swundarzt
erdinand Margaretha
hann Adan
Largaretha
0 Mona. Charlott. Katharina
ſermeiſters
Tage.
Inkelligenzblatt
D rovinz
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
1831
M 20. Sonnabend, den 17. Mai
Amtlicher Theil.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Schulvorſtaͤnde des Kreiſes.
Betreffend: Die Aufbringung der Koſten für den Schulunterricht.
Nach§. 22 der Inſtruktion fuͤr die Schulvorſtände iſt es eine beſondere Obliegenheit des Schul— vorſtandes, auch die ökonomiſchen Intereſſen der Schule zu wahren, namentlich darauf zu ſehen, daß die Schulhäuſer und Schulgeräthſchaften in gehörigem Stande erhalten werden, und die Gemeinden oder endere Verpflichtete ihren Verbindlichkeiten hinſichtlich der Aufbringung der Koſten des Schulunterrichtes Zenüge leiſten.
Der angeführte L. ſchreibt in dieſer Beziehung insbeſondere folgendes Verfahren vor:
„Der Schulvorſtand hat 14 Tage vor Aufſtellung des Gemeindevoranſchlags über die von der Gemeinde hinſichtlich des Schulhausbauweſens, ſo wie der für andere Bedürfniſſe der Schule in Anſpruch zu nehmenden Leiſtungen ſich zu berathen, und ſeine desfallſigen ſchriftlichen Verhandlungen dem Bürger— meiſter zu übergeben, welcher ſolche dem Gemeinderathe bei Berathung des Gemeindevoranſchlags(wird in manchen Fällen ſchon früher räthlich ſeyn) vorlegt.
„Sind keine Bedürfniſſe vorhanden, zu deren Beſtreitung die Gemeinde in Anſpruch zu nehmen wäre, ſo wird von dem Schulvorſtande ein negatives(verneinendes) Zeugniß ausgeſtellt und dem „Bürgermeiſter mitgetheilt.
„Sind Kirchen- oder Stiftungs-Fonds verpflichtet, zur Beſtreitung der Koſten des Schulunterrichtes „beizutragen, ſo iſt wegen der Anforderung an die betreffenden Verwaltungsbehörden ein ähnliches Ver— fahren zu beobachten.
Ich empfehle den Schulvorſtänden, dieſe Vorſchriften genau zu beachten, und in Bezug auf die Schulbedürfniſſe für das Jahr 1835 die erforderlichen Berathungen und Mittheilungen an die Bürger⸗ neiſter längſtens binnen 4 Wochen zu bewerkſtelligen, indem die Zeit für die Aufſtellung der Gemeinde⸗ voranſchläge ganz nahe bevorſteht.
Friedberg den 15. Mai 1834. Kuͤchler.


