Ausgabe 
5.11.1922
 
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7* langen, der fest versprach, seine Bande auf⸗ lösen und sich beim Militär stellen zu wollen. Jeanbon St. André teilte ihm mit, der Staat könne einen Räuberhauptmann unmöglich begnadigen. 5 5

Sein letztes Verbrechen, bei dem auch die gefährlichsten Räuber mitwirkten, beging Schinderhannes im März 1802 auf der Kratzmühle bei Merxheim. Als die Bande mur 30 Gulden fand, wurden der Müller Kratzmann und seine Schwiegermutter ge⸗ bunden, man legte ihnen brennenden Zunder auf die Daumen und zündete die Hemden an. Als trotz aller Martern weiteres Geld nicht zu erpressen war, schütteten die Unmenschen Wasser auf die unglücklichen Opfer und er⸗ stickten das Feuer. Der Müller war derart eingeschüchtert, daß er bei seinem Verhör keine Aussage machte und nur immer er⸗ widerte: Ich bin mit meinem Schicksal zu⸗ frieden!.

Der Staatsanwalt Keil hat das besondere Verdienst, der Schinderhannesbande den Garaus gemacht zu haben. Durch mehr⸗ jähriges Studium der geheimsten Verhält⸗ misse war er zu dem ganz richtigen Ergebnis gekommen, daß der Haupträuber nur auf dem rechten Rheinufer gefaßt werden könne. Er reiste überall herum, um die Behörden aufzuklären, und stellte dabei fest, daß Schin⸗ derhannes sich bei Runkel in der sogenannten Langen Hecke aufhalten müsse. Jeanbon St. André und Keil legten der französischen Regierung einen Bericht vor, der die niederen Beamten stark belastete und in ganz Deutsch⸗ land Sensation hervorrief. Allgemeine Streif⸗ züge wurden befohlen und energisch aus⸗ geführt. 5

Am 31. Mai 1802 machte der Kurtrierische Hofgerichtsrat Fuchs einen solchen Streif⸗ zug in der Nähe von Wolfenhausen. Da sah er aus einem Kornfeld einen elegant geklei⸗ deten Menschen hervortreten, der einen drei⸗ eckigen Hut, einen Zopf, Reithosen und eine Fuhrmannspeitsche trug. Der Fremde kam auf seinen Wink näher und erklärte, er wolle in Wolfenhausen Ziegel kaufen.Nun, da muß Euch ja der Ziegler kennen, sagte Fuchs,wenn es stimmt, seid Ihr entlassen. Nach seinem Passe gefragt, erklärte der Fremde, er sei ja doch aus der Gegend, er brauche keinen.Ihr seid ein Spitz⸗ bube, rief Fuchs, ließ ihn verhaften und

gebunden nach Runkel führen. Der Fremde

nannte sich Jakob Schweickard, wurde aber von einem gewissen Adam Zervas aus Wolfenhausen als Schinderhannes erkannt. Dieser hatte davon keine Ahnung; um ihn auf dem Glauben zu lassen, man wisse nicht, wer er sei, wurde ein ekrut namens Ebel mit ihm zusammengeschlossen, und die zwei sollten nach Frankfurt transportiert werden. Bückler wollte den Hauptmann be⸗ stechen und bot ihm seine Geldkatze an, die aber nicht genommen wurde. Der Räuber Christian Reinhardt, genannt der Schwarze

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Christian, den man ebenfalls gefangen hatte, wehrte sich mit Händen und Füßen, als man ihn schließen wollte. Auf der Platte bei Wiesbaden nahm eine Kom⸗ pagnie Jäger den Transport in Empfang. Julie bot dem kaiserlichen Feldwebel Wagner drei Karolin, wenn ihr Mann nicht durch Kastel transportiert wurde. Als Bück⸗ ler von Wiesbaden abgeführt wurde, rief er: Au weh, ich bin verloren! Der sorg⸗ losere Kumpan Christian Reinhardt aber sang: Hamm, hamm, hammer dich emol emol emol.

Am 16. Juni wurde Bückler in Frank⸗ furt französischen Gendarmen übergeben, die ihn nach Mainz transportieren sollten. Da⸗ bei war Julie, der Schwarze Christian und Fetzer von der Niederländer Bande. Schinderhannes meinte zu Fetzer:Mit sechs bis acht Jahren Galeeren hoffe ich durchzukommen! Der tiefer blickende Fetzer antwortete:Und ich glaube, es geht uns beiden um den Kopf. Der Transport allein kostete 205 Gulden, also etwa 350 Mark, ein großer Betrag zu damaliger Zeit. Der ganze Prozeß machte eine Aufwendung von einer halben Million Franken nötig, wo⸗ von nur der kleinste Teil gedeckt wurde durch Einziehen der Vermögen einzelner Verurteilten.

Der Akademiesaal im ehemaligen Kur⸗ fürstlichen Schloß war für die Verhand⸗ lungen vorgesehen. Im ersten Stock war eine Wirtschaft eingerichtet mit der Auf⸗ schriftRefraichessement. Etwa 200 Zeugen waren geladen, die je 5 Franken Anwesen⸗ heitsgelder und 3 Sols Reisekosten für die Wegstunde erhielten. Die Verteidigung hatte für jedes Verhör 12 Franken und für jeden Aktenbogen 50 Sols, nach jetzigem Geld 40 Pf., zu beanspruchen. Die Weitläufigkeit der Untersuchungen, die vielen Verteidiger und Gerichtspersonen, die bei der weitver⸗ zweigten Bande nötig waren, machten es nötig, daß die Akten gedruckt wurden. Es waren sechs starke Foliobände, die erst im Oktober 1803 fertig waren.

Am 24. Oktober war der erste Schwur⸗ gerichtstermin. Schon das erste Verhör Bück⸗ lers hatte Massenverhaftungen zur Folge, der Schrecken fuhr allen in die Glieder, die jemals mit der Bande in Verbindung ge⸗ standen hatten. 53 Verbrechen wurden dem Schinderhannes, 4 der Julie Bläsius, 4 Heh⸗ lereien dem Vater Bücklers zur Last gelegt, 53 Angeklagte waren beschuldigt, Mitglieder der Räuberbande zu sein. Drei davon waren inzwischen im Gefängnis gestorben.

Morgens um 9 Uhr wurde die ganze Bande, je zwei und zwei an den Händen gefesselt, hinteveinander nochmals mit einer langen Kette verbunden, aus dem Gefängnis in den Saal geführt. Ein Korps Infanterie und vier Gendarmeriebrigaden schlossen ein Viereck um sie. Schinderhannes, bekleidet mit graublauer Jacke und Hose und drei