Beilage zur Oberhessischen Volkszeitung Nr. 277
Hiehen, Samstag den 28. Wov mver 1914.
Hesieu und Nachbargebiete.
«Sieker» «nS Umgebung.
lieber die Lage des deutscheu Arbeitsmarktes
im Oktober berichtet das vom Kaiserlichen Statistischen Amte hcr- ausgcgcbcnc Rcichs-Arbcitsblatt i» seinem Nvvcmberhcst wie folgt:
Tic im September dem August gegenüber in fast sämtlichen Gcwerbezweigcn cingctrctcnc Bcrbcsscrnng des Arbeits- marktcö hat sich auch im Oktober weiter fortgesetzt. Bor allem habe» die verschiedenen Industrien, die sich an den KricgsUcse- rilngen beteiligen können, im Oktober nicht nur gleich lebhafte, sondern zum Teil sogar noch. lebhaftere Beschüftltzpng als im Vor- monot aiifznwciscn gehabt. Tic mit Ivcnigen Ausnahme» hervor- trclcndc Besserung erstreckt sich sogar aus Luxusindustrien, wie die Edclnictallindustric. Nur das Baugewerbe hat eine Verbesserung im Oktober im allgemeinen nicht aufzuweisen gehabt — zum Teil unter den, Einfluß der ungünstigen Witteruiigs- vcrhältnissc. Tic Hebung des allgemeinen Beschäftigungsgrades ist wie ans den Jndustriebcrichtcu so auch daran zn erkennen, daß die Nachweise über die Arbeitslosen in den deutschen Fachvcr - bänden in, Ottobcr eine erhebliche Verminderung der Arbeits- loscnzisscr ergebe». Tic Arbeitslosigkeit war Ende Oktober nur ä noch halb so groß als Ende August. Ebenso ist die Zahl der! K r a n k c n k a s s c n in i t g l i c d e r wiederum gestiegen, und die s z a h l c n in ä si i g an der Hand der Kraukentasscnbcrichtc erkenn-j bare Zunahme der Beschäftigten bleibt wahrscheinlich noch hinter; der tatsächliche» Besserung zurück.
Nach den Berichten der Arbeitsnachweisverbändc hat sich die i Lage des Arbeitsmarktcs in Schlesien, in Pommern, in Hessen-' Nassau, Hessen und Waldeck. ebenso in Hamburg und Württemberg ) auch weiterhin nicht unerheblich verbessert. Tic Lage des ArbeitS-! Marktes in Brandenburg-Berlin wird sogar als teilweise besser' als im Vorjahre um die gleiche Zeit bezeichnet. Ter Befchästigungs- j graü im Rk^inland wird als gut, in Westfalen als gleichfalls ' günstig angegeben. Auch für die Provinz Sachsen und das Herzog-; tum Anhalt wird eine günstigere Gestaltung des Beschäftigungs- i gradcs der Arbeiter fcstgcstcllt. In Schleswig-Holstein war die j Lage nicht ungünstiger als im September. Tie Eisen- und Schiss-: bauindustrie ist unverändert stark beschäftigt und nicht minder. weisen die Nahrungsmittel- und Bekleidungsindustrien weiterhin \ gute Beschäftigung auf.
durch einen Bauchschuß war sehr ernster Natur: jedoch glaubten die Acrzte anfänglich, sein Leben retten z» können; doch trat eine innere Verblutung ein, der er nunmehr erlegen ist. Rechtsanwalt Tr. Borheimcr hat seit mehreren Jahren den Wahlkreis Lampertheim in der hessischen Zweiten Kammer vertreten.
