ſendet worden ſeyn muͤſſen, oder bei der an dem gedachten Tage Nachmittags 2 Uhr im Gaſthauſe zum Einhorn ſtatt findenden Sitzung der Commiſſion perſönlich überreicht werden können.
Borkhauſen. Hofmann. Kempf II. Koch. Reuning. Schneider. Dr. Vir.
Bekanntmachungen.
NN
Gläubiger-Aufforderung.
(405) Jakob Wenzel von Ilbenſtadt beabſichtigt
nach Schwabing im Königreiche Baiern auszuwan⸗
dern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen
drei Monaten bei großh. Landgerichte Groskarben
anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er—
theilt werden wird.
Friedberg den 13. Juni 1834.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath
des Kreiſes Friedberg.
Küchler.
Gläubiger-Aufforderung.
(406) Johann Chriſtian Förſter von Rödelheim
beabſichtigt nach Unterlanzendorf im Kaiſerthume
Oeſterreich auszuwandern. Rechtsanſprüche an den⸗
ſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Land⸗
gerichte Rödelheim anzumelden, gegenfalls die Ent⸗
ſaſſungsurkunde ertheilt werden wird.
Friedberg den 10. Juni 1834.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath
des Kreiſes Friedberg. Küchler. eee
(433) Der Müller Georg Schmidt von Nieder⸗
urſel hat unterm 10. Juni d. J. beim Landgericht
dahier aus einem angeblichen Teſtament ſeiner bei—
den Eltern Michael und Henriette Schmidt von
Niederurſel, in welchem ihm die elterliche Mühle,
beſchrieben im Flurbuch:
B. 2, Fol. 334, Gew. 68. Nro. 1: 1 Viertel
20 Ruth. 36 Schuh die Tabacksmühle an
dem oberurſeler Weg;
Nro. 2: 26 Ruth. 77 Schuh Garten hinter
der Tabacksmühle,
als Eigenthum vermacht worden ſeyn ſoll, gegen
ſeine beiden abweſenden Brüder Franz und Gott⸗
fried Schmidt auf eigenthümliche Ueberlaſſung und
Ueberſchreibung dieſer Mühle im Flurbuch auf ſei⸗
nen Namen geklagt.
Da die beiden Beklagten ſchon viele Jahre abweſend ſind, und ihr Aufenthaltsort unbekannt iſt, ſo werden ſie und ihre etwaigen Erben hier⸗ durch auf Antrag des Klägers und ihres Curators öffentlich aufgefordert, ſich binnen 3 Monaten à dato unter dem Rechtsnachtheil des Eingeſtänd— niſſes, Ausſchluſſes mit allen Einreden, und um ſo
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gewiſſer auf die angeſtellte Klage vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte zu erklären, als ſonſten nach dem Antrag des Klägers entſchieden werden wird. Rödelheim den 3. Juli 1834. Großh. heſſ. graͤfl. ſolmſ. Landgericht, e, (437) Auf Anſtehen des hieſigen Bürgers und Bäckermeiſters Herrn Friedrich Kautz ſollen Montag den 4. Auguſt d. J., Morgens um 8 Uhr, ſeine ſammtlichen Mobilien, beſtehend in Bettung, Weiß— zeug, Meſſing, Kupfer, Zinn, Eiſenblech, Tiſche, Stühle, Schranke, Bettladen, Bütten und Fäſſer, ſo wie auch eine Fruchtfegmühle und ſonſtige Holz geräthſchaften, einer freiwilligen Verſteigerung in deſſen eigner Wohnung ausgeſetzt werden, welches zur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 16. Juli 1834. In Auftrag: Der Beigeordnete Boutemy. (443) Der Unterzeichnete hat ein Parthie alte gute Mauerſteine von ungefähr 5 Kubikklaftern, in Geſaͤtzen von /, ½ und ganzen Klaftern— auch verſchiedenes altes Bauholz, ſowohl Tannen- als Eichen-, und einen gebrauchten kupfernen Waſch— keſſel, mittlerer Größe, aus der Hand zu verkaufen Wilh. Kümmich
Landſtändiſche Verhandlungen betreffend.
(448) Um den gegenwärtig noch eintretenden Abonnenten oder ſich bildenden Leſezirkeln die Anſchaffung der Verhandlungen der zweiten Kammer der Landſtände des Großherzog— thums Heſſen möglichſt zu erleichtern, ſollen dieſe nicht verbunden ſeyn, die bereits erſchienenen Hefte zu kaufen, und dennoch den Abonnementspreis von 3 kr. pr. Druckbogen genießen. Dieſelben über nehmen dagegen die Verbindlichkeit zur Abnahme und Bezahlung ſaͤmmtlicher im Druck erſcheinenden Ver⸗ handlungen bis zum Schluſſe des Landtags. Be ſtellungen könuen bei jeder löbl. Poſtexpedition und in jeder Buchhandlung gemacht werden. Darmſtadt den 9. Juli 1834. 5 Carl Wilhelm Leske.
Edicetalladung. (449) Chriſtoph Lorrey jun. von Steinbach und deſſen Ehefrau Anna Margaretha liehen nach Aus⸗ weis des gerichtlichen Hypothekenbuches: 5 1) bei Hofgärtner Friedrich Franke zu Rumpen⸗ heim unterm 5. Oktober 1787 265 fl. und unterm 20. Juni 1791 375 fl., 2) bei Adam Dahl zu Niederhofheim unterm 25.
Mai 1814 400 fl.
Sammtliche Hypotheken ſtehen im gerichtlichen Hypothekenbuche noch offen, ſollen jedoch abgetragen worden, und die Schuldſcheine verloren gegangen ſeyn,
Auf Antrag der Erben der Schuldneriſchen


