Intelligenzblatt
für die
8 rovinz Oberhessen
2 im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M10. Sonnabend, den 8. Maͤrz 1834.
Jul Amtlicher Theil.
tlichem Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg i an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Den Abverdienſt der unzahlbaren Forſtſtrafen durch Arbeit im Kreiſe Friedberg. a— Um einen geregelten Geſchäftsgang bei dem Abverdienſt der Forſtſtrafen herbeizufuͤhren, werden , folgende Anordnungen getroffen: Ge⸗ 10 Wenn den großh. Revierförſtern die bei dem Zwangsverfahren als uneinbringlich erkannten Forſtſtrafen we zum Abverdienſt überwieſen ſind, ſo werden dieſelben jeden einzelnen betreffenden Bürgermeiſter be⸗ 3 ſonders, um Stellung der zu ſeiner Bürgermeiſterei gehörigen unzahlfähigen Forſtſtrafſchuldner zur e und Arbeit erſuchen. Dieſes Erſuchen wird in der Regel nach anliegendem Formulare*) erfolgen. beit Sobald dieſe Requiſition dem großh. Bürgermeiſter zukommt, hat derſelbe unverzüglich die dem auch. Formular beigefügte Vorladung auszufertigen und dem Ortsdiener zur Inſinuation zu behändigen. inder⸗ Iſt dieſe vollzogen, ſo beſcheinigt dies der Ortsdiener, wie vorgeſchrieben, unter die Ladung und gibt
dieſelbe dem großh. Bürgermeiſter zuruck, welcher ſolche ſofort dem großh. Revierförſter zum weiteren Gebrauche unverweilt und jedenfalls vor der Zeit der beſtimmten Arbeitsleiſtung wieder zuzuſenden hat.
nebſt r- 2) Erſcheinen die Schuldner nicht zur Arbeit, oder entfernen ſie ſich von derſelben, ſo ſtellt der großh. mittags Revierförſter das weitere Erſuchen, unter die ihm vom Bürgermeiſter üͤberſandte Ladung, worauf igerung dieſer ſofort die Sträflinge durch Sicherheitswache an die ihm bezeichnete Stelle zur Arbeit trans— 1 portiren läßt und den Arreſtationsbefehl mit der Ablieferungs-Beſcheinigung dem großh. Revierfoͤrſter 12 kr. alsbald zurückſendet. 11 90 3) Entfernen ſich die Sträflinge deſſen ungeachtet abermals von der Arbeit oder zeigen ſie ſich ſonſten 20 kl. ungehorſam oder widerſpenſtig, ſo ſollen dieſelben zur Verbüßung ihrer Strafen im Gefaͤngniß ange— 75 4 halten werden. Es wird zu dem Ende der großh. Revierförſter dieſe Vorladungen ec. bei mir ein—
reichen, woraufhin ich das weiter Erforderliche veranlaſſen werde.
0 k.„) Da dieſes Formular eigentlich nur für die Herren Bürgermeiſter und die großherz. Forſtbehoͤrden im Kreiſe Friedberg von Intereſſe iſt, ſo wurde es auch nur denſelben zugeſendet; ſollte jedoch einer oder der andere meiner verehrlichen Abonnenten ein beſonderes Intereſſe daran nehmen, ſo ſteht denſelben ebenfalls ein Exemplar dieſes Formulars zu Dienſten. Carl Biundernagel.