— Tie Krankenversicherung und der Krieg. Da Militärpcrsonen nicht kramkenverstchenrngspslichtig sind, erlischt die Mitgliedschaft eines Krantcnversichcrnnmsberechli-gten mit dessen Einziehung zum Militärdienst. Jedoch können nach 8 I des ,Kr«wkcnkafseii-Ro!. gesetzvs (betreffend die Erhaltung von Annxrrtschaste» aus der Krankenversicherung vom 4. August 1914) Bcrsichcrimgsdercchtig te, welche der Kasse nicht binnen 3 Wochen nach dem Ausscheiden ans dir versjcherun-gspsl lästigen Beschäftigung angezcigt haben, daß sic Mitglied bleiben wollen und somit ausgeschiedcn sind, binnen sechs Wochen nach ihrer Rückkehr in die Heimat in die Krankenversicherung wieder cintretcu. wenn sic während des gegenwärtigen Krieges Kriegs- oder Sanitäts- und ähnliche Treuste geleistet haben. Durch diese Bestiinmung ist also den in die Heimat zurückgekehrten Mann- schäften das Neckst zur freiwilligen Versicherung gegeben. Tie Anmeldung kann in solchen Fällen mündlich oder auch auf schriftsichcni Wege crsoligeir. Üleiträgc hat der Versicherte für die Zeit von seiner Einberufung an bis zum Wiedereintritt in die Versicherung nicht uachzuzahlcit, da der Versicherte, wie au-gesührt, in der Zwischenzeit nicht Kassemni-tglied ivar. Sticht bestimmt ist in dem 'Notgesctz, von wclchcin Augenblick an die Kraiükonfasse beim Wiedereintritt für Schadenssällc einqu,stehen hat: diese Verpflichtung dürste jedoch in dem Augenblicke ein treten, ivo die Eintrittserklärnng beim Vorstand der Kasse eingegangeit ist. Dagegen liegt eine Verpflichtung der Kasse zur Zahlung des Sterbegeldes an die Hinterblicbomn eines in der Heimat verstorbene» Kriegövcrwnndcten nicht vor, wenn der Tod des letzteren vor Eingang der Wiedcreintrittscrllä- rutüfl beim Kassenvorstaitd erfolgt ist. Tiefe Verpflichtung kann nur erfolgen, wenn dcr Kassenvorstand beim Eintritt des Todes bereits im Besitz der Willenserklärung des Verstorbenen ist. Hierbei ist os gleichgtilfig, ob die bis dahin fälligen- Beträge schon gezahlt sind oder nicht, da nach dem Roigcsctz >«>r die Wiedereintrittserklärung für die neue Mitgliedschaft notwendig ist. Doch dürfen die fälligen Kassenbeiträge an dem Sterbegeld gekürzt werden-, allerdings nur für eine Woche. Andeverseids sind aber auch die Hinterbliebenen berechtigt zwecks Erzieinng eines höheren Sterbegeldes die fälligien Beiträge ganz Nachwahlen. Natürlich ist die Bcrfichermrg wiederum berechtigt, die Auszahlung des Sterbegeldes bis zur Regelung der Britraigspslicht zu verweigern.
— (siegen die Kartvssel-Preistrciberci wird von versckiie f dcncn Behörden mit aller wünschenswerten Energie vorgc- ' gangen. Aus Hanan wird berichtet, daß das dortige Land- ratSaint große Mengen Kartoffeln beschlagnah nit, wobei die Bürgermeister dafür haftbar gemacht werden, daß jeder für den Bedarf des Besitzers nicht notwendige Vorrat int vollem Umsangc beschlagnahmt wird. Die Kartoffeln werden vorläufig nur im Kreiie und in dcr Stadt Hanau verkauft. — In Greiz drohte der Magistrat unnachsichtlich die im Gesetz vorgesehene Strafe au, wenn die Händler einen höheren als den festgesetzten Höchstpreis von 3,60 Mk. fiir den Zentner verlangten.
