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im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſondexen.
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Sonnabend, den 5. Juli
Ueber Errit tung von Sonntagsſchulen.
Es ſinn ens hier und da Anfragen wegen krrichtung von Sonntagsſchulen zugekommen. Dieſe Mifragen ſin uns einerſeits ein erfreuliches Zeichen, deß das, was wir darüber im Allgemeinen geſagt heben, keines auf unfruchtbaren Boden fiel, ndern empfängtiche Gemüther vorfand. Auf der andern Seite legen ſie uns die Verpflichtung auf, auch näher anzugeben, wie namentlich auf dem kande eine Sonntagsſchule errichtet wer— den könne.
Wir könnten uns begnügen, diejenigen Punkte arzugeben, worauf die friedberger gegründet wurde. Pir würden aber damit manchen Leſern wenig Ge— füllen erweiſen, denn die Verhältniſſe und Umſtände iſtalten ſih faſt in jedem Orte anders; nach die— n müſſen die Ordner einer Sonntagsſchule ſich rchten. Im Allgemeinen wird wohl Folgendes iwerall anwendbar ſeyn:
10 Der Geistliche, der Bürgermeiſter und die bbrigen Mitg! der Schulkommiſſion haben mit dem Ortsſchunehrer Nückſprache zu nehmen, welche Lergütung er verlange, wenn er des Sonntags achmittags einige Stunden Unterricht ertheilt. der Lehrer darf hierbei und bei der Anordnung der Schule ſelbſt 1„ übergangen werden; man ann auch von ih, nicht verlangen, daß er das were Geſchäft unentgeltlich verrichte. Für dieſes ſonorar, für Heizung und Beleuchtung des Schul- lkals hat die Gemeinde zu ſorgen. Kommt ihr des zu viel vor, ſo verſteht ſie ihr wahres In— ſegeſſe nicht.
2) Die Unterrichtszeit fällt in die Nachmittags- ſtunden von etwa 3 bis 6 Uhr.
3) Gegenſtände des Unterrichts ſind zunächſt die— jenigen, worin die confirmirte Jugend am meiſten zurück iſt— richtiges Leſen und Verſtehen deſſelben, Schreiben, Rechnen, beſonders Kopfrechnen. Erſt wenn hier nichts mehr nachzuholen iſt, kann weiter gegangen werden, an's Schreiben von Rechnungen, Quittungen, und wenn's die Verhältniſſe erlauben, an die Elemente der Geometrie, des Zeichnens ꝛc. Zu vergeſſen iſt nicht, daß hier keine Gelehrte ge— bildet werden ſollen, ſondern brave, verſtändige Staatsbürger.
4) Nur ältere Perſonen oder ſolche junge Leute können Antheil nehmen, welche bereits confirmirt ſind, beſonders Luſt bezeigen, das nachzuholen, was ſie etwa verſaͤumt haben, und welche ſich brav auch außerhalb der Stunden betragen.
5) Mit der Aufnahme darf es nicht ſo leicht ge— nommen werden, damit die jungen Leute nicht mei— nen, durch den Beſuch thaten ſie Andern einen Ge— fallen. Erſt haben ſie ſich bei der S engt zu melden. Wenn gerade ein Platz frei i, und ſonſt keine Hinderniſſe der Aufnahme entgegen ſind, ſo müſſen ſie vorher verſprechen, ſich jederzes brav und ordentlich zu betragen, insbeſondere nur durch die wichtigſten Urſachen ſich vom Schulbeßerhe ab halten zu laſſen.
6) Die Zahl der Schulbeſuchenden muß beſchränkt ſeyn. Auch dies trägt weſentlich bei, die Schule wichtig zu machen.
7) Wer ohne triftige Urſache verſaͤumt, hat ſo


