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1733.

Der Schuhmacher Lemp, der den gantzen Sonntag arbeitet, war zitirt, aber nicht er⸗ schienen.

Der Schneider Veit in der Seltzergasse war eitirt, der unter der Predigt am 3. Trin. kreischend und zankend von einem Senioren war gefunden worden. Soll einer von den schlimmsten sein, in keine Kirche gehen.

Die Dietrich Müllern hat sich am letzten Sonntag unter der Frühpredigt sehr gezankt in der Löwergasse in Pfeifers Hause. Die Löwergasse ist natürlich nicht die heutige Löberstraße, die es dazumal noch nicht gab, sondern die Löwengasse. Mit derDietrich Müllern hatte der Kirchenkonvent zunächst keinen Erfolg; denn sie erschien nicht nur nicht, sondern gab auch bei der Vorladungböse Worte. Da blieb nichts anderes übrig, als daß sie zu einer Arreststrafe im Stockhause verurteilt wurde. 1

Becker Balthasar Pfaffen Tochter von 19 Jahren soll gantz unwissend und noch nicht konfirmirt worden seyn. Im nächsten Protokoll heißt es:Balthasar Pfaffen Toch⸗ ter gehet nunmehr zum Herrn Pfarrer Rü⸗ diger und wird informirt.

1735.

Die Habenichtin in der Hintergaß klagt über ihren Nachbar Diehl, daß er ihr alle Drangsal anthäte, die Fenster einschmisse, auff sie schmähte und an Sonn⸗ und Feyer⸗ tagen Würffel⸗ und Cartenspiel in seinem Hauß zuließe. Diehl erschien und wollte die Klage nicht gestehen, er hingegen klagte über die Habenichtin, daß sie ihm viel Böses zu⸗ fügte und die gantze Stadt wisse, daß sie ein böses Weib sey. Ueber diesen Streit zwischen zwei Nachbarsleuten werden wir später noch einiges hören.

Wurde auch vorgebracht, daß die Leute gleich mach dem Gottesdienst des Nachmittags das Tuch auff die Bleiche zu tragen pflegen, da sie dann unter dem Gottesdienst noth⸗ wendig die Zurüstung dazu machen müssen. Ist resolvieret, daß den Leuten sowol als den Bleichern angezeiget werden sollte, vor 6 Uhr kein Tuch herauß zu tragen und niederzu⸗ legen Widrigenfalls der Herr Commandant ersucht werden soll, den Soldaten zu be⸗ fehlen, daß sie das Tuch an den Thoren in die Wache setzen sollen.

Ist angezeiget, wie Johannes Löwer, ein junger Kerl, allerhand nächtlichen Muth⸗ zwillen treibe und die Leuthe auf der Mäuse⸗ burg wohnend beunruhigen soll mit Ruffen, Schänden und anderem ungeziemenden Dingen. Der Abraham Häuser habe ihn beim Oberambt verklaget, wird also daselbst zur gebührenden Straffe gezogen werden. Hier interessieret zunächst das Wortschänden, es bedeutet so viel wieschimpfen. Wenn

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man im Volksmund heute noch dieses Wort in dem angegebenen Sinne gebraucht, so wissen die meisten nicht, daß es sich von schänden und nicht vonschimpfen ab⸗ leitet. Johannes Löwer(Löber) war offenbar ein übermütiger Geselle, der nächtlicherweile auf der Mäusburg seinem Kraftgefühle allzu derben Ausdruck verlieh. In der nächsten Sitzung des Kirchenkonventes erschien er vor den Senioren. Darüber wurde aufge⸗ zeichnet:Hat der nächst⸗vorigen Monat Augusti wegen oftmaligen zur Nacht⸗Zeit mit Gassen⸗Ruffen und auf andere Weyse ver⸗ übten Muthwillen angegebene Löber sich eingestellt und angezeigt, daß er für(vor) Oberambt gewesen und seine angegebene Sache daselbst ausgemacht sey. Weil er aber sich darinn noch rechtfertigen wollen, so wurde ihm dagegen gesagt, daß die Anzeige, welche die Nachbarschaft davon gethan, nicht ohne Grund gewesen sey, wurde auch zugleich verwarnet, sich zu hüten, daß dergleichen Beschwerden über ihn nicht weiter fürkom⸗ men mögten, indem es ihm sonst nicht so hingehen würde. Wenn der Name Löber in den Kirchenkonventsprotokollen in dieser Zeit. manchmal genannt wird, so darf man nicht annehmen, daß die Träger dieses Namens besonders ungebärdig gewesen seien. Man muß sich nur wundern, daß der Name nicht moch öfter genannt wird; denn die Familie Löber war damals in unserer Stadt weit zahlreicher vertreten als heute, allein in dem Zeitraum von 1732 bis 1760 wurden hier 96 Kinder geboren, die den Namen Löber trugen.

Der Streit zwischen der Habenichtin in der Hintergasse und ihrem Nachbar Diehl be⸗ schäftigte auch noch in späteren Sitzungen den Konvent. In dem Protokoll stehtHat der Bürger Diehl nebst der Wittib Habe⸗ michtin sich sistiret und klagte jene, daß der Diehl sie immer noch molestire. Unter an⸗ derem gab die Klägerin an, daß der böse Nachbar mit einem Blasrohr ihr die Fen⸗ ster verderbe, ihr nachspotte und singe. Die Liebenswürdigkeiten von Fenster zu Fenster waren damals gewiß deshalb um so häu⸗ figer, als viele der Gießener Straßen und Gassen nur eine sehr geringe Breite hatten. Diehl hat sich gegen diese Anschuldigungen verteidigt. Seine Nachbarin, so sagte er, pletzte den ganzen Tag und hänge ihm die ganze Nachbarschaft an den Hals; pletzen bedeutet wohl so viel wie schwätzen. Die streitenden Parteien wurden diesmal mit einem Verweise entlassen, und es wurde ihnen angedroht, daß sie bei Fort⸗ setzung ihrer Streitigkeiten auf die Stadt⸗ pforte gesetzt werden würden.

1736.

Ist wegen der Kirchen⸗Gesänge er⸗ innert worden, weil viele Lieder gesungen würden auß dem neuen Gesangbuch, so die meisten nicht mitsingen könnten, daß bey