— Schafft Arbeit fiir das Baugewerbes Im Anzeigenteil der heutigen Nummer erlassen die Arbeitgeber und Ar- beitnehmcr des Baugewerbes eine gemeinsame Kundgebung an die Gicßcncr Bevölkerung um Aufträge für das Baugewerbe und die Baunebengewcrbc. Es ist leider Tatsache, daß das Gießcncr Baugewerbe schon vor Kriegsausbruch mit einer recht ernsten Krise zu kämpfen hatte, war es doch schwer, Baugelder flüssig zu machen. Ein gescisüftlicher Stillstand war für die Beteiligten die Folge. Mit Ausbruch des Krieges ließen auch noch die wenigen Umbauten und Re- paratnren auf sich warten, weil viele Private mit derartigen Aenderungen bis nach Beendigung des Krieges zn warten fiir richtig hielten, Tie Barackenbauten brachten zwar vorübergehend Arbeitsgelegenheit, mit deren Fertigstellung droht die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe wieder großen Umfang anzunehmcn. Tie beteiligten Arbeitgeber- und Ar- beitcrvcrcinigungcn dürfen wohl damit rechnen, daß die ängstliche Zurückhaltung von Aufträgen ein Ende nimnlt. Tie Kriegslage läßt doch hoffen, daß der Krieg zugunsten der deutschen Waffen beendet wird und cs zeigt nicht gerade ein großes Vertrauen zur Sache des deutschen Volkes, wenn ängstlich mit jedem kleinen Auftrag bis nach deni Kriege gewartet wird. Wie wir leider erfahren mußten, haben schon einzelne Betriebe des Baugewerbes ihre sämtlichen Arbeiter entlassen miissen. Hoffe» wir deshalb, daß die gemeinsame Kundgebung dcr Arbeiter und Arbeitgeber von Erfolg be- gleitet sei.
— Gefallene des Gießcncr Regiments: Wehrmann Heinrich T i l l m a n » ans Windhausen. — Ofsizier-Stellv. Joseph Wenzel —Unteroff. Philipp T ron.— G e - fallen e aus Ober Hessen und Nachbargebie- t c n : Leutn. d. R. Richard S ch a r f f aus Gießen, Jnf.-Reg. Nr. 113. — Unteroff. Friedrich Seipp ans Torf-Güll, Jnf.- Reg. Nr. 168. — Neserv. Georg Bcchthold. Jnf.-Reg. Nr. 81, Res. Wilhelm Wagner, 1. Gardc-Ersatz-Bataillon, Mnsk. Heinrich T p c i c r, Jnf.-Reg. Nr. 88 aus Odcn- hansen a. d. Lahn.
Tie Bctäinpsung dcr Petroleumnot unter dcr Heiniarbeiterschaft hat sich dcr Verpflegnngsausschuß der Stadt Breslau zur Aufgabe gemacht. Er hat sich bemüht, eine — wenn auch bescheidene — Menge des jetzt so kostbaren OelS anzukaufen. Dieses Petroleum gelangt an die Heimarbeiter durch die Verkaufsstellen dcr Konsumvereine und anderer Geschäfte,, die sich in den Dienst der Kriegsfürsorge gestellt haben, zünt Tagespreise in bestimmten Mengen »nd in bc- stiinniter Reihenfolge zmn Verkauf. Zu diesem Zwecke haben die Heimarbeiter Bescheinigungen vorzuweisen, in denen die Arbeitgeber unter amtlich beglaubigter Unterschrift den Heimarbeiter nach Namen, Stand und Beschäftigung legitimieren und versichern, daß er auf Petrolenmbelenchtnng angewiesen ist.
Landtagsabgeordnetcr Tr. Boxheimcr ein Opfer drs Krieges.
Der Zentrumsabgeordnele in dcr Zweiten hessischen Kamm«, Rechtsanwalt Tr. Boxheimer-Worms, ist in einem Gefecht bei Lille schwer verwundet worden. Er ist nunmehr im Lazarett in Eomincs, in das er verbracht worden war. gestorben. Seine Verwundung
— 3. Gießcncr Liebesgabensahrt. Von dem Rcserve-Jnfantcrie- Rcglmcnt Nr. 116 ging dem Herrn Oberbürgermeister nunmehr folgendes Dankschreiben für die erhaltenen Liebesgaben zu:
„Euer Hochwohlgcborcn beehre ich mich, int Namen des mir unterstellten Regiments den allerherzlichsten Dank für die vielen Liebesgaben ausznsprcchcn. Sie sind hochwillkommen, können vorzüglich gebraucht werden und sind für viele Leute geradezu eine Wohltat.
