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Die letzten Aebte haben wir oben genannt.— Das Weſen der neueren Jahrhunderte vertrug ſich nicht gut mit dem kloͤſterlichen Leben. Was von Kloͤſtern im ſechzehnten und ſiebenzehnten Jahr— hundert nicht eingieng, das wurde, wie Arnsburg, zu Entſchädigungen im lüneviller Frieden gebraucht, und jetzt gehören ſie wenigſtens in Deutſchland zu den Seltenheiten.
Nn fra ge.
Warum macht man in unſerer Gegend noch keinen Verſuch mit einer Klein-Kinderſchule? Kennt man die Sache noch nicht, oder will man ſſie nicht kennen, oder iſt man zu träge, Hand an's Werk zu legen? Jedem Hungrigen, der in unſer Haus kommt, geben wir ein Stück Brod, und jedem faulen Bettler, der vor unſere Thür ſich ſtellt, weil er nicht arbeiten mag, geben wir eine Beiſteuer; warum wollen wir der Kinder, welche noch zu klein ſind, um die Schule zu beſuchen, und rvelche ſich ſelbſt überlaſſen bleiben, während ihre Eltern ihren Geſchäften nachgehen oder im Taglohn arbeiten, um ſich und die Ihrigen zu ſäͤttigen, warum wollen wir dieſer Kindlein uns nicht an— iehmen? Das iſt gerade die Zeit, wo das Schlechte ſich einniſtet in die jugendlichen Seelen, die ganz verlaſſen ſind und keinen Wächter und keinen Be— ſchützer ihrer Unſchuld um ſich haben, nämlich die Zeit vor der Schule, von da, wo die Kinder der Mutter Bruſt entwöhnt ſind und laufen konnen, dis zum ſechsten Jahre. Bewahrt ihr ſie da vor'm Böſen, und pflanzt ihr da den Keim des Guten, dann iſt mir's für's kommende Geſchlecht nimmer bang.
„Aber wie fangen wir denn das an mit der ſlein⸗Kinderſchule?“ So fragt ihr mich, und denkt uch Wunder, was das für eine große Kunſt iſt, ſolch eine Schule zu errichten, und was die für froſten macht in einer Gemeinde.
Nun ſo will ich denn angeben, wie's zu machen iſt. Ihr miethet euch eine große Stube. Darin verſammeln ſich des Morgens alle kleinen Kinder, deren Eltern den Tag durch nicht für ſie ſorgen können. Die Begüterten geben ein kleines froſtgeld; für die Unbeguͤterten ſorgt die Gemeinde. »Das kommt zu hoch“, meint ihr? Mit nichten; viel wohlfeiler wie jetzt, wo ſie ſich ſelbſt überlaſſen ind. Die Polizei ſtraft alsdann alle Eltern, deren Tinder ſich ſelbſt überlaſſen auf den Straßen ver— derben. Sie darf ja die Leute ſtrafen, welche ihre Hunde zu gewiſſen Zeiten herumlaufen laſſen, oder eren Schweine ohne Aufſicht im Felde wühlen; warum ſoll ſie jenes nicht dürfen?
Und nun ſchafft ihr euch eine recht brave Frau in, welche die Kinder überwacht, und läßt das Eine ſpielen, das andere an den Fingern von Eins is fünf zählen, das dritte ſich Puppen machen,
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oder ſagt dem vierten, wie die Gegenſtande, die in der Stube ſind, heißen, oder erzaͤhlt ihnen vom Lämmchen und vom Geißchen, oder ſie fuhrt ſie, wenn's ſchönes Wetter iſt, in den Hof und läßt die Knaben ſpringen, und ſagt ihnen, wie die Baume heißen und was dergleichen Dinge mehr ſind.
Wenn ihr's aber recht gut machen wollt, ſo ruft die Jungfrauen oder die Wittwen, oder kinder— loſen Frauen, die etwas Zeit übrig haben, auf, daß jede abwechſelnd einmal alle 14 Tage oder alle drei Wochen komme und ſich mit den Kindern be— ſchäftige. Das gibt der Jungfrau, wenn ſie einmal Hochzeittag hält, einen ſchoͤneren Kranz und einen ſchoͤneren Putz, als der theuerſte Staat im Putz— laden, und eutſchädigt die Mutter, die kinderlos iſt, für die Kinderfreuden, und tröſtet die, welche ihr Theuerſtes verloren haben. Ihr braucht euch deſſen nicht zu ſchämen; Jeſus Chriſtus, dem, ihr doch wohl nachzuahmen wünſcht, ſammelte auch die Kind— lein um ſich, und herzte ſie. Ich denke mir, er wies ſie auch zum Guten an.
Bekanntmachungen.
RN
Bekanntmachung. (232) Nachdem eine nochmalige Verſteigerung der von den Johannes Carl'ſchen Eheleuten zu Florſtadt aus dem Heinrich Moll'ſchen Nachlaſſe ererbten Hofraithe, 26/50 des Flurbuches, beſtehend in Wohnhaus, zwei Scheuern und Stallung, in der Art verfügt worden iſt, daß das Haus mit Schop— pen und Stallung allein, die beiden Scheuern aber ebenfalls jede allein und zwar die größere Scheuer zuerſt auf Stehenbleiben und dann auf den Abbruch verkauft werden ſollen, ſo wird hierzu Termin auf
Montag den 2. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumt, und können ſich Kaufliebhaber im ge— nannten Termine auf dem Rathhauſe zu Florſtadt einfinden.
Friedberg den 15. April 1834.
Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. F. Wörner. Aufforderung.
(233) Unterm 3. Juni 1799 liehen der hieſige Schutzjude Sender Dülsheim und ſeine Ehefrau
Jütele, gegen Verunterpfändung ihrer dahier gelege— nen Hofraithe vom Heyum Dülsheim zu Hanau ein Capital von 350 fl. Dieſes Capital ſoll ſchon längſt abgetragen, die Schuldurkunde aber abhanden gekommen ſeyn. Auf Autrag der Wittwe Sender Dülsheim werden hierdurch alle diejenigen, welche Anſprüche an die verloren gegangene Schuldver— ſchreibung zu machen gedenken, aufgefordert, ſolche um ſo gewiſſer binnen 8 Wochen à dato dahier geltend zu machen, als ſonſten nach Ablauf dieſer


