Beilage zur Oberhessischen Volkszeitung Nr. 241
_ Kieken, Samstag den 17. HKtoöer 1914.
Hesieu und Nachbargebiete.
Gießen und Umgebung.
Einheit und Freiheit.
Erfühle, wie wir sie sonst nie in solcher Stärke »nd Tiefe fanden, bewegen jetzt das Volk. Während es bisher nur äußerlich ein Ganzes war, weil in Wahrheit die Selbstsucht des einzelnen eine geistige Einheit unmöglich machte, fühlt sich das Volk jetzt als ein einheitliches Ganzes und wenn auch immer noch hier und dort Egoisten in plumpster Art ihr Geschäftchen aus der jetzigen Zeit zu ziehen suchen, so ist doch im allgemeinen die Einheit die Idee, die unser Leben beherrscht. Als großes, freies Ganzes fühlt sich das Volk und es ist freudig zu allen-Opfern bereit, wenn nur die Freiheit und Unabhängigkeit dieses einen großen Ganzen gewährleistet wird.
Merkwürdig ist es nur, daß man diese Idee der Freiheit erst jetzt in, Kriege kennt, merkwiirdig, daß man sie nur jetzt in der Abwehr nach außen hin schätzt und preist, daß man I sic aber nicht auch zur Friedenszeit beachtet als den be- I dcutungsvollsten Faktor der inneren Entwicklung, der weitc- » ren Aufwärtsentwicklung des Ganzen. Wenn die Freiheit » des einen Ganzen nun einmal solch etwas Hohes ist, als das I sic jetzt verehrt wird, dann kann cs eincni echten Freunde I des Vaterlandes doch wahrlich nicht genügen, nur, wenn die I Grenzen einmal bedroht sind, für diese Freiheit einzutreten.
( ■ Die normale Zeit ist die Friedcnszcit und darum hat die Idee der Freiheit erst recht im Frieden die leitende Idee des Ganzen zu sein.
Und wie hat sie sich ini Frieden zu zeigen? Als Freiheit der einzelnen Persönlichkeit. Ein Volk der politischen Bevormundung, ein Volk wirtschaftlicher Abhängigkeit ist kein Volk, in dem die Freiheit herrscht. Ein I Land, in deni Tausende nach Befriedigung ihrer geistigen Bedürfnisse vergeblich lechzen. Tausende vergeblich nach ästhetischer und sittlicher Kultur, solch ein Land ist keine Pflcgcstätte für die Freiheit.
Einheit und Freiheit gedeihen allein in der sozialisti- scheu Welt. Im Sozialismus gibt es keine unnatürliche Abhängigkeit und Knechtschaft irgend welcher Art, im Sozialismus keine lechzenden und schmachtenden Seelen. Frei ist der Mensch dort, frei fühlt er sich dort bis in die letzten Fasern seines Herzens und dieses ganze herrliche, freie Sich- auslcben der Persönlichkeit gilt in der Berufsarbeit und in den Feierstunden dem Ganzen, der Einheit. Tie Freiheit der Einheit ist der Geist der sozialistischen Welt. Wenn wir jetzt trotz all der Not des Krieges schon mit solch schöner innerer Freude diesen starken Drang nach Freiheit und Einheit empfinden, der heute im Volke herrscht, wie unendlich selig wird da erst sein die Freiheit in jener einen neuen sorg- losen sozialistischen Welt, in dieser Welt unseres Schncns und Kämpfens!
Palctc mit Bekleidung- und Änsrüstungstücken an das Feldheer.
In der Zeit vom 19. bis 29. Oktober dürfen Pakete mit Be- kleidungs- und Ausrüstungsstücken an die Angehörigen des Fcld- becres angenommen werden. Hierüber hat das stellvertretende ilrieqsministerium folgende Bekanntmachung erlassen:
I Um für die Allgemeinheit die Möglichkeit zu schassen, de» im Felde stehenden Offizieren und Mannschaften Pakete mit Be- »eidungs- und Ausrüstungsstücken. vor allem mit wärmendem Unterzeug, zu übersenden, sollen Privatpäckcreien nach dem Feldheer, zunächst versuchsweise, nach einem besonderen: zwischen Kriegs- Ministerium und Rcichspostamt vereinbarten Verfahre» zugelasscn werden. Die Post nimmt die Pakete an und besördcrt sic bis zn mncm der in Deutschland von der Militärverwaltung eingerichteten Paketdepots. Von da aus übernimmt die Militärverwaltung die Alciteibesördcrung der Pakete bis zu den Truppenteilen.
