Ausgabe 
29.3.1834
 
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Intelligenzblatt

für die

Jberhessen

im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M13. Sonnabend, den 29. Maͤrz 1834.

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an die Schulvorſtaͤnde des Kreiſes, mit Ausnahme derjenigen in den ſtandesherrl. Bezirken.

Betreffend: Das wegen der Schulverſäumniſſe von den Schulvorſtänden zu beobachtende Verfahren.

Dem zum großen Nachtheile für die Volksbildung an vielen Orten ſo ſehr eingeriſſenen Uebel der Schulverſäumniſſe kann nur durch eine ſtrenge Anwendung der desfalls vorliegenden geſetzlichen Zwangs und Strafmittel Einhalt gethan werden.

Ich empfehle daher den Schulvorſtänden die genauſte Beobachtung der darauf bezuͤglichen Vorſchrif ten ihrer Inſtruktion vom 20. Juni 1832§. 17 bis 20, und fordere dieſelben auf, inskünftige die Ver zeichniſſe über ſtattgehabte Schulverſaͤumniſſe oder wenn keine vorfielen, die erforderlichen Anzeigen daruber ſtets binnen der erſten 8 Tage nach Ablauf eines jeden Quartals einzuſenden.

Friedberg den 24. März 1834.

Kuͤchler.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg f an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die Huldigung der neu aufgenommenen Ortsbürger.

Wegen der Oſterfeiertage wird der Termin zur Huldigung auf Dienſtag den 8. April verlegt. Sie werden die Betheiligten hiervon in Kenntniß ſetzen und die erfolgte Ladung derſelben vorſchriftsmäßig vor dem Termine einberichten.

Friedberg den 24. März 1834 Küchler.