Ausgabe 
17.8.1914
 
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Organ für die Interessen des werktätigen Volkes der Provinz Oberhessen und der Nachbargebiete.

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Nr. 188

Gießen, Montag den 17. August ÜU4

( J. Jahrgang

Die Bersorgnng mit Nahrungsmittel»» in» Krieg

Es gibt in der Geschichte der zivilisierten Nationen keinen Krieg, der in das norniale ökonomische Leben so tiefgehende Störungen hineingcbracht hat wie der jetzige. Entzieht er doch eine unerhörte Zahl von Arbeitskräften mit einem Male der Produktion, in Europa vielleicht 20 Millionen Menschen. Eine der Lebensbedingungen der modernen Wirtschaft, die innige weltwirtschaftliche Verbindung aller großen Produk­tionszweige miteinander, ist unterbunden. Nie war der intcr- nationale Handel eine größere Notwendigkeit, nie war er mehr unterbrochen als jetzt.

Da werden alle Grundsätze hinfällig, die in der kapitalisti­schen Gesellschaft während des Friedens das ökonomische Ge­triebe beherrschen. Selbst neutrale Staaten sehen sich ge­nötigt, die Heiligkeit des Eigentums und der freien Konkurrenz anzutasten, z. B. durch Erlaß von Ausfuhr- (verboten und Moratorien. In den kriegführenden Staaten selbst muß man noch weiter gehen.

Die Sozialdemokratie wirst sich mit ganzer Kraft auch im Kriege auf solche Fragen friedlichen Schaffens, und hier kommt ihr zugute, daß ihr Denken gewöhnt ist, noch mit an­deren Produktionsformen zu rechnen» als den kapitalistischen.

So erwog der sozialdemokratische Parteivorstand sofort alle Maßnahmen, die bei längerer Fortdauer des Krieges er­forderlich sind, um die Nahrungsmittelversorgung zu sichern, und machte auch dem Neichsamt des Innern davon Mitteilung.

In einzelnen Gebieten ist man bereits gezwungen ge­wesen, zu der F e st s e tz u n g der Preise mancher Nah rungsmittel zu schreiten. Aber die Preisfixierung darf sich nicht auf den Zwischenhandel beschränken. Wie iden Konsumenten vor der Uebervorteilung durch den Zwischenhandel, so muß man diesen vor der Uebervorteilung durch Großhandel und Produzenten schützen. Ja, selbst zum Schuh des Produzenten sind Marimalpreise für seine Produktionsmittel erforderlich.

Die Marimalprcise verhindern jedoch bloß, daß der Käufer zu hohe Preise zahlt! sie geben ihm nicht die Gewiß­heit, daß er die verlangte Ware erhält. Die Gefahr würde nur verschoben, nicht beseitigt, wenn die Produzenten ver­pflichtet würden, jedem Privaten so viel von ihren Pro­dukten zu verkaufen, als er verlangt. Das würde dahin führen, daß einzelne wohlhabende Zwischenhändler oder Konsumenten ihrerseits große Vorräte anlegten und die besitz­lose Masse leer ausginge, die von der Hand in den Mund lebt. So ergibt sich die Notwendigkeit der Vcrkaufs- pflicht, aber nur an öffentliche Institutionen, 'die die erworbenen Produkte dann je nach Bedarf umsetzen oder verteilen, entweder direkt oder durch die Organe des Zwischenhandels und der Konsumgenossenschaften.

, Das alles bezieht sich indeß nur auf die vorhandenen Vorräte an Nahrungsmitteln. Ihre Menge würde durch solche Maßregeln nicht vermehrt. Maximalprcise könnten sogar auf manchen Produktioszweig hemmend einwirkcn, wenn nach wie vor der Profit die einzige Trieb­kraft der Produktion bleibt. Es Wird daher dringend not­wendig, daß die öffentliche Gewalt in den Produktions­prozeß selbst eingreist, sowohl verbietend wie positiv zwingend. Es muß verboten werden, daß Produkte, die der Ernährung der Menschen oder des Nutzviehes dienen könnten, anderen weniger wichtigen, oder ganz überflüssigen Zwecken zugcfllhrt werden, wie etwa der Produktion von Branntwein. Selbst die Produktion von Zucker könnte ei,cg schränkt werden. Deutschland führt in normalen Zeiten für etwa 200 Millionen Mark Zucker aus. Ist nicht eine gewalrige Konsumstcigerung im Inland ^urch Preisherabsetzung zu erreichen, dann müßten die übe-- fchüssigen Zuckerrüben der Verfüttern ng für Milch- nnd Fleischvieh zugcfllhrt werden, nicht etwa für die Produktion zukünftiger Ausfuhr verwertet werden.

Tie Milchproduktion ist ausschließlich nach den .eöutfntffen der Bevölkerung und nicht nach dem Profit­interesse der Besitzer der Milchkühe einzurichten. Daher mutzte jede ungerechtfertigte Schlachtung solcher Kühe ver- Iverden.

rr^ U f' e ^ n Verboten hätten sich positive Maßregeln zu gesellen, so vor allem die Verpflichtung, die Brachfelder sofort mit raich wachsenden Futterkräutcrn und Ge­müsen zu bestellen, die noch im Laufe dieses Herbstes zunl Konsum geeignet werden. Zur Erleichterung des Betriebes der kleinen Besitzer ist erforderlich die Freigebung der Wälder und Moore zur Streugewinnung.

Der Krieg!

Endlich müßte man trachten, die Produktivkräfte zu vermehren, die der Landwirtschaft zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich nicht nur um die Einbringung der Ernte, sondern auch um deren Nutzbarmachung, um die Saatbestellung, um die Vorbereitung der künftigen Ernte. Diese Aufgabe ist bereits