Tie Verscndungsbedingungcn sind folgende:
Tie innerhalb des Deutschen Reichs aufzuliefcrndc» Pakete dürfen lediglich Beklcidungs- und Ausrüstungsstücke enthalten und "ürfen das Höchstgewicht von 5 Kilo nicht überschreiten, Einschreib- und Nertpaletc sind nicht zulässig. Die Verpackung der Pakete mnsi fest und so dauerhaft sein, dah sie den Fährlichkcitcn eines längeren -e.ransportcs (Druck. Nüsse! widerstehen kann. Zur Verpackung sind deshalb Holzkjsten oder starke Pappkartons oder Söckchen ans fester Leinwand zu verwenden. Fn diesem Falle empfiehlt es sich ausserdem. den Inhalt durch Umhüllung mit Oelpapicr zu schützen. Die Sendungen müssen gut vernagelt oder scsi vcrschniirt oder dauerhaft zugcnäh, sein.
Die Pakete müssen mit der genauen Adresse deS Empfängers unter Angabe der Kompagnie nsw., des Regiments, der Division, des Armeekorps versehen sein und die Aufschrift des zuständigen Paketdepois enthalten.
Als Paketdepots kommen die nachstehenden Orte in Betracht. Für Gardekorps Berlin. 1. Armeekorps Königsberg (Prcusscnl, L. Arnicckorps Stettin, 3. Armeekorps Brandenburg (Havels, 4 . Armeekorps Magdeburg, 3. Armeekorps Liegnitz, ß. Armeekorps Breslau, 7. Armeekorps Düsseldorf. 8. Armeekorps Koblenz, 9. Armeekorps Hamburg 7, 10. Armeekorps Hannover, 1l. Armeekorps und belgische Bcsatzungstruppen Kassel, 12. (1. Kgl. Tächs.s Armeekorps Dresden. 13. (Kgl. Wnrttemb.» Armeekorps Stuttgart, 11. Armeekorps Karlsruhe, 15. Armeekorps Strastburg (Elsasts, 16. Armeekorps Metz, 17. Armeekorps Danzig. 18. Armeekorps Frankfurt a. M.. 19. (2. Kgl. Sächs.s Armeekorps Leipzig, 20.
Armeekorps Elbing. 21. Armeekorps Mannheim, Schlesisches Landwehrkorps Breslau. 1. Kgl. Bayer. Armeekorps München, 2. Kgl. Bayer. Armeekorps Würzburg, 3. Kgl. Bayer. Armeekorps Nürnberg.
Beispiel:
An Musketier X., 10. Kompagnie Fnfantcrie-Rcginients Nr. 118. 25. Fnsanteric-Division, 18. Armeekorps, Paketdepot Frankfurt a. M.
Das Paketdepot Frankfurt ist auch anzugeben, wenn der k-mplanger einem Truppcnkörper angehört, der dem Rcservekorps
unterstellt ist.
Die Adresse, in der sich auch der Absender namhaft zu machen h?t, ist je nach Beschaffenheit des Verpackungsstofses auf die sscndungcn niedcrzuschreiben, aufzuklcben. anszunühcn oder in ,rorm einer mit einer Metallöse versehenen Fahne an die Sendung anzubinden.
Die Pakete sind ohne Paketkarte (Paketadresse) cinzuliesern.
^aS Porto beträgt einheitlich 25 Pfennig. Findet die Einlicfcrung nicht bei einer Posta,istalt. sondern uniniliclbar bei de», zuständigen Paketdepot statt, so ist das Porto nicht zu entrichten.
Alle Pakete, welche de» vorstehend anfgeführtcn Anforderungen nicht entiprechcn oder missverständliche Abkürzungen wie z. B. »1. A. — Fliegcrabteilung. M. K. — Munitionskolonne enthalten, werden von der Besörderung ohne weiteres ausgeschlossen.
Zu empfehlen ist. dass die Absender ihre Adresse angeben für den Fall, dass der Adressat bis zur Ankunft des Pakets gefallen, verwundet oder vermisst ist.
ES sei auch nochmals darauf hingewiesen, dass neues Unterzeug zuerst gewaschen werden muss, wenn cs nicht unangenehmes Hautjucken verursachen soll.
