Ausgabe 
6.9.1834
 
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Joh. Phil. Knorr, welcher 1715 Pfarrer war, findet ſich ein gedrucktes Gedicht auf den damals zu Friedberg geſtorbenen Geiſtlichen Joh. Phil. Vitriarius in deſſen Leichenſchrift.

In einer Urkunde von 1318 wird ein Johannes von Oſſenheim genannt; es geht aber jede nähere Angabe ab, woraus man allenfalls ſehen könnte, wer er eigentlich war.

Nahe bei Oſſenheim iſt eine Ziegelbrennerei und unmittelbar daran eine Krugbäckerei für Sauer⸗ waſſerkrüge. Ein ebenfalls dabei gelegenes Braun kohlenbergwerk iſt ſeit mehreren Jahren wieder ein gegangen, wahrſcheinlich weil es nicht ſo reich iſt wie das bauernheimer Braunkohlenwerk.

Frankfurter Verein zur Befoͤrderung der Hand werke unter den israel. Glaubensgenoſſen.

Vor uns liegt der achte Bericht über den Beſtand und Fortgang des Vereins in Frank- furt am Main zur Beförderung der Hand werke unter den israelitiſchen Glaubens⸗ genoſſen, auf den wir hier mit Vergnügen auf⸗ merkſam machen. Aber wozu hier? möchte vielleicht dieſer oder jener fragen. Dem diene Folgendes zur Antwort: Faſt nichts hielt die unter uns wohnen⸗ den Israeliten mehr zurück, eine würdigere Stelle einzunehmen, als der Umſtand, daß der größte Theil weder für Ackerbau noch für Handwerke Sinn hatte; faſt durch nichts waren ſie den Ge⸗ meinden, unter denen ſie wohnten, laͤſtig, als daß die meiſten ein Gewerbe trieben, welches nur nach theilig auf die einzelnen Glieder dieſer Gemeinden einwirken mußte. Ein ſolcher Verein muß demnach nur beitragen, ſie nach und nach auf einen andern Standpunkt zu heben, wo ſie nicht mehr, wie früher die nachtheiligen, ſondern vielmehr nützliche Glieder des Staates werden. Dies wird dahin wirken, daß abermals ein Theil der großen Scheidewand weg⸗ falle, die bisher zwiſchen uns und ihnen beſtand. Au uns war's, den erſten Schritt zu thun. Der iſt geſchehen, denn ſie ſind keine Kammerknechte mehr; einer Menge beläſtigender Abgaben ſind ſie ledig geworden, und ſie werden nun als Staats⸗ bürger angeſehen. Jetzt iſt's an ihnen, das Ihrige zu thun, um zu zeigen, daß ſie auch nützliche und

tuͤchtige Staatsbürger werden. Ferne ſey es aber

auch von einem jeden unter uns, ſie nicht zu achten, weil ſie Juden ſind. Vielmehr wird jeder Ge⸗ bildete in ihnen unſere Brüder erkennen, die zum großen Theile die Stufe darum noch nicht einneh⸗ men, welche ihnen gebührt, weil ſie Jahrhunderte lang gewaltſam niedergedrückt wurden. Die Gebildeten unter ihnen werden aber auch in uns nicht mehr die Unreinen und die Heiden erkennen, von denen alles trever iſt und nichts kooſcher als das Geld, wie's ſonſt war, deß ſind wir gewiß, und freuen uns derer, die uns freundſchaftlich näher kommen. Alſo die Hand jedem Mitgliede des frankfurter Vereins! Seinen Glauben behalte dabei vor der Hand jeder für ſich.

Seit ſeinem Entſtehen hat der Verein unter ſtützt: 155 aus dem Großherzogthume Heſſen, 52 aus Churheſſen, 27 aus Heſſen-Homburg, 41 aus Naſſau, 8 aus Bayern, 38 aus Frankfurt, Summa Summarum 321. Von dieſen hoffen wir einen großen Theil einſt als tüchtige, fleißige und recht⸗ ſchaffene Handwerker zu ſehen, die ſich und ihrem Stande Ehre machen.

Der beigegebenen Ueberſicht der Lehrlinge und

des Wohnorts ihrer Meiſter vom September 1833 zufolge, werden gegenwärtig noch an folgenden

Orten unſerer Wetterau Handwerkslehrlinge unter ſtützt: in Aſſenheim, in Friedberg, in Lindheim,

in Staden und in Vilbel.

Bekanntmachungen.

(512) Mittwoch den 10. September von Vor⸗ mittags 8 Uhr an werden im Pfarrhauſe zu Oberau: Waizen, Korn, Gerſte, Erbſen, Hafer, Wicken, Waizen- und Roggenſtroh, Futterſtroh, Heu Calles in Parthieen), einige Stecken trockenes Buchen und Eichen⸗Scheitholz, 4 Kühe, worunter 3 ge⸗ lernte, 1 Rindchen, 1 Mutterſchwein, 3 große 1% jährige und 5 kleinere Schweine, 1 fettes Schwein, Wagen, Pflug, Egge, 1 großer Schultiſch, 3 Schul⸗ bänke, 5 zuſammenhängende Subſellien oder Schul⸗ pulte nebſt Bänken, 2 ſchwarze Schultafeln, 1 kupfer⸗ ner Waſchkeſſel, 1 Mehlkaſten, 1 Schüſſelbank und Anrichte, 1 runder Ofen und andere Mobilien, ſo wie 8 Bienenſtöcke an den Meiſtbietenden gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden. Aufforderung. (519) Nachdem die Erben des Konrad Muͤller und deſſen Ehefrau Eliſabetha, geborne Möckel, von

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ſie ſo gend Raub Mo boſchu gehabt eſtät

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