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döſduchannl n 1 e 1 1 1 9 e N 3 b 1 6 1. . für die 1 len 5 890 8 5 „ Vrovinz Oberhessen im Allgemeinen, ur in denthen den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
ace N inder Bedurf Wü ien e 49. Sonnabend, den 6. December 1834.
ch biſtoriſchen
cule und der em ſeyn, hier Das Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1835, wie im Jahr 4834, wöchentlich Einmal
Na. und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben 1 und durch die hieſige wohllöbl. Poſtbehörde expedirt wird.
ſche u. ſ. w. in f. g. Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt: 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr: 40 kr., für ¼ Jahr: 24 kr. für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite
erbalten. trag des Großh. Einrückungsgebühren für die Zeile petitſchrift: 2 kr., für die des Textes:
3 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr. N Für denjenigen, welcher irgend ein publikandum in unſerer Provinz zu verbreiten wünſcht, bemerke ich noch, daß mein Darmſtadt, Frankfurt, Hanau
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einholen zu 5. 9. 5 8 1 0 9 Blatt nicht allein an alle Poſtbehörden unſerer Provinz verſandt wird, ſondern auch nach Sgluſe dies und Offenbach geht.
eis eintritt. Zur Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden. und gefaligem Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1835 zu halten, haben ſichtigen, oder neu hinzutreten wollen,
1 nicht nöthig ſolches bei mir anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beab und o Kreuzer erſuche ich, mich gefälligſt davon zu benachrichtigen.
Friedberg. erg liegt zu
onsliſte offen. Amtlicher Theil. reund. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
Carl Bindernagel.
preis 8 kr.: 1. 2 * 40 an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. ben snd roth 0 i 5 1 45 Betreffend: Das Verfahren bei Holzabgaben und Holzverſteigerungen in Gemeindewaldungen. n wei Hol 5 5 8 5 8 i 5. 1 Ain,. e ee Die Gemeindewaldungen im Kreiſe Friedberg bilden eine reiche ſchätzbare Quelle des Wohlſtandes f 1„ b der Gemeinden.
—— Ueberall ſehen wir das Beſtreben der Forſtbehörden, das Erzeugniß dieſer Walder zu mehren und
12 f. dadurch mittelbar den Gemeindewohlſtand zu fördern. 10 f. Es muß dies eine doppelte Aufforderung für die Gemeindevorſtände ſeyn, auch Ihrerſeits dabei
zu tragen, daß die Erträgniſſe der Gemeindewaldungen
% ſhätigſt mitzuwirken, und namentlich dafür Sorge verwerthet, nicht aber verſchleudert oder ver⸗
nur zum wahren Nutzen der Gemeinden verwendet oder
bracht werden. Indem ich dieſe Angelegenheit Ihrer ganz beſonderen Achtſamkeit und Furſorge empfehle, bin ich
1 zugleich veranlaßt, über das von Ihnen in der Folge bei Holzabgaben und Holzverſteigerungen einzuhal— tende Verfahren nachſtehende Vorſchriften zu ertheilen:
§. 1. Von der Abzählung des Holzes.
Sobald das Holz in einem Schlage oder einer Holzmacherei aufgearbeitet iſt, wird daſſelbe bekannt⸗