Die Bolkssürsorge Kriegsversicherungskassc entspricht einem allgemein cmpfnndenen Bedürfnis. Kanin waren die ersten kurzen Notizen in der Presse erschienen, zeigte sich bei der Hanptvcrwaltnng und bei einzelnen Rechnungsstellen großes Interesse, sodaß schon in den Tagen der Vorbereitung Versicherungen durch Kauf von Anteilscheinen abgeschlossen wurden. Tic Versicherung wird perfekt mit der Bezahlung des Betrages für die Anteilscheine. Als besonders geeignet wird sich der Abschluß von Kollektivversicherungen durch Geschüftspersonale, Kollegen- nnö Vereinskreise zeigen, durch welche die Angehörigen von Kollegen und Freunden beim cintrctcndcn schlimmsten Fall des Verlustes des Er- nährcrs nennenswert unterstützt werden können. Diese Gelegenheit haben die Personale der Konsumgenossenschaft „Produktion" und der Hauptverwaltung der „Volksfürsorge" in Hamburg benutzt, um für ihre in den Krieg gezogenen Kollegen je 4 Anteilscheine zn erwerben. Sie entnehmen die dafür erforderlichen Beträge den durch freiwillige Lohnabzüge der Angestellten und Arbeiter gebildeten Fonds zi,r Unterstützung der Faniilien der am Krieg beteiligten Kollegen. Geeignete Stellen, die Angehörige der Kriegsteilnehmer auf die empfehlenswerte Einrichtungen der Volks- fürsorge-KriegSversichernngskasse aufmerksam machen, sind die Bczirkskomitces der in den meisten Städten organisierten Kriegshilfe. In vielen dieser Komitees werden die Ver- sichcrnngsgelegenheiten anderer Gesellschaften empfohlen; es wird nur einer Anregung am Ort bedürfen, um für die Kasse der „Bolkssürsorge" gleiche Behandlung zu erreichen. Der vielfach an den Tag gelegte gute Wille, für die Angehörigen der zum Schutze unseres Vaterlandes ausgezogenen Kämpfer zu sorgen, kann in sehr wirksamer Weise betätigt werden durch Erwerbung von Anteilscheinen der Volksfllrsorge- Kriegsversicherungskasse.
Tic Verstümmclungszulage. Angesichts der zahlreichen Verwundungen von Unteroffizieren und Gemeinen ist darauf hinzuweisen, daß eine Verstümmelungszulage gewährt wer- tzcn kann. SieHrd bewilligt, wenn eine schwere Gesundheitsschädigung in nachstehender Art vorliegt: Bei dem Verlust einer Hand, eines Fußes, der Sprache, des Gehörs aus beiden Ohren beträgt sie monatlich je 27 Mark und bei Verlust oder Erblindung beider Augen monatlich je 54 Mark. Tie Verstümmlungszulage von je 27 Mark kann ferner be- willigt werden bei Störung der Bewegungs- und Gebrauchs- fähigkcit einer Hand, eines Armes, eines Fußes oder Beines, wenn die Störung so hochgradig ist, daß sie dem Verlust des Gliedes gleich zu achten ist, bei Verlust oder Erblindung eines Auges im Falle nicht völliger Gcbrauchsfähigkcit des anderen Auges, bei anderen schweren Gesundheitsstörungen, wenn sie freindc Wartung und Pflege nötig machen. Wird durch eine der vorstehend angegebenen Gesundheitsstörungen schweres Siechtum verursacht in dem Grade, daß der Verletzte dauernd an das Krankenlager gefesselt ist, oder besteht die Gesundheitsschädigung in Geisteskrankheit, so kann die einfache Ver- ftümmelungszulage bis zum Betrage von 54 Mark monatlich erhöht werden. Die Vcrsorgungsgebührnisse werden monat- ilch im voraus gezahlt; die Zahlung beginnt, wenn der An- spruch vor der Entlassung aus dem Dienste angcmcldct worden ist. Ist der Anspruch erst nach der Entlassung aus dem Dienst gemeldet worden, so beginnt die Zahlung mit dem Monat, in dem die Bedingung für die Gewährung der Ver- sorgungsgcbührnisse erfüllt sind, frühestens mit dem Monat, in dem die Anmeldung erfolgt ist. Das Recht auf den Bczua der Versorgungsgebührnisse erlischt: 1. mit dem Wiedereintritt in den aktiven Militärdienst, 2. durch rechtskräftige Verurteilung zu Zuchthausstrafe wegen Hochverrats, Landesverrats, Kricgsvcrrats oder wegen Verrats militärischer Geheimnisse.
