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fug täglich verführet werde. Der Kerl gehe zu keiner Kirche, auch nicht zum heiligen Abendmahl, wie denn auch dessen Mutter wol in 20 Jahren nicht dazu kommen, sollen alle beide citiert werden.“ Hier taucht das Wort„Kerl“ in dem Sinne, daß es einen rohen Menschen bedeutet, zum ersten⸗ mal in unseren Kirchenkonventsprotokollen auf; es scheint norddeutscher Herkunft zu sein und ist beim preußischen Militär vor 200 Jahren und schon früher gebraucht wor⸗ den, um die Söldner, die aus aller Herren Länder kamen, zu bezeichnen. Werling erschien nicht vor dem Konvente, er machte es im Gegenteil noch viel toller, so wird über ihn protokolliert:„Ist angezeiget, wie der Werling abermahl vor ohngefähr Tagen einen solchen Lermen in seinem Hauß ver⸗ führet, das Bürgerrecht seye geruffen und ein auflauff von vielen 100 Leuthen in der Gasse veruhrsacht worden. Weill dieser grundböse Bursch auf geschehene öfftere Ci⸗ tation beym Convent nicht erschienen, soll er beim Consistorio angezeigt und zum Ge⸗ horsam gebracht werden.“ In alten Zeiten hat man bei Straßenaufläufen„Bürger- recht!“ gerufen. In der bekannten Darm⸗ städter Lokalkomödie„Des Burschen Heim⸗ kehr oder: Der tolle Hund“ läßt Niebergall den Fritz Knippelius, als er von der Ver⸗ folgung eines vermeintlichen Diebes be⸗ richtet, sagen:„Ich kreisch, daß mer die Gorjel bald geplatzt is: Borjerrecht! Halt de Dieb! Feier!“
Unter diesen Berichten von wildem Leben und unbotmäßigen Menschen steht auch eine Mitteilung darüber, wie man einem Ver⸗ irrten durch Seelsorge wieder zurecht ge⸗ holfen hat.„Nachdem vor einigen Wochen angezeiget, wie eine Persohn im Weißen Roß sich aufhalte, welche mit Schwermuth angefochten um deswillen weil sie in Dreß⸗ den von lutherischen Eltern gebohren und in dieser Religion erzogen, sich hätte ver⸗ leiten lassen, catholisch zu werden, und so nicht hoffete, selig zu werden, wo sie sich nicht wieder zur Wahrheit kehre, wie denn. der dazu geruffene Freyprediger Herr Müller desfals in vielem zu thun gehabt. Da nun endlich der Vatter hierher geschrieben und sich alles also befunden, auch verlanget und gebethen, daß dieser seyn Sohn Nahmens Joh. Gottfried Schulz, ein Mahler, etwann
0 Jahr alt, mägte wiederum zur wahren Evangelischen⸗lutherischen Religion gebracht werden, als ist dieser am 25. Februar zu mir kommen und sein Zustand recht weh⸗ müthig beklaget, auch ist er nach geschehener Anzeige von mir coram Presbyterio zum Beichtstuhl gelassen und in der Sacristey da er ohne weitere Ermanung seine Confession unter vieler Bußfertigkeit bezeuget, absol⸗ vieret und Sonntag drauf öffentlich benebst anderen christlichen Communicanten in der Stattkirche ad coenam sanctam(zum hl. Abendmahl) gelassen worden. Gott gebe ihm
fernerhin seine Gnade und seines Herrn. Christus Beystand!“ Der Ausdruck Beicht⸗ stuhl“ ist hier bildlich zu verstehen, Beicht⸗ stühle, wie man sie in katholischen Kirchen. findet, hat es in evangelisch⸗lutherischen Kirchen nie gegeben. Der Ausdruck besagt hier, daß der reumütige Mann vor den Presbytern und dem Pfarrer, der diesen. Eintrag niedergeschrieben hat, seine Sünde bekannt hat. 1741.
„Wurde angezeigt, daß vor ohngefähr 3 Wochen der Haarkäuffer Koch Sonntags unter der Frühpredigt mit seiner Kappe und Camisölchen und Gießkanne in den ambtsgarten gegangen seiner profession ab⸗ solviret.“ Koch kam bei der Verhandlung glimpflich weg; denn es ist zu lesen:„Dem Peruquenmacher Koch wurde wegen vor⸗ gestellter unumgänglichkeit des Haars zu warten, auch daß er keine Gießkanne ge⸗ habt, dießmahl bloß eine correction gegeben und seine profession ohne ärgernuß zu trei⸗ ben anbefohlen.“
„Ist die allgemeine Klage wegen des Fah⸗ rens mit denen Kutschen vor der Kirche am Sonntag unter der Predigt und öffentlichen Gebeth erneuert worden, daß man oft nichts in der Kirche höhren könnte. Wie nun dieses Uebel abzuschaffen, ist beschlossen worden, daß die Ketten an der Kirche, welche die Calcanten(Balgtreter) zu besorgen, soll⸗ ten zugeschlossen werden, da sonst, wenn die Stadtthore geschlossen, man die Ketten nicht anzuhängen gewohnet seye. Muß also dem Calcanten befohlen werden.“ N
„Eine besonders Spielcompagnie soll sich finden beym Rudolf Müller einem Toback⸗ spinner in der Neustadt, von welchem refe⸗ rieret worden, daß er bey 100 Gulden soll verspielet haben.“
„Des Beckers Ludwigs Sohn habe auf dem Sonntag Flachs gedörrt.“ In der nächsten Sitzung hieß es:„Beckers Ludwigs Sohn gestunde das factum, hatte aber nur Unvor⸗ sichtigkeit gebraucht, damit kein Schaden ge⸗ schehe, wurde ihm dann die Straffe vorbe⸗ halten, um so viel mehr, da der Flachs in der quetschen Dörr gegen die fürstliche Ver⸗ ordnung gedrocknet worden, welches er aber ignorirt zu haben vorgibt.“ Der Ausdruck „die Strafe vorbehalten“ bedeutet so viel als„die Straffe erlassen“, Eigentümlich ist die Schreibweise„quetschen Dörr“, der Pfarrer, der dieses Protokoll führte, hat genau so geschrieben, wie das Volk sprach und noch spricht.
(Fortsetzung folgt.)
Kleine Mitteilungen. Sonntag, den 23. April, abends 8 Uhr, wird der Wartburgverein im Markussaal einen Familienabend veranstalten, bei dem
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