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und Käse darnach. Die Gesellen hatten beim

Wurst, Schinken und Räucherwaren her⸗

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Kartoffeln und Salz, Matte oder Zwiebeln, in Lein⸗ oder Sam möl gedämpft, auch Gurkensalat, sowie Milch⸗ und Mehlsuppe

Meister vollstänbige Kost und Schlafstelle. Die Bürgersleute waren darauf angewiesen, Landwirtschaft zu treiben, Milch war nicht viel zu haben, oder man mußte sie bei den Viehhaltern, die das Land bestellte!, kaufen. Viele Leute hielten eine Kuh oder Ziege, die Milch wurde zu Butter, Käse und allerhand Speisen verwendet; Dickmilch gab es mit Vorliebe zum Abendessen. Im Winter wurde bei den Wohlhabenden geschlachtet und soviel

gestellt, daß es bis zum nächsten Schlachten hinxeichte. Der Schlacht ag spielte eine große Rolle. Verwandte und Bekannte wurden eingeladen und der Tag in bester Stim⸗ mung verbracht. Auch ungebetene Gäste, die gern etwas Gutes aßen, nahmen daran teil. Mancher Schabernack wurde dabei ge⸗ trieben, so lud einmal ein Dritter angeblich im Auftrage des Schlachtenden wildfreme Gäste ein, und es gab lange und erstaunte Gesichter, als einer nach dem andern von den Fremden sich zum Essen einstellte. Ins⸗ besondere die Nachbar, die die Sache an⸗ stellten, freuten sich, denn es galt schon damals das Sprichwort: Schadenfreude ist die reinste Freude!

Die oberhessischen Metzger besuchten die Frankfurter und Kasseler Messe und setzten dort ihre Wurst⸗ und Fleischvaren ab. Zu dieser Zeit kostete 1 Pfund Ochsenfleisch 10 Kreuzer, Rindfleisch 9 Kr., geräucherter Speck 21 Kr., Kalb leisch 9 Kr., Schwei ie⸗ fleisch 14 Kr., ferner 4 Pfund Roggen⸗ brot 15 Kr., ein Brötchen von 4 Lot 1 Kr. Ein Kreuzer war gleich 4 Hellern oder 3 Pfennigen. Ein Gulden war gleich 1,70 Mark. Frisches Fleisch gab es nur in der Mitte der Woche und am Sonntage. Bröt⸗ chen gab es mitunter zum Sonntagnach⸗ mittagskaffee. Es war bei den Bäckern so eingeführt, daß abwechselnd ein Meister Sonntags frische Brötchen auf den Markt brachte.

Nachdem 1866 die Zünfte aufgehoben waren und die Gewerbefreiheit kam, fing es an, besser zu werden. Zu gleicher Zeit kamen auch die Maschinen auf, und die schweren Handarbeiten wurden durch die Ma⸗ schinen geleistet. Beim Eintreffen der ersten Nähmaschine waren die Geschiftsleute sehr ungehalten und glaubten, es würde dadurch viel Arbeitslose geben, was aber nicht der Fall war. Nach dem Jahre 1870 gab es eine Aenderung. Da fingen die Geschälte an, sich zu heben, es wurde außerdem viel ge⸗ baut, besonders viele Villen, es war die Gründerzeit. Di: Unternehmer bekamen von den Banken Geld; dies dauerte aber nur so lange, bis sie ihren Pflichten nicht mehr nachkommen konnten und von den Banken zur Abzahlung gedrängt wurden. Jetzt kamen

die Schwierigkeiten. Zuerst kamen die Unter⸗ nehmer zum Konkurs, anschließend die ll inen Banken und 1873 die große Wiener Bank. Dies war ein Schlag für die Geschäitswelt, alle Geschäfte lagen darnieder. Dies hielt ungefähr 1 Jahre an, dann haben sich die Verhältnisse wieder gebessert.

Ueberall standen die Zünfte unter der Stadtobrigkeit. Bei dem Zunstzwang und dem Zunftwesen war der von der Zunft gewählte Zunftmeister an der Spitze der Zunft. Es wurden bestimmt die vor eschriebene Lehr⸗ und Gesellenzeit, Wanderz wanz und Wan er⸗ zeit, sowie Meislerstück. Die Beschlüsse wur⸗ den stets in den Zunftbriesen nie er eschrie⸗ ben und in die Zunftlade gelegt. Das Meisterrecht wurde nach Ab ee ung des Meisterstückes zuerkannt. Um Mei er zu wer⸗ den, mußte der Nachweis der Befähi zung durch Anfertigung einer Probearbeit(Meister⸗ stück) geliefert werben. Die Zahl der Gesellen und Lehrlinge, die der Meister halten durfte, war festgesetzt. Der Zunftzwang bestand darin, daß nur die Zunftmitglieder die den einzelnen Gewerben zugewie enen Arbeiten ausführen und innerhalb des Stadt eb ietes absetzen durften. Sehr ot ecstreckte sich dieses Recht auch über die nächste Umgebung der Stadt. Der Grundgedanke des Zunftwesens war, jedem Genossen ein gesichertes Dasein

zu verschaffen. Jedes Mitglied besaß ein

anerkanntes Recht auf Arbeit. Wenn der Lehrling die Lehre zurückgelegt, war eine Gesellenprüfung vorg'schrieben. Erst wenn der Lehrling diese Prüfung bestan en hatte, wurde er zum Gesellen gesprochen. Er hatte dann eine Zeitlang zu wandern. Um Meister zu werden, hatte er sich der Meisterprüfung zu unterziehen. Diese Beschränkungen sind nach der Einführung der Gewerbefreiheit fortgefallen, in Deutschland al gemein erst nach der Gewerbeordnung von 1839.

Heschichten und Bilder aus Alt⸗Gießen.

37. Der Gießener Bub vor 50 Jahren.

Von Louis Frech. (Schluß.)

Viele meiner Schulkollegen waren von der 5. Klasse nicht sehr erbaut; sie fühlten, instinktiv, daß es an dem flotten Zug fellte, der unter den Schülern vorhanden sein muß, wenn man von einer guten, Klasse in ihrer Gesamtheit reden wollte. Diese Rückständig⸗ keit blieb auch dem Klassenführer Dr. G. nicht verborgen, und er suchte aufzu⸗ bessern und nachzuhelfen, soviel er konnte. Daher die unendliche Mühe, die er sich mit einigen gab, die er noch in die 4. Klasse hinüberretten zu können glaubte. Ich ge⸗ hörte auch zu diesen und mußte manche Extratour und Tortur durchmachen. Trotz des kalten Winters herrschte eine schwüle Luft in dem Eckzimmer des Erdgeschosses,