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fahren nicht beobachtet worden iſt. Sämmtlichen Gerichtsuntergebenen wird deßhalb eröffnet, daß in
ſtreitigen Civil⸗Prozeßſachen
10 derjenigen Parthie, welche ſich durch eine auf einſeitigen Vortrag ihres Gegners, d. h. ohne daß ihr
zuvor ein Gehör geſtattet worden iſt,
vom Unterrichter erlaſſene Verfügung für beſchwert erachtet,
deßhalb nicht das Rechtsmittel der außergerichtlichen oder Extrajudicial⸗Beſchwerdeführung zuſteht, ſondern daß ſie vielmehr hiergegen bei dem Unterrichter zuvor remonſtriren muß, und daß das auf
dieſe Remonſtration erfolgende Erkenntniß ein der Rechtskraft
fähiges iſt, welches nur durch die
Rechtsmittel der Appellation oder Nichtigkeits⸗Beſchwerde angefochten werden kann;
2) daß der Parthie,
welche ſich durch eine auf ihren einſeitigen Vortrag, worüber der Gegner nicht
gehört worden iſt, erlaſſene Verfügung für beſchwert erachtet, zwar allerdings, neben der auf jeden
Fall zuläſſigen Remonſtration,
das Rechtsmittel der außergerichtlichen Beſchwerdeführung zuſteht, daß
ſie aber in dieſem Falle verbunden iſt, der erhobenen Beſchwerdeſchrift die angeblich beſchwerende Verfügung des Untergerichts in beglaubigter Form beizulegen, und daß, wenn dieß nicht geſchieht,
dieſelbe als inept verworfen werden wird;
3) daß in dem sub 2 gedachten Falle die im Armenrechte ſich befindenden Parthien, und ſolche, welche
in daſſelbe aufgenommen zu werden beabſichtigen,
um ſo gewiſſer die angeblich beſchwerende Verfügung
in beglaubigter Form beizubringen haben, als ſonſt ſie bei unterzeichnetem Gerichte nicht zu Protokoll
genommen werden ſollen. Gießen den 16. Juni 1834.
Großherzoglich heſſiſches Hofgericht der Provinz Oberheſſen.
Ba pſt, großh. heſſ. Hofger.⸗Sekretaͤr.
Friedberg den 14. Juli.
Gluͤckliche Rettung.
Nach dem heißen geſtrigen Sonntage(wir hatten 27 Grad Neaumur im Schatten) entwickel⸗ ten ſich in der Nacht auf den Montag mehrere Gewitter. Sie ſchienen indeſſen nicht ſehr ſtark, und wir glaubten, ihre Folgen nur in einem ge⸗ ſegneten Regen zu empfinden.— Auf einmal entlud ſich eine Wetterwolke Ces wird nach 1 Uhr Nachts geweſen ſeyn) über Friedberg, und der Blitz fuhr in den Giebel eines Hintergebäudes der Poſt, in welchem auf dem oberen Stocke mehrere Menſchen ſchliefen, unten ſich einige Stücke Rindvieh befan⸗ den, zerſchmetterte an dem Dache etliche Sparren, gieng dann ein Stockwerk tiefer, und mag wohl in dem Winkel ſich einen Ausweg geſucht haben.
Der in ſolchen Augenblicken doppelt furchtbare Ruf„Feuer“ und der dumpfe Klang der Sturm⸗ glocke brachten ſogleich eine Menge der Stadtbe⸗ wohner herbei. Glücklicher Weiſe wurde die Flamme, die ohnehin nicht Nahrung genug in der aller⸗ nächſten Umgebung fand, ſchnell unterdrückt, ehe
ſie weiter greifen konnte.(Nicht weit davon befand ſich außer einem Holzmagazin eine mit Heu gefüllte Scheune.) Von den Leuten ſelbſt wurde Niemand beſchädigt, und die Bewohner unſerer Stadt können der Vorſehung danken, daß ſie einer großen Gefahr glücklich entgangen ſind.
Zur Warnung.
Die großh. heſſiſche Zeitung meldet aus der Wetterau:
„Am 11. Mai hat die Wittwe des Pachters Karl in Heegheim, Bezirks Büdingen, in einem kupfernen Keſſel grünes Gemüs gekocht, was übrig blieb, darin ſtehen laſſen und den 11. ej. gewärmt. Neun Menſchen erkrankten, aber nur die, welche zweimal gegeſſen, 3 Knechte und 1 Sohn, ſtarben.“
Wer möchte auch Speiſen in kupfernen, uͤber⸗ haupt in metallenen, Gefäßen ſtehen laſſen?
Daſſelbe Blatt ſchreibt:
„Wegen des Baues des neuen Schulhauſes zu Niedermockſtadt, deſſelben Bezirks, bildete ſich durch das Abtragen eines Hügels hinter dem neuen Ge⸗
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