Indem ich Euer Hochwohlgeboren bitte, allen gütigen Spender» den anfrichtigcu Tank übermitteln zu wollen, sende ich der verehrten Bürgerschaft dcr lieben Stadt Gießen des Regiments beste Grüße und verbleibe in vorzüglicher Hochachtung Euer Hochwohlgeboren ergebenster
v. Westcrnhagc», Oberstleutnant und Regimentskommandeur,
— Wenn Feldpostsendungen nicht «»gekommen find, so wende man sich an die Oberpostdircktion und die Postamtsstcllc in Frankfurt a. M., ans die alle Feldpostsendungen zur Wcitcrsendiiiig ins Feld von den Postanstalten geleitet werden. Tic Stelle wird gern bereit sein, auf schriftlichen Antrag hin die nngcwandte Feldadresse zu priisen, wenn nach Mitteilungen nns dem Felde Sendungen, die diese Adresse getragen haben, wiederholt nicht angekommcn sind.
Hessische Schlachtungsstatistik. Nach der amtlichen Statistik über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau ivurden im Großherzogtnm in den Monaten Juli, August und September 1914 bezw. (1913) geschlachtet: 202 (244) Pferde, 3295 (4123) Ochsen, 795 (579) Bullen, 8393 (9171) Kühe, 9525 (9174) Jungrindcr über drei Monate alt, 17 373 (17 048) Kälber bis drei Monate alt, 90 949 (95 008) Schweine, 1574 (1787) Schafe und 1435 (2096) Ziegen,
Schwere Strafen verhängte Tonnerstag wieder das Tarnistädter Kriegsbericht. Mögen die Landsturm- und Wchrmännör daraus die Nutzanivenbimg ziehen, daß cs jetzt heißt, unter allen Umständen Ordre parieren. Darum seien die einzelnen Fälle hier erzählt: Ter Landstnrinmann PH. vch. Oscnloch aus Bürstadt hätte lieber Dienst gemacht bei der Bahnübergangsbewachung seines heimatlichen Bezirks, weil er Vater von 5 immündigen Kindern ist. Er wurde jedoch zur Bahnwachc Gr.-Gcrau kommandiert. Darüber murrte er wiederholt vor versammelter Mannschast, leistete auch dem Befehl des Feldwebels, ruhig zu sein, keine Folge. Nun muß er das mit 214 Monat Gefängnis hüßen: der Ankläger hatte sogar 1 Jahr beantragt. Im Zivilvcrhältnis heißt er Staatsanwalt Bernhards. — Schlimmer erging es dem Ersatz- rescrvisten Eduard Schäfer vom 115. Jnf.-Rcgt., der ans dem Wege zum Arrest trotz Befehl des Unteroffiziers Schwert nicht a»f- hörte, sein Butterbrod zu verzehren »nd auch dabei ausgetreten war, um sich in einem Lade» zwei Zigarette» zu kaufen, die er dann entgegen Verbot rauchte. Solche Achtungsverlcbung, Unge- horsarm und Beharren darin tragen ihm 1 Jahr Gefängnis ein. — Ter Maschinenschlosser Kaspar Fuchs war als Freiwilliger bei den 168«» eingerückt. In Offenbacher Wirtschaften sprach er derart dem Alkohol zu, das, daraus Widerstand, Beleidigung, Unfug, AchtnngSvcrlctznng und Ungchorsan, entstand. Er wußte sich auch nicht mehr z» erinnern, baß er im Tran das Lob des Kronprinzen Ruprecht gesungen und siitz über den deutschen Kaiser und Kronprinzen abfällig geäußert hatte. Ter Ankläger beantragte insgesamt 5 Jahre Gefängnis: das Urteil lautete auf 2 Jahre 3 Monate Gefängnis. F. nahm die Strafe nicht an: er fei von Brüssel gekommen, »in feinem Vatcrlandc zu dienen, dcr Absnnthgcnnß in Belgien habe ihn demoralisiert—Ter Dachdecker Karl Fr. Pessel- mann bei den weißen Dragonern hatte Sehnsucht nach seinem schöne» Mainz. Das Urlaubsgesuch aber wckrd abgeschlagen. Den eigenmächtigen Urlaub, den sich P. nun nahm, muß er jetzt mit 3 Monaten Gefängnis büßen. — Draußen im Feindesland fühlte sich der 28jährige Sattler Engen Weinmann ans dem pfälzischen Homburg, der beim Fuhrpark des 118. Jnf.