Krieg, Seuchen und Ernährung. Von welch großer Bedeutung die Ernährung zur Abwendung von Kriegsseuchen ist, das beweisen uns Angaben, die Regiernngsrat Dr. Mark! in einer Arbeit über die Ernährung des Seemannes im Archiv für Schiffs- und Tropenhygicne macht. Darnach tauchte im 18. Jahrhundert eine neue Schisfsplage auf, der Typhus/ In der französischen und englischen Geschichte sind zahlreiche Epidemien beschrieben, die ganze Expeditionen zur See vernichteten. Am ärgsten wütete eine Epidemie im Jahre 1758, die über 10 000 französischen Matrosen eines G.- schwaders den Tod brachte. Diese gewaltigen Epidemien waren aber nur möglich, weil die Ernährung der Seeleute damals unzulänglich war. Man war deshalb bedacht, die Ernährungsweise zu bessern und je mehr man dies tat, um so mehr schwand die Typhusgefahr, bis sie heute sozusagen ganz aus unserer Marine beseitigt ist, eben wegen der Ernährung, die heute allen Anforderungen der Wissenschaft ent- spricht. Das zeigt uns klar und deutlich, wie wichtig gerade jetzt zur Kriegszcit mit ihrer Seuchengefahr eine gute Ernährung ist. Das zeigt aber auch unseren Verwaltungen, daß die wichtigste Seuchenbekämpfung vorbeugend geschieht, nämlich durch Ernährungsfürsorge.
Zur Vorbeugung der Seuchen. Zur Bekämpfung der Seuchen, die im Kriege unvermeidlich sind, ist die Vorbeugung die wichtigste Maßnahme. Hierbei haben die einzelnen wie
der Staat gleich wichtige Aufgaben. Hierüber berichtet Dr. Franz Roscnthal. Berlin, aus Grund seiner Erfahrungen als Eholeraarzt in Bulgarien während der Balkankriegc. Als persönliche Maßnahmen sind danach anzuraten: 1. Das Vermeiden aller ungekochten Getränke mit Ausnahme von Wein, Bier und natürlichen Mineralwässern. 2. Das Vermeiden von disponierenden Momenten, wie körperlichen Exzessen, Genuß von rohem Obst nsw. 3. Das Ansäuern im Notfall doch roh genossener Getränke. 4. Gründliche Säuberung der Hände mit Wasser und Seife vor jeder Mahlzeit. Daneben verlangt Dr. Rosenthal an staatlichen Maßnahmen: 1. Ans- nahmezwang jedes an Durchfällen erkrankten Soldaten in die zur Verfügung stehenden Lazarette. 2. Staatliche Beaus- sichtigung der Selterswasserfabriken (Verbot der Vertvendung von ungekochtem und undcstilliertem Wasser). 3. Einschränkung des Schnapsausschanks und Schnapsverkaufs. 4. Verbot der Verabreichung von ungekockstem Wasser, Limonade und Gefrorenem in Cafäs, Restaurants und auf der Straße innerhalb von gefährdeten Bezirken. — Da die Krankheits-Übertragung bei allen Seuchen gleichartig ist. so sind diese Maßnahmen für alle Seuchen von gleich großem Wert.
KriegSarbcit für das Handwerk. Die Heeresverwaltung geht immer mehr dazu über, bei der Vergebung ihrer Arbeiten und Lieferungen die Zwischenunternehmer auszuschalten und möglichst unmittelbar mit den Handwerksmeistern zu arbeiten. Das gilt auch für das Bekleidungs- wesen. Während nach der Mobilmachung die ersten großen llniformliefernngen noch an Großlieferanten vergeben wurden, die die Arbeit weiter verteilten, hat die Heeresverwaltung jetzt einen neuen Auftrag von 150 000 Röcken, Mänteln und Hosen direkt dem organisierten Schneidcrhanüwerk z»- gesandt. In einer stark besuchten Versammlung, die auf Einladung der Berliner Schnciderinnung der WerkSgenossen- ichaft vereinigter Schneiderinnungsmeistcr von Groß-Berlin in den Kammersälcn tagte, teilte der Obermeister Karl Vielen mit, daß die Heeresverwaltung diesen großen Auftrag der Berliner Schnciderinnung, dem Arbeitgeberverband für das Schneidergewerbe und dem Verband der Großkonsektion übertragen habe. In den Lieferungsbedingungen ist festgelegt, daß 75 Prozent des Anfertigungspreises den Arbeitern als Lohn gezahlt werden müssen. — So sollte auch anderwärts verfahren werden.
