Ausgabe 
24.5.1834
 
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laſſen, daß ſie ſich im Militärdienſte vertreten laſſen wollen. Die Ausbleibenden, fuͤr welche dieſe Erklärung nicht abgegeben wird, werden ohne Rückſicht zum Erſtmarſchiren beſtimmt, ſie müßten denn ihr Nichterſcheinen durch abſolute phyſiſche Hinderniſſe zu entſchuldigen vermögen, oder in gefänglicher Haft befindlich oder des Kriegsdienſtes unwürdig ſeyn. Unter keinem Vorwande kann hiervon abgegangen und das Looſen für einen Ausgebliebenen, der in keine der erwähnten Kategorien gehört, geſtattet werden.

Die das Depot Anſprechenden haben um ſo mehr bei der Muſterung mit zu erſcheinen, als alsbald nach der Muſterung über die Depot-⸗Anſprüche Entſchließung gefaßt wird.

Sie haben dies zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und dafür zu ſorgen, daß ſämmtliche Militär pflichtigen Ihrer Gemeinde zur vorbeſtimmten Zeit zur Hand ſind.

Friedberg den 17. Mai 1834. Kuͤchlor.

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an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die Führung des Controlebuchs über die nicht ſtändigen Gemeindeeinnahmen.

In Bezug auf die Ihnen heute zugeſandten beiden Exemplare des von höchſtpreislichem Miniſterium des Innern und der Juſtiz in rubr. Betreffe erlaſſenen Ausſchreibens vom 4. April l. J. ertheile ich Ihnen folgende Weiſung:

10 Ein Exemplar dieſes höchſten Ausſchreibens iſt in Ihrer Regiſtratur aufzubewahren, das andere aber dem Controleur zur Nachachtung zuzuſtellen.

2) Wechſelt der Controleur, ſo haben Sie dem Neueintretenden das fragliche Ausſchreiben bekannt zu machen, und dafür zu ſorgen, daß ihm daſſelbe nebſt dem gehörig unterſchriebenen Controlebuch von dem abgehenden Controleur behändigt wird. 5

3) Die großh. Bürgermeiſter und Controleure ſind dafür verantwortlich, daß die Einrichtung der Controle bücher binnen 4 Wochen vorſchriftsmäßig erfolge und deren Fortführung pünktlich geſchehe.

4) Diejenigen Bürgermeiſter, in deren Gemeinden nach dieſen Vorſchriften eingerichtete Controlebüͤcher bereits beſtehen, haben ſolche binnen 8 Tagen zur Cotirung und Paraphirung einzuſenden, gegenfalls angenommen werden wird, daß keine vorhanden ſind und deren Zuſendung von hier aus erfolgen wird.

Friedberg den 22. Mai 1834.

Kuͤchler.

ben Anſtalten getroffen werden; wenn dann aus der Ferne der Freund, der Sohn, die Tochter zum Freunde, zu den Eltern, in die Heimath eilen, um ſich wieder einmal ſo recht herzlich zu umarmen und

Pfingſtgebraͤuche. Von alten Zeiten her wurden die feſtlichen Tage, welche das Chriſtenthum begeht, beſonders Weihnachten, Oſtern und Pfingſten, auch zu welt

lichen Luſtbarkeiten und Feſtlichkeiten benutzt. Eine Freude in Ehren Wer mag ſie wehren?

Wer freut ſich nicht mit dem Kinde beim Chriſtgeſchenke? Wer ſieht nicht gerne dem Eier ſpiele der Knaben auf Oſtern zu? Aber das ſchönſte Feſt, das Feſt des jungen Sommers, der Natur in ihrer Pracht das iſt doch das Pfingſtfeſt. Kein Wunder, wenn aller Orten zur Feier derſel

zu freuen, wie in früheren Jahren. Die Natur iſt dann auch gewöhnlich ſo ſchön, als ware ſie vom Vater der Liebe geſchaffen, uns Allen Freude zu machen. Alſo freut euch nur Alle, aber in Ehren! Laßt auch euer Herz, euern beſſern Theil in euch, Theil nehmen an dieſer Freude, und ſorgt, daß ihr nicht ſolchen Freuden euch hingebt, die Leere, Eckel und ein böſes Gewiſſen im Gefolge haben.

Wir älteren Perſonen wollen der Jugend ihr

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