-Regts. stand, bei Verteilung der Fleischration benachteiligt. So sagte er zu seinem Wachtmeister: „Nun. wir sehen uns ja in Worms wieder". Drei Wochen strengen Arrest sind die Folge. Er will sich nichts böses dabei gedacht haben. — Im Jahre 1912 diente bei den ivcjßcn Dragonern Christoph Geißler. Weil ihn sein Wachtmeister angeblich auf Festung bringen wollte, da er ihn als Sozialdemokrat betrachtete, rückte Geißler schließlich aus. Nachdem er in Luxemburg und Frankreich gearbeitet hatte, wurde er im Februar vorige» Jahres i» Trier verhaftet. Aber aus der Fahrt zwischen Mainz »nd Tarmstadt gelang cs ihm, abermals zu entwischen und zwar durch das Abortsenstcr des Eisenbahnwagens. Dann arbeitete er auf einem Tampscr Antwcrpcn-Ncwqork. Als dcr Krieg ansbrach, lag das Schiff vor Antwerpen. Geißler schlug sich durch Belgien und stellte sich in der Heimat, aus dcr er Anfang August in den Krieg zog. Nach 0 Wochen kam er verwundet zurück. Nunmehr geheilt, erhielt er für seine Desertion im Jahre 1912 die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandös und 5 Monate Gefängnis.
Verbot auslandfeindlichcr Zeitungen. Das stellvertretende Generalkommando des 18. Arniectorps hat unterm 17. November
das Auslegen von Tagcszcstung-en und Witzblättern des sein! Auslandes an den dem Publikum allgemein z-ngänslscheu iWirtschaften, Gasthäusern, Kurhäusern, Wartcsälen, Zcitnn, kaussstclleii usw.) mit Wirkung vom 1. Dezember untersagt, ividerhandlun-gcn werden mit Gefängnis bis zu einem Iah straft. T« Privatbezug ausländischer Zeitungen wird lste nicht berührt.
Tie zurzeit in Hessen »»icrgcbrachtin Schlesier. Das
steriun, des Innern, Abteilung siir Schulaiigcicgcuhcilc», hat > mttczstcllten Direktionen und die Leiter der höheren Bürgers nachstehenden Erlaß gerichtet: Unter den zurzeit in Hessen - gebrachten Schlesier» befindet sich dem Vernehmen nach eine 2 junger Leute, die bisher in ihrer Heimat einer höheren Lehre angehör! haben und gewillt find, eine solche auch hier zu des Im Auftrag des Gioßhcrzoglichon Ministeriums des Inner» t lassen ivir Sie, diese Schüler, soscrn sie sich für eine Schule de ihnen seither besuchten Art anmelden, ohne weiter« Förmlich und zunächst unentgeltlich als Gastschlller aufzunehmen, weiter «forderliche Anordnungen werden wir trcsscu, soliall Ihre bezügliche» Berichte, die wir binnen dcr nächst-cn drei L ciwarten, vorliegen. — Tie Eroßh. KrciSämt« sind a-ngei worden, die in Frage kommenden Schlesier zu veranlassen, sstl bald bei der Direktion eiteer höheren Lehranstalt zum Eintr melden.
