Ausgabe 
9.8.1834
 
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In einer burg⸗friedbergiſchen Rentrechnung vom Jahr 1447 wird u. a. folgender Arbeitslohn einge⸗ führt: Desgleichen hat der Steindecker vor den neuen oberen Ercker zu decken, Latten, Decknägel u. ſ. w. dazu, desgleichen zu dem groſen Thurn von 47 Meiſtertagen zu decken und 23 Knaben Tagelone, nach gepflogener Abrechnung, zu bekom⸗ men 10 Gulden dann 2 Schilling, 2 Heller, worauf ihm Herr Hermann gleich einen Gulden gegeben hat, und iſt ihm das übrige zu dreymalen bezahlet worden.(Fortſetzung folgt.)

nach und nach ein so1(sou) und aus dem denarius, der noch ſpät eine Silbermünze war, endlich ein ſchlechter kupferner denier. Noch zu Kaiſer Karls des Großen Zeiten war nämlich der solidus 1 Gulben 48 Kreuzer und der denarius neun Kreuzer unſers Geldes, während der sou jetzt nicht ganz Einen und einen halben Kreuzer beträgt. In Deutſchland waren die Pfennige während des 10ten bis 12ten Jahrhunderts zwiſchen 7 und 11 Kreuzer unſers Geldes werth. Nach und nach wurden ſie immer ſchlechter. Sie waren aber doch noch lanze Zeit von Silber, und als man endlich anfieng, ſie von Kupfer zu ſchlagen, da nannte man dle erſteren weiße Pfennige(albus). Eben die⸗ ſer noch jetzt gebräuchliche Ausdruck Weißpfennige iſt der beßte Beweis, daß der Pfennig fruher Silbergeld war. Aehnlich verhält es ſich mit dem Gulden. Schon der Name deutet darauf hin, daß er urſprünglich eine Gold⸗ münze(gülden) war, die den Werth einer jetzigen Dukat hatte. Erſt als man ſilberne Gulden prägte, wurde der Ausdruck Goldgulden gebräuchlich, der viel geringer war, wie der urſprüngliche Gulden. Selbſt der Heller war früher Silbergeld. Im Jahr 1398 wurden aus der Mark Silber 170 Pfennige gemünzt, und 1 Pfennig galt 3 Heller, mithin iſt der pfennig 8 Kreuzer und der Heller nahe an 3 Kreuzer. 36 Pfennige machten Einen rheiniſchen Gulden; folglich iſt derſelbe 4 fl. 48 kr. unſers Geldes zu rechnen. Noch im Jahr 1590 wurden 9 ½ Gulden aus der köln. Mark geprägt. Da der Gulden in 27 Albus getheilt war, ſo beträgt alſo dieſer Albus über 4 Kreuzer, der

Gulden über 2 Gulden unſers Geldes. Anmerk. der Redact.

Bekanntmachungen. (450) Ein vollſtändiges Logis, welches ſogleich dezogen werden kann, hat in der Uſergaſſe zu ver⸗ miethen Chriſtian Weith. Gläubiger- Aufforderung. (455) Chriſtoph Faatz von Aſſenheim beabſichtigt nach Bornheim im Gebiete der freien Stadt Frankfurt auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 7. Juli 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger-Aufforderung. (456) Eliſabetha Rübſamen von Vilbel beabſichtigt

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nach Maſſenheim im Kurfürſtenthum Heſſen auszu⸗ wandern. Rechtsanſprüche an dieſelbe find binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Groskarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 8. Juli 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler.

Edictalladung. (457) Kaufmann Caſſella, Ignatz Caſſellas Sohn von hier, iſt unter Curatel geſtellt und es ſind ihn die Ortsbürger Zadik Gredel und Gombel Katznſtein von hier als Curatoren beigegeben worden.

Dies wird unter dem Anhange zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Rechtsgeſchafte, welche ge dachter Kaufmann Caſſella ohne Einwilligung ſeinet Curatoren abſchließen möchte, nicht verbindlich und daß Forderungen an jenen ſo gewiß bis zum Donner ſtag den 28. Auguſt d. J. hier anzuzeigen ſind, alz ſonſt keine Rückſicht auf dieſelben genommen, vielmeht unterſtellt werden wird, daß ſolche Forderungen nach Anordnung der Curatel erwachſen ſeyen.

Friedberg den 1. Juli 1834.

Großh. heſſiſches Landgericht daſellſ.

Hofmann. An ſämmtliche Bauhandwerker des Bau bezirks Friedberg.

(466) In Folge Verfügung großh. Oberbau direktion iſt die Einführung gedruckter Rechnungs⸗ formularien bei dem fiscaliſchen Civilbauweſen be ſchloſſen worden. Es wird nun dieſes mit den Bemerken zur Kenntniß derjenigen Bauhandwerker gebracht, welche herrſchaftliche Arbeiten bereits über, nommen, oder in der Folge übernehmen werden, daß nur diejenigen Rechnungen zur Zahlung ange wieſen werden konnen, zu welchen benannte Formy larien angewandt worden ſind.

Dieſe Rechnungsformularien nun ſind bei Pm. Kreis ſekretariatsgehülfe Fink dahier pr. Buch zu 24 kr., und der einzelne Bogen zu kr. zu er⸗ halten.

Friedberg den 22. Juli 1834.

Der Kreisbaumeiſter Holzapfel.

(469) Mittwoch den 13. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, ſollen folgende, theils Neu-, theils Reparatur Arbeiten in der wiſſelsheimer Kirche an Ort und Stelle an den Wenigſtnehmenden verſteigert wer

den, als: 1) Maurerarbeit, voranſchlagt zu 8 fl. 25 kt 2) Schreinerarbeit 5 94% 24 3) Schloſſerarbeit. 3% 30

Summe 1006 fl. 19 fr. Steinfurt den 29. Juli 1834. 5 Der großh. Burgermeiſter Petri.

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