Zuweisung von Hcbammenscheincn keine Arnienuiiter- slützung. Auf vielfache Anfragen, ob die unentgeltliche Zuweisung einer verlangten Hebamme als Armcnunterstützung betrachtet werde und den Verlust der öffentlichen Rechte für den Ehemann zur Folge habe, können wir mitteilen, daß auf eine Eingabe unserer Genossinnen an das Rcichsamt des Innern, dieses die verbündeten Regierungen ersucht hat, Anweisungen zu geben, daß die Ausstellung eines Hcbammcii- scheincs für die Frauen der Krieger und der Arbeitslosen als Armcnunterstützung nicht behandelt werden darf. Das Rcichsamt verweist dabei auf eine Veröffentlichung des Reichskanzlers, die am 21. August in der Norddeutschen Allg. Zeitung erfolgte. Darin heißt es: „Die Behebung einer einmaligen Notlage ist nach dem Reichsgesctz vom 15. März 1008 als Armenunterstützung, die den Verlust der öffentlichen Rechte im Gefolge hat, nicht anzusehcn. Tie durch den Krieg eingetrctene Arbeitslosigkeit ist als eine solche Notlage zu betrachten und die Gewährung von Unterstützungen, selbst wenn sie wiederholt erfolgte, ist der Armenunterstützung nicht glcichzuachten." Das Gleiche gilt von der Ausstellung der H e b a m m e n s ch e i n e. Mit dieser Verfügung ist eine arge Beunruhigung von den minderbemittelten Frauen genommen, die in einen schweren Gewissenskonflikt kommen bei dem Gedanken: Wir bringen unsere Männer um das Wahlrecht, wenn wir uns für die Entbindung eine sachgemäße Hilfe sichern.
Tie staatliche Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Hessen. Zu dem Antrag, den die Vertreter sämtlicher Frattionen der Zweiten Kammer der hessischen Landstände für die Be- kümpfung der Kriegsarbeitslosigkeit eingebracht haben, wird in der amtlichen Darmstüdter Zeitung offiziös mitgctcilt, daß durch die Maßregeln, die von der Großh. Regierung auf dem Gebiete des Staatsbauwesens schon bei Verabschiedung des Staatsvoranschlags, also lange vor Kriegsausbruch, wie all- jährlich, zu treffen waren, der beabsichtigte Zweck zeitiger Vorsorge für reichliche Arbeitsgelegenheit namentlich auch im Winter, soweit möglich, sichergestellt ist. Alle Kredite, die für Neubauten und laufende Unterhaltungsarbciten kleineren oder größeren Umfangs im Staatsvoranschlag vorgesehen und von den Ständen bewilligt werden, setzen so zeitige Vorlage der fertigen Pläne und Kostenvoranschläge voraus, daß die beabsichtigten Arbeiten in dem betreffenden Voranschlagsjahr ausgeführt werden können. Dabei muß in mehrfacher Hinsicht ans die Jahreszeit Rücksicht genommen werden. Für die Staats bau Verwaltung sollen im laufenden Rechnungsjahr für Hoch-, Straßen- und Wasserbau noch Arbeiten mit einem Kostenaufwand von über 2h<> Millionen Mark nusgeführt werden. In der Staats f o r st Verwaltung sind für die bevorstehende Holzernte in den Toinanial- und Gcmcindewaldungen ungefähr 3 Millionen Mark zu verwenden. Da di« Hiebe nur während der Wintermonate ans- zuführen sind, wenn das Holz nicht mehr in, Safte steht, ist hier lohnender Verdienst für die in der Industrie und namentlich auch im Baugewerbe seither beschäftigten, sowie für die in der Landwirtschaft nach Schluß der Kartoffelernte und Feldbestellung entbehrlichen Arbeiter geboten. Rach Be- richten der Oberförstereien besteht auf diesem Gebiete nicht die Sorge, daß es an Arbeit, sondern daß es an Arbeitern fehlen werde, um die vorgesehenen Fällungen auszuführen. Auch für die Arbeiten im Geschäftsbereich der Staats c i s e n> bahnverwaltung gilt zu einem großen Teil das bereits


