Ausgabe 
14.6.1834
 
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Die Freundſchaft.

Der Räuber findet ſeines Gleichen, der mit ihm ſich verbindet und die Gefahren theilt, welche ihm beim Raube drohen, und welcher in der Noth ſich mit ihm verſteckt und das geraubte Gut zur Halfte erhält. Iſt das Freundſchaft?

Der Betrüger muß ſeine Leute haben, mit welchen er ſein Werk, ſoll's nur einigermaßen ge deihen, betreibt, die ihn unterſtützen durch Wort und That, die ihn herauslügen, wenn er ſich ver ſtrickt fühlt. Gelegentlich freuen ſie ſich ihrer Tha ten, und ſtärken ſich zu neuen Betrügereien. Iſt das Freundſchaft?

Der Zecher kann nicht allein ſitzen und zechen. Er muß Geſellen haben, die ſeine Gelage mit ihm theilen, die mit ihm jubeln und toben. Was wär' ſonſt für ihn das Leben? Er hat ohne das Stun den genug, an welchen er nicht zechen kann, und die Lebenszeit iſt ihm auch gar karg zugemeſſen. Darum, und weil Gleich und Gleich ſich geſellt, hat er ſeine Zechbrüder. Iſt das Freundſchaft?

Wer nur nach den vergänglichen Gütern dieſer Welt, nach Würden und Ehren trachtet, dem wird's ſchwer werden, allein ſtehend ſeinen Zweck zu errei⸗ chen. Er muß hier und dort freundlich ſeyn, hin⸗ über und herüber ſich bücken und empfehlen. Er muß Gehülfen haben, die gleiches Streben hegen; mit ihnen vereint er ſich, um leichter dem Ziele näher zu kommen, das er ſich geſteckt hat, das ihm aber weiter ſchwindet, je naͤher er ihm zu ſeyn glaubt. Hier verbindet er ſich, um über größere Summen Herr zu werden; dort ſucht er den Mann, von welchem er das noch erlangen kann, was ihm zu ſeinem Vortheile nöthig iſt, und das er nicht entbeh ren darf. Er ſucht und findet Compagnieſchaft über all; denn überall giebt's der Leute in Menge, die groß und reich werden wollen und allein nicht groß und reich werden koͤnnen. Iſt das Freundſchaft?

Der Jüngling, der in das Leben hineinſtürmt, als könnte er mit dem Kopf durch Eiſen ſtoßen, findet rechts und links Brüder, die mit ihm ſtür men, und es geht Hand in Hand und Arm in Arm durch die Welt, und man wähnt faſt, es wären die innigſten Bande bis das Mannesalter kommt, und ſind einige Scheffel Salz zuſammen verzehrt da ſcheidet ſich der Eine rechts und der Andere links. War das Freundſchaft?

Wenn aber der Biedere den Biederen findet; wenn das Herz zum Herzen ſchlägt, nicht durch Geld und irdiſche Vortheile zuſammen gezwängt wird; wenn beide für Tugend und Recht erglühen, Freud' und Leid tragen zuſammen; wenn die Wahrheit nur gilt, nicht Schmeichelei und ekelhaftes Lob; wenn die Hülfe da iſt in den Zeiten der Noth, und jeder bereit erſcheint, dem andern beizuſpringen aus allen Kräften, und ſelbſt mit Aufopferung helfen will;

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wenn dem Schlechten gemeinſam entgegen gearbeitet wird, und alles Große und Edle in dem Herzen Eingang findet und wieder zurückſtrahlt in das Herz des Andern da iſt Freundſchaft.

Bekanntmachungen.

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(317) Eine Wohnung auf der breiten Straße, beſtehend in drei heitzbaren Zimmern, einer Küche, zwei Kammern, einem verſchloſſenen Keller und Holz platz, hat zu vermiethen Schuhmacher Oberländer. Edictalladung.

(319) Der Sattlermeiſter Johann Anton, deſſen Geburtsort völlig unbekannt iſt, und der ſich vor vielen Jahren in Fauerbach II. niederließ und mit Chriſtina Hoffmann von Lich verheirathete, iſt am 16. v. M. mit Hinterlaſſung eines Teſtaments, worin er ſeine Ehefrau zur Univerſalerbin einſetzte, kinderlos verſtorben.

Nachdem nun deſſen Wittwe einige Tage nach ihm gleichfalls mit Tod abgegangen iſt, ſo werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß der Johann Anton's Eheleute Erb- oder ſonſtige Anſprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieſe ſo gewiß binnen ſechs Wochen von heute an dahier geltend zu machen, als ſonſten derſelbe den ſich bereits angemeldet haben den angeblich nächſten Inteſtaterben der Frau, den Kindern des Tobias Hoffmann von Lich, die die Erbſchaft cum. bene. leg. et invent. antreten woll, ausgeantwortet werden ſoll.

Friedberg den 24. Mai 1834.

Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. In Beurlaubung des Landrichters, Weber.

Oeffentliche Ladung, das Schuldenweſen des Schreiners Hart mann Seibold und Ehefrau zu Vilbel betreffend. (330) Die Gläubiger der Schreiner Hartmann Seibold'ſchen Eheleute zu Vilbel haben ſich unterm 10. Auguſt 1832 dahin vereinigt, daß ihre Befrie digung in dreijährigen Zielen aus den vorhandenen Maſſegeldern erfolgen ſolle. Da nunmehr die Aus zahlung der vorhandenen Gelder erfolgen kann, hierzu aber Gewißheit darüber erforderlich iſt, daß, außer den bereits angezeigten, keine weiteren Schul den oder welche vorhanden ſind, ſo werden alle die jenige, welchen Forderungen an die Schreiner Hart mann Seibold'ſchen Eheleute zu Vilbel zuſtehen, deren Anzeige im Termin am 10. Auguſt 1832 nicht erfolgt iſt, zu deren Geltendmachung auf Mittwoch den 25. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, unter dem Anfügen vorgeladen, daß im Ausbleibungs