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ten, durch alle uns bekannte Mittel einige Hundert Feldmäuſe zu vertilgen?
Drittens: daß man bei der drohenden Ge— fahr nicht erſt abwarten und dem Zufall überlaſſen darf, ob während des kommenden Winters ſolche Witterung eintreten werde, welche den Mäuſen ver— derblich iſt.
Wir müſſen es daher im Kreiſe Friedberg der vorſorglichen Anordnung der Adminiſtrativbehörde Dank wiſſen, daß dieſelbe jetzt ſchon die Ausrottung der Feldmäuſe befohlen, und zugleich die Mittel dazu bekannt gemacht hat, ob es gleich zu wünſchen geweſen wäre, daß dieſelbe frühere Kenntnißnahme erhalten hätte, um ſchon vor eingetretenem Winter desfallſige Anordnungen zu treffen, da ſich bei der zufälligen Gelindigkeit deſſelben die Mäuſe allen Wahrnehmungen nach noch während deſſelben ver— mehrt haben, und in den verfloſſenen für den Land— wirth müßigen Monaten derſelbe theils mehr Muße gehabt hatte, der Vertilgung der Feldmäuſe mehr Zeit und Obſorge als jetzt zu widmen, theils bei der ſchlafenden Vegetation letztere leichter zu fangen und zu tödten geweſen wären.
Da wir uns indeſſen wahrſcheinlich jetzt noch erſt im zweiten Zeitabſchnitt der Mäuſevermehrung befinden; ſo iſt noch Hoffnung vorhanden, über dieſe Plage Herr zu werden, wenn die Gemeindevorſteher bei Anwendung der Vertilgungsmittel nur mit Ener— gie zu Werke gehen, und überhaupt ſolche Vorkeh— rungen getroffen werden, wodurch dem drohenden Uebel ein Damm geſetzt werden kann. Da indeſſen viele der gemeinen Landleute, wie man noch öfters hort, in dem Wahn ſtehen, daß die Maͤuſeverheerun— gen ein unabwendbares Geſchick, oder eine von der höchſten Vorſehung den Menſchen zur Züchtigung geſendete Landplage ſeien, und daher ſich oft nur mit Widerwillen zu den von ihren Vorgeſetzten angeordneten Maasregeln hergeben, oder doch die— ſelben nur halb ausführen; ſo dürfte ſchon um des— willen und wegen des Nachtheils, den eine geringere Fruchterzeugung auf das Allgemeine hat, die Aus— rottung der Mäuſe als eine die ganze Volksmaſſe eines Kreiſes oder wenigſtens als eine die ganze Gemeinde betreffende Angelegenheit betrachtet, und daher außer den bereits getroffenen Vorkehrungen noch Folgendes angeordnet, mithin
10 alles Schießen und Fangen zahmer Katzen
im Felde, und aller den Mäuſen nachſtellender Raubthiere, wohin beſonders Füchſe, Iltiſſe vulgo Ratzen, Wieſeln, Eulen und Raben zu zählen ſind, bei nahmhafter Strafe bis auf weiteres verboten—
2) das Legen von Giften(und das Fangen der Mäuſe durch die weiter unten beregten Fallen) durch von Gemeindswegen beſtellte Leute um ſo mehr beſorgt werden, als ohnehin den Einzelnen aus anderen Rückſichten das Giftlegen nicht überlaſſen werden darf—
3) auf die Einlieferung einer gewiſſen Anzahl todter Feldmäuſe eine Prämie geſetzt werde.
Zu den bereits in Nro. 11 dieſes Blattes vor— geſchlagenen Mitteln und in Bezug auf ihren Ge— brauch glaubt Unterzeichneter noch Folgendes hinzu— fügen zu müſſen:
a) Auf diejenigen Stellen oder in deren Nähe, wo ſich Mäuſe zeigen, ſtecke man ſtarke Bügel (krummgebogene Stecken) in die Erde, damit die Eulen und Raben ihrem beabſichtigten Raube beſſer auflauern können.
b) Da viele Landwirthe Bedenklichkeiten äußern, und in Sorge ſtehen, daß ſie durch das Legen von Küchelchen, welche aus Arſenik oder andern Mineral— giften mit Zucker und Mehl vermiſcht geformt wer— den, noch nach erfolgter Erndte ihre Schweine beim Auftreiben auf die Stoppeläcker vergiften könnten Cobgleich die darin enthaltene Doſis theils zu gering iſt, um dies zu bewirken, theils bis dahin das Gift ſammt den Kügelchen ſich aufgelöſt hat), ſo dürfte denſelben zur Beruhigung die geſtoßene Brechnuß, vulgo Poppelkörner Coder ein anderes vegetabili— ſches Mäuſegift, z. B. die weiße und die ſchwarze Nieswurz), und zwar, um die etwas mühſame Formation von Kügelchen in bedeutender Anzahl zu erſparen, in nachſtehender Anwendungsweiſe empfoh— len, indem dieſe Subſtanzen nur in größeren Por— tionen als Gifte auf größere nicht blind geborne Thiere tödlich wirken.
Man nimmt 1 Pfund pulveriſirte Brechnuß, kocht ſolche in 1 Maas Waſſer, und gießet die Miſchung ſiedend durch ein altes Tuch auf 1 Sechter oder 4 Geſcheid von allem Staub und ſonſtigen Unreinigkeiten gereinigten Waizen oder Gerſte.(Noch beſſer iſt's, wenn dieſe Fruchtarten oder auch Hafer vorher in der Mühle geſchälet worden.) Nach mehrmaligem Umrühren läßt man die übergegoſſene


