⸗ feſſor in Munchen.(Mit dem Motto: Was wir irrten, was wir ſtrebten, Was wir litten,

was wir lebten.) Freiburg. 1835. Es gibt viele deutſche Geſchichten und Ge ſchichten der Deutſchen, aber nur Eine deutſche Geſchichte. Wir meinen, ſeit mehr als hundert Jahren habe man es vielfältig mit mehr oder we⸗ niger Glück verſucht, die Geſchichte unſeres Volkes und Vaterlandes darzuſtellen. Wollten wir die Verſuche alle nennen, wir würden ein dickes Buch vollſchreiben müſſen. In unſern letzten Jahren noch

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5 0. 0 0 15 wir deren in Menge erhalten, und führen

darunter hier nur diejenigen an, an welchen noch gegenwärtig gearbeitet wird, oder welche beſonderes Intereſſe haben: Ludens großes Werk, wovon be⸗ reits gegen ein Dutzend Bände erſchienen ſind;

t 1 1 Karl Adolph Menzels Geſchichte für das Volk, 00 un

woran an einer 2ten Auflage gearbeitet wird;

Pfiſters Geſchichte, ein vortreffliches Werk, deſſen

Stem und letztem Bande man entgegen ſieht. Auch von K. W. Böttiger iſt eine Geſchichte des deutſchen Landesfür Schule, Haus und Gebildete⸗

begonnen und der erſte Band bereits ausgegeben. Endlich bietet uns in dem

obengenannten Werke

Hr. Söltl eine neue Bearbeitung an, von

welcher er in der Vorrede u. A. ſchön ſagt:Ver⸗

trauensvoll gebe ich dem deutſchen Volke die Ge ſchichte ſeiner Ahnen als einen Spiegel der Ver⸗ gangenheit und ein heiliges Vermächtniß ſeiner Väter für die kommenden Geſchlechter, und ſpäter: So nimm denn, du deutſches Volk, die Geſchichte

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deiner Ahnen mit eben der Liebe auf, mit der ich ſie darbringe. Zwei Lieferungen ſind uns von dem Ganzen, welches aus 22vieferungen(jede zu 24kr. Subſeription) beſtehen ſoll, bis jetzt zu Geſichte gekommen, und was wir davon geleſen haben, machte uns das Werk für gebildete Leſer, denen es auch um eine lebendige Darſtellung zu thun iſt, ſehr empfehlens werth.)

) Bis jetzt ſind 4 Hefte erſchienen, welche bei dem Unter⸗ zeichneten vorräthig ſind. ö C. Bindernagel.

Bekanntmachungen von Behoͤrden. Edietalladung.

Ueber nachſtehende Grundſtücke: Gemarkung Niedermörlen.

(427)

Band. Fol. Nr. Ruth. Gärten: II 61142 0,6 in den Nußgärten an Peter Fiſcher, ledig. 66536 3,1 in den Kappesgärten an Peter Schmidt. 779/44 2,5 hinter dem Brauhaus an Hein⸗ rich Gondolf. Mittelfeld: 1464 13,2 hinter dem Haingraben an Joh. Georg Möbs jun. 15 64a] 8,6 daſelbſt an Vorigem und Tho⸗ mas Winter. 47744 15,8 im Hinſterfeld an Anton Möbs. Wieſen: 8200 Ha] 1,6 in den Brunngärten an Jakob Rack. Gemarkung Obermörlen. Wieſen: XIII 47 44 14,3 in den Frankertswieſen an Johs König, ledig. 10337a[14,5 daſelbſt an Jakob Racks zu Nie⸗ dermörlen. 2 Krautgärten in den niedermörler Krautgärten an Johs Möbs, Löwenwirth,

welche auf den Namen der Margaretha Stecher zu Niedermörlen im Flurbuche ſtehen, und von deren Erben verkauft worden ſind, kann eine urkundliche Eigenthumsnachweiſung nicht erbracht werden. Auf jener Anſtehen werden daher alle, welche auf die gedachten Grundſtücke Anſprüche bilden zu können glauben, aufgefordert, ſolche binnen ſechs Wochen von heute an hier geltend zu machen, widrigenfalls die Verſteigerung genehmigt und den Kaufbriefen die gerichtliche Beſtatigung ertheilt werden wird. Friedberg den 8. Juni 1835. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann.