1646. 5
Von diesem Jahre an führte auf lange Zeit hinaus der Pfarrer, Professor und Superintendent Peter Haberkorn, dessen lebensgroßes Bild man in der Alten Fried⸗ hofskapelle sehen kann, das Protokoll, leider schrieb der gelehrte Mann sehr undeutlich, so daß das Lesen der von ihm abgefaßten Protokolle etwas Schwierigkeit macht. Am 30. Oktober trägt er ein,„daß die Knaben nicht ein geläuft umb die Kirchen under der Predigt halten, soll Stützelfuß und Casten⸗ knecht solches währen“. Stützelfuß, den wir schon früher kennen lernten, scheint also ein Amt gehabt zu haben, vermutlich war er Bettelvogt. Das Protokoll fährt dann fort: „desgleichen auch sonsten in der Statt sollen die Senioren herumbgehen und solches Ge⸗ läuff steuren.“ 15
Das Seniorenamt brachte mancherlei Un⸗ annehmlichkeiten mit sich; so heißt es:„die Quartiermeister seyen den Senioren gar zu⸗ wider mit einlogierung der Soldaten. Sollen fürgefordert werden, sollen fast immer voll und doll seyn.“ g
Aus diesem Jahre geben wir noch fol⸗ gende Einträge wieder:„Die Buben laufen noch immer umb die Kirche.“„Wird nicht sauber gehalten umb die Kirchen.“„Dem Kirschner verwiesen worden, daß er aufn Sonntag Fressen und Saufen in seinem Hause gehalten sampt der Sackpfeifen(Dudel⸗ sack).“„Wegen Juden daß sie gestolene Häut einkaufen.“„Müller auf den Sonntag fahren immer in die Stadt. Sonderlich der von Kinzebach und Heuchelheim.“„Aufn. Sonntag Spielen der Bürger beym Schiesen angeklagt worden. Soll verbotten werden das Kägeln und Spielen, als welches sich aufn Sonntag nicht sckicket, gehet da zu viel Fluchen für.“ „Hermann Eckels Hausfrau hat ein Ge⸗ läuff der Soldaten in ihrem Hauß gehalten und als die Nachbarn abgemahnet, hat ein Reuter einen aus der Nachbarschaft erschiesen wöllen. Soll von dem Regiment⸗ schultheißen vorgenommen werden.“ Zeit⸗ und kulturgeschichtlich sehr interessant ist die Notiz„Kühehirt Niclas habe sich ver⸗ nehmen lassen, daß er zaubern könne. Soll für den Rentmeister gewiesen/ werden.“ Der Kirchenkonvent scheint das„Zaubern“ als ein schweres Vergehen angesehen haben, weil er die Sache ohne weiteres an die weltliche Obrigkeit wies.
1648.
Scharf paßte man damals auf die Juden, ihr Tun und Treiben auf. So ist zu lesen: „Ist geklaget worden über den Jüden ge⸗ nannt Dickschenkel, weil er am Buß⸗, Fast⸗
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und Bettage unter der Predigt pferd sol gehüth 8 allgemeinen Buß⸗, folgte im der Pest,
haben.“ Die Anordnung von sechs Fast⸗ und Bettagen er⸗ Jahre 1629, sie geschah wegen aber auch wegen des Krieges.
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Erinnerung gethan, Bekanntlich
Von einem sehr ungefügen. Ehemann be⸗ richtet der Eintrag:„Joh. Henrich Scheu⸗ rer ist vorgefordert und ihm verwiesen wor⸗ den, daß er seine Hausfrau schmehet, frißt sund sauft, führt ein gottloses Leben, tumul⸗ tuieret im Hauß, gehet nicht zum h. Abend⸗ mahl. Hat Verbesserung zugesagt oder es soll der Obrigkeit geklagt werden.“
Von der durch den Krieg entstandenen Verwilderung schreibt Haberkorn nieder „Dieberey nimpt sehr überhandt abermahl und die Soldaten treiben nachmahlen aller⸗ ley Muthwillen und Gespött, wann sie gestraffet werden. Das nächtliche Ein⸗ brechen geschieht nit aus Hungersnoth son⸗ dern aus Muthwillen von denen. die gern fressen und saufen. Muß Ihrer Fürstlichen Gnaden selbst vorgebracht werden, da es gar überhandt nehme. Die Bürger, die solche Leut hegen und befördern, sollen billig zur Straff auch gezogen werden. Man klagt, daß nirgend keine Hülf sey. Die Soldaten berauben die Leut öffentlich auf den Gassen und niemandt straffet sie.“
Einen Monat später heißt es von einem Gießener Bürger:„Balthasar Steckenradt hat in seinem Hauß auf Mariä Verkündi⸗ gung und folgend durch die gantze Nacht fressen und sauffen auch Spielleut gehabt.“
Ein kulturgeschichtlich interessanter Fall wurde in der Sitzung vom 14. April ver⸗
handelt.„Ist auch frage furgefallen, ob Meister Hanß, der Scharfrichter, mitten unter den Bürgern zum h. Abendmahl
gehen solle. Stehet zu fernerem Bedencken.“ ist der Scharfrichter in früherer Zeit als unehrlich angesehen worden. Das dedeutet nicht, daß man ihn als einen unredlichen Menschen ansah, sondern er durfte mit den anderen Menschen keine Gemeinschaft pflegen. Ob die Frage be⸗ friedigend gelöst worden ist, geht aus un⸗ seren Kirchenkonventsprotokollen nicht her⸗ vor, vermutlich ist es bei dem seitherigen Brauch geblieben.
Weitere Einträge aus diesem Jahre lau⸗ ten:„Die Thor sollen auf die monatliche Bettag gantz zugehalten werden.“„Aufm Reichensand zancken sich die Weiber under⸗ einander darvon den besten Bericht geben könne Weigands Crols Frau, welche dem nach vorzufordern ist.“ Der Reichensand. lag, wie die alten Gießener noch wissen, am unteren Teile der Bahnhofstraße.
1649.
„Wird geklaget, daß die Juden ihren Convent in schwartz Löbers Hauß halten. Ist erinnert worden, daß sie sollen abge⸗ schaffet werden. Schwartz Löber soll des⸗ wegen zur Red gesetzet werden.“ Damals war die Familie Löber hier so verbreitet, daß man augenscheinlich den einen von ihnen nach seiner Haarfarbe bezeichnete und ihn den„schwarzen“ Löber nannte Dr. Pe⸗ trus Haberkorn trug kein Bedenken, diese
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