Ausgabe 
5.7.1834
 
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viel Strafe zu bezahlen, als für ſeine Perſon die Koſten der Schule betragen. Koſtet z. B. der Lehrer, die Heizung, die Beleuchtung ꝛc. jeden Sonntag zuſammen Einen Gulden, und es ſind 30 Schüler vorhanden, ſo hat der Verſäumer 2 Kreuzer zu vergüten, die bei Strafe der Ausweiſung binnen 14 Tagen errichtet werden müſſen. Wer ohne trif⸗ tige Urſachen dreimal verſäumt hat, verliert das Recht des Schulbeſuches.

8) Wer fortwährend als ein unſittlicher, träger, ruheſtörender Menſch befunden wird, verliert eben⸗ falls das Recht des Schulbeſuches.

9) Weder Eltern noch Meiſter oder Geſellen konnen und dürfen den Schüler aus irgend einer Urſache als in den höchſten Nothfällen von dem Beſuche der Schule abhalten. Damit ſich Niemand mit Unwiſſenheit entſchuldigen kann, werden gegen waärtige Paragraphen gedruckt und denen, welche es intereſſirt, ein Exemplar mitgetheilt, das nament⸗ lich von Eltern und Meiſtern zu unterſchreiben iſt.

10) Die Mitglieder der Schulkommiſſion, ſo wie andere Männer des Ortes, denen die Erziehung und der Unterricht im Allgemeinen und das Beſtehen der Sonntagsſchule insbeſondere am Herzen liegt, verpflichten ſich, abwechſelnd die Anſtalt zu beſuchen und alle Monate in einer beſonders dafür zu ver⸗ anſtaltenden Sitzung ihre Bemerkungen über die⸗ ſelbe, ſo wie über Fleiß und Aufführung der Schüler mitzutheilen.

Das Fortbeſtehen der Anſtalt hängt von ihrer Liebe zur guten Sache ab. Dieſe Liebe macht alles Schwere leicht.

Andere Zeiten, andere Sitten. (Fortſetzung.) Ueber die Moden, welche ums Jahr 1530 bis 1550 herrſchend waren, ſah Schreiber dieſes ſehr

) Indem wir den Leſern gegenwärtigen Artikel mittheilen, pemerken wir, daß wir das in der erſten Nummer unſers Intelligenzblattes gegebene Verſprechen, Nachrichten über

u di liefern, keineswegs vergeſſen haben, ſon⸗

Büdingen zu n, kei dern ſeiner Zeit gewiß erfüllen werden. Die Redact.

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intereſſante Beiträge in dem Archive zu Buͤdingen. Es finden ſich dort ſechs Hefte, welche alte Kleider rechnungen enthalten. Jedem Hefte ſind ein oder zwei genaue Zeichnungen beigefügt, welche die Mode dieſes Jahres darſtellen. Damals war es nämlich noch nicht Gebrauch, ſie aus Paris zu holen; ſon dern jeder Hof hatte ſeine eigne. Aus den Heften geht aber hervor, daß man in der Wetterau und der Umgegend abwechſelte, und zwar ſo, daß nach einer Uebereinkunft bald dieſer bald jener Herr ſie anzugeben, die andern aber ſich darnach zu richten hatten. Das erſte Heft iſt von 1532 und enthält die Sommer, kleidung, diehat Grave Balthaſar von Hanauwe geben. Die Hauptfarbe iſtLebberfarb. Das zweite Heft iſt von 1533, und enthalt eine rothe Sommerkleidung, diehat Grave Eberhart von Königſtein geben. Auf dem Aermel ſteht ſein Wahl⸗ ſpruch: Bedenks end. Im dritten Hefte iſt die von Landgrafen Philipp angegebene Mode für 1539. Die Hauptfarbe iſt grau, und ſteht dabeiLant⸗ greviſch Winter Cleidung. Die landgräfiſche Som merkleidung dagegen iſt ſchwarz. Das vierte Heft iſt von 1547 und enthält eine ſchwarze Sommer⸗ kleidung, diehat Grave Willhelm von Naſſaw⸗ Catzenelnbogen geben. Die dabei befindliche Win⸗ terkleidung iſt grau. Die Mode des fünften Hef iſt von 1549, undhat Grave Philipps bon Naſſaw und zu Sarprücken geben. Sie iſt hel mit rothem Barett und rothen Unterkleidern. Im ſechsten Hefte endlich iſt die Mode von 130 Sommer Cleidung hat Grave Ludwig von König⸗ ſtein diß Jar geben. Die Farbe iſt ziegelroth. Das Geſicht des Ritters iſt ſehr kräftig. Ueberhaupt verdienen die Zeichnungen einer Bekanntmachung.

*) Wir würden ſie gerne lithographirt und unſerm Intelli⸗ genzblatte beigelegt haben, wenn wir nicht befürchten müßten, daß ſie von den geneigten Leſern nicht angenom⸗ men, ſondern wieder zurückgeſchickt würden, indem ja daß leſende Publikum ſich nur auf Druckſachen in unſerm Blatte unterzeichnet hat, keineswegs auf Kupferſtiche un Steinzeichnungen. Die Redaction.

Aufforderung an Menſchenfreunde.

Am 2. Juni d. J. wurden mehrere Gemein⸗ den des Kreiſes Grünberg durch ein ſchweres Hagelwetter heimgeſucht und ihrer Hoffnung auf eine nahe, vielverſprechende Ernte gänzlich beraubt.

Die durch das Hagelwetter beſchädigten Ge meinden ſind die unvermögendſten des ohnehin armen Kreiſes Grünberg, und mit banger Beſorgniß ſehen die Einwohner der von jenem Unglück betroffenen Orte, ihrer ganzen Ernte und aller Subſiſtenzmittel beraubt, der nächſten Zukunft entgegen.

An alle Menſchenfreunde erlaſſe ich daher, im Namen dieſer der Unterſtützung ſo ſehr bedürftigen

Gemeinden, den Hülferuf um Beiträge zur Unter⸗

ſtützung ergehen, und bin bereit dieſe anzunehmen,

an Herrn Kreisrath Ouvrier zu Grünberg zu über,

ſenden und über den Empfang und die richtige

Ablieferung öffentliche Rechnung in dieſem Blatte

abzulegen.)

Friedberg am 2. Juli 1834. i

Flemming.

) Gerne übernimmt auch der Unterzeichnete die Beſorgung milder Beiträge für die Unglücklichen. Die Bewohner der geſegneten Wetterau, die ſchon oft in Fallen der Not ihren mildthätigen Sinn bewährten, werden gewiß den Hülferuf nicht umſonſt vernehmen.

Profeſſor Ph. Dieffenbach.

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