Eine Kricgschronik wird gewiß in allen Familien a»> werden. Für unsere Genossen und Anhänger genügt es nicht eine Chronik über diesen ungeheuere» Weltkrieg zu besitze», svi sie müssen Wert darauf legen, eine Darstellung zu haben, di, unserem Standpunkt aus die Ereignisse betrachtet. Es müsse wirtschaftlichen Verhältnisse jn erster Linie Bcriicksicht finden, ferner auch die Maßnahme» der Partei und Gcwcrksch Diesen Anforderungen trägt die im Partcivcrlag von G & Co., G. m. b. H.. Arbeiterzeitung in Dort m u » d scheinende Kricg-s-Chronik Rechnung. Monatlich erscheint Heft von 32 Seiten Quartformat, in Umschlag geheftet, zum s von 29 Pfennigen. Bestellungen können auch bei unserem Be gemacht werden.
Der Krieg »nd 8 03 des Handelsgesetzbuches. Eine für $ lnngsgchilfen wichtige Entscheidung fällte das KauWuinnsg in Mannheim. Ter Expedient einer chemischen Fabrik, der 4. August zum Wasscndienst cinberusen wurde, klagte auf Za! des (tzchalts für 0 Wochen, bis zum 14. September, auf Mriiin 8 03 des H.-G.-B. Die Firma verweigerte die Weiterzahluni ttzchalts über den Tag der Einberufung hinaus mit dem Einw daß der gegenwärtige Krieg weder im allgemcineu noch die bcrufuug zum Waffendienst im besonderen als ein Unglück > scheu werden könne, auch nicht in wirtschaftlicher Beziehung im 8 03 H.-G.-B. verlangten Voraussetzungen zur Wcitcrzal des Gehaltes). Das Kaufmannsgericht entschied jedoch aus lung des Gehalts für die 0 Wochen, mit dcr Begründung, da Einberufung zur Fahne als ein Unglück im wirlichastlichen G anzusehcn fei, ctz trat der Auffassung des RechtslchrcrS Oertniann-Erlangen und der Handelskammern Hamburg Magdeburg bei, die ebenfalls den Krieg als ein Wirtschaft Unglück siir die einzelne Person bezeichneten.
Maßnahmen gegen die Verschwendung von Nahrungsmi Der Oberbefehlshaber in den Marken, Gencralobeist v. Kessel bckanntgegebcn. daß mit den vorhandenen rcichlichen Borräic OKkrcide irnd Mehl jedermann hanshälicrisch umzugehen freiwillige Einschränkung des Verbrauchs au Kn stehe hierbei im erster Linie. Aber auch der übertriebene Verb von Weißbrot, namentlich in den Städten, sei eimguschränken. sei es nicht wirtschaftlich, daß mehrmals am Tage irisches Wei hcrgcstcllt und dadurch vieles Weißbrot altbacken und zur Rar niwcrivendbar wird. Aus diesem Grunde wird für Berlin ii» Provinz Brandenburg angeordnet, daß das Ausdacken von iv Ware. d. h. von Weizcng-ebäck mit Ansnahmc des Kuchens, I, bis 2 Uhr nachniittags zu beendigon und das Ansctzcn des Heft fiir di« weiße Ware des folgenden Tages nicht vor 8 Uhr al beginnen darf. Dieses Verbot tritt am 1. Dezember d. I. in !
Ein sehr hartes Urteil füllte am 23. Novenibcr das Franks Schöffengericht. Zwei Qffcud-ach« Arbeiter und eine Frau n nänilich an einem Mittwoch in Ermangelung von Brcinmnai wegen Arbeitsmangcl in den Wald gefahren, um sich eliva-s zu beschaffen. Unb-ewnßt gerieten sie nun in den Frankfurter S Dcr Oberräder Förster Zinn kam hingu, ließ das ohne Säge Beil sclbstgcrisscne Holz ablade» und erstattete Anzeige wegen r d.cbstahls. Da nun der Förster den überaus hohen Betrag 5.50 Mk. als Wert des Holzes angab, mußte das Gericht, untei datier» des Vorsitzenden, ans die lwhe Straf« vo» je 27,50 Mk., zusamnicn 82,50 Mk. erkennen. Auch wurde Bezahlung des H verfügt, das die Bctrcfsciiden nicht einmal mitnchincn dursten.
Ein Stadtverordneter, dcr Schmiergelder annimmt. Unser zigcr Partciblatt Volksmacht hatte sich am 7. April in einem A mit der Ucberschrift „Korruption" mit Vorkommnissen bei schaffung von Automobilfahrzeugen für die Danzigcr Feuer befaßt. Darin wurde gesagt, die Firma Sticlow u, Förster Vertreterin dcr A d l e r w c r k c in Frankfurt a. M. habe an Stadtverordneten und Brandmeister Dr. med. Friedrich Len: Mark Schmiergelder gezahlt. Schon am 8. April antwortetet Danzigcr Neuesten Nachrichten, die dem Stadtverordneten ? gehören, die Feucrwchrdcputation habe nach eingehender Prii die Haltlosigkeit dcr Beschuldigung fcstgestcllt. Stadtvcrord Lenz erklärte, er habe allerdings Reisekosten erhalten, aber nui Besichtigungen, die er als Redakteur des Norddeutschen Feuern maniics unternommen habe.
Dcr Danzigcr Magistrat stellte gegen unser Danzigcr Po Matt Strafantrag und auch die Firma Sticlow u. Förster t wegen Beleidigung, da sie sich durch den Ausdruck „Tchmiergcl beleidigt fühle. Während dcr Strafantrag des Magistrats nicht erledigt ist, fand in dcr anderen Klage am I. Oktober vor Danzigcr Schösfengcricht Verhandlung statt. Oienossc Leu von Volksmacht wurde zu 20 Mark Geldstrafe verurteilt. Dcr^ urteilte verfolgte Bcrusung, die ani 9. Novenibcr vor der 2 kammer zur Verhandlung kam. Der liberale Stadtverori Königsmann bekundete als Zeuge, die Feuerwchrdcputation^ die Beziehungen des Stadtverordneten Tr. Lenz zu dcr F> Stielow ». Förster sowie die Annahme dcr Enischädignng (von Mark) als unzulässig erklärt. Lenz aber habe das Gcgc als Ansicht dcr Kommission dem Stadlverordnetenvorsicher geteilt. (!) Aus der Korrespondenz zwischen Lenz und den A> werken ging hervor, daß Lenz nach Empfang des Katalogs an Adlerivcrkc schrieb, er sei dcr einzige Sachverständige in der Fc wchrdepuiation. Auf dieser Grundlage entwickelte sich dann Rciseplan, in dessen Verlauf Lenz um die 590 Mark als e „Kostcnteil" schrieb. Die Firma Sticlvw u. Förster enipsahl als cinflnßrcichcn Stadtverordneten, der mit dem Brandmc gescllschasilich verkehre, weshalb die Reisekosten nicht zu niedrig dürsten.
Das Gericht kam zur Freisprechung des Genossen Len. Begründung sagt es. cs sei zu der Ueberzeugung ackomme», Sticlow u. Förster de» Stadtverordncteu Lenz nicht nur als I verständig, sondern auch als einflußreich empföhle» 3 Darin könne nur die beabsichtigte Bceinslußnng gesehen wcr Deshalb mar der Ausdruck „Schmiergelder" gcrechtscrtigt.
— Gicßencr Strafkammer. Wegen Vergehen gegen das K über den Belagerungszustand wurde der Landarbe Adam Michalck, russischer Untertan, zn 1 Woche Gefängnis, dnrcb die Untersuch,,ngshaft verbüßt ist, verurteilt. Er wa>


