Ausgabe 
15.10.1922
 
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bezieht, die am Anfang des 19. Jahrhunderts Deutschland unsicher gemacht haben; diese Literatur ist ziemlich umfangreich. Für den Fachmann sei sie hier angeführt. Es handelt sich um die Veröffentlichungen:

Keil& Becker, Geschichte der Rheinischen Räuberbanden. Köln 1804.

Leben, Taten und Ende des berüchtigten Räubers Schinderhannes. Basel und Aarau 1804. 4 Bände.

Der neue Pitaval. Bd. 42.

Pfister, Nachtrag zur aktenmäßigen Ge⸗ schichte. Heidelberg 1812.

Ferdinand Harrach hat vor allem die

Prozeßakten durchforscht, die in 6 Bänden unter dem TitelProcedure instructive par le tribunal criminel à Mayence contre Jean Bückler sich in der Mainzer Stadt⸗ bibliothek befinden. Bei dieser Arbeit hat der Forscher, wie er dem Herausgeber des Sonntagsgrußes wiederholt gesagt hat, die sehr wirksame und freundliche Unter⸗ stützung des Herrn Prof. Dr. Velke, der damals Oberbibliothekar der genannten Bibliothek war, gefunden. Endlich ist hier zu nennen: Rauchhaupt,Aktenmäßige Ge⸗

schichte der Bande des Schinderhannes,

Kreuznach 1891. Rauchhaupt ist jedoch kein anderer als Harrach selbst, der unter diesem Pseudonym das Ergebnis seiner Forschun⸗ gen herausgegeben hat.

In seinem Todesjahre hat der genannte Forscher eine kleinere Schrift veröffentlicht, die den Titel trägtDas Räuberunwesen in der Rheingegend ter französischer Herrschaft. Im Nachfolgenden soll mit freundlicher Erlaubnis des Herrn Walther Harrach, des Sohnes des Genannten, hier der Abschnitt über das Leben und das Lebensende des Schinderhannes wieder⸗ gegeben werden. Zur Erläuterung sei voraus⸗ geschickt, daß die Orte, die hier genannt werden, fast durchweg auf dem Hunsrück oder im Nahetal liegen. Oberstein, Kirn und Sobernheim liegen bekanntlich an der Strecke Bingerbrück Saarbrücken. Bei allem muß man im Auge behalten, daß das linke Rheinufer damals im Besitz der Fran⸗ zosen war, daher rühren auch die französi⸗ schen Amtsbezeichnungen. Der Ausdruck Maire bedeutet soviel wieBürgermeister, auch der AusdruckFriedensrichter(suge de paix) ist französischen Ursprungs. Bei allem, was uns heute von den Franzosen trennt, muß der objektio Urteilende an⸗ erkennen, daß die französischen Behörden um das Jahr 1802 in den Rheinlanden eine geordnete Verwaltung durchgeführt haben und daß es ihrer straffen Organisation gelungen ist, dem Räuberunwesen das Ende zu bereiten. Hierbei hat sich der Mainzer Präfekt Jeanbon St. André sehr verdient gemacht. Dieser Mann war übrigens ein evangelischer Christ, in seiner Jugend hat er das Amt eines reformierten Predigers, wenn

wir nicht irren, in Südfrankreich be⸗ kleidet. Doch lassen wir nun den Kreuz⸗ nacher Forscher reden. Ferdinand Harrach schreibt über den Schinderhannes und seine Bande:

Wie kam es, daß freche Räuber 10 Jahre lang die Hunsrück- und Nahegegend derart im Schach halten konnten, daß der ruhige Bürger auf dem Land keine Nacht sorglos schlafen konnte? Daß die Bewohner des Kriegstheaters verrohen, ist eine Tatsache, die durch die Geschichte schon bekannt ist. Kriegsgebrauch kannte der Landmann nicht, er glaubte sich berechtigt, ebenso zu han⸗ deln, wie die Soldaten, die ihre Feinde bekämpften. Wie mancher Franke fand seinen Tod in den Bauernhütten und den Wäldern des Vaterlandes. Daß man sich Militär⸗ pferde aneignete, war selbstverständlich, die Diebstähle waren gang und gäbe. Die deut⸗ schen Beamten wurden vertrieben, andere, die nicht einmal der deutschen Sprache mäch⸗ tig waren, eingesetzt. Als die französischen Armeen Sieger blieben und sich immer mehr in unserer Gegend festsetzten, wurde das Stehlen der Armeepferde täglich schwie⸗ riger, darum ging das Raubgesindel dazu über, Bauernpferde zu stehlen. Kein Bauer oder Müller, der vorher Militärpferde ver⸗ heimlicht hatte, durfte es jetzt wagen, den Bauernpferden sein Haus zu verschließen, es wären ja sonst die früheren Leichtfertig⸗ keiten verraten worden. Täglich wurden die Schlupfwinkel vermehrt, die Lauheit der Be⸗ amten machte die Räuber immer kühner, sie bekamen eine solche unheimliche Macht über die Landbewohner, daß sie ruhig in den Ortschaften aus⸗ und eingehen konnten, daß sie sogar den Tanzmusiken beiwohnten, ohne verraten zu werden.

Der Großvater des Schinderhannes, der Wasenmeister Bückler in Merzweiler bei Grumbach, war ein geachteter Mann. Sein Sohn wohnte als Wasenmeister in Miehlen bei St. Goarshausen, wo er sich mit Anna Maria Schmidt verheiratete. Hier ist Jo⸗ hannes Bückler, genannt Schinderhannes, am 25. Mai 1778 geboren. Als der kleine Johannes 4 Jahre alt war, ließ sich sein Vater, der durch Prozesse mit Juden her⸗ untergekommen war, in das Kaiserliche Re⸗ giment Hildburghausen zu Olmütz als Soldat anwerben. Der kleine Johannes hatte hier einen freien, ungebundenen Verkehr mit allen möglichen Soldatenkindern, bei denen er nicht viel Gutes lernte. Nach drei Jahren desertierte sein Vater und ging zurück in die Heimat. Erst wohnte er in Iben bei Fürfeld im Kreise Alzey, dann in Veitsrodt, zuletzt in Kirschweiler als Feld⸗ hüter. Welche Erziehung Johannes bei diesem inen Leben genoß, kann man sich denken. aum lernte er seinen Namen schreiben! Als 14jähriger Junge stahl er einem Wirt in Veitsrodt einen Louisdor und vernaschte das Geld. Aus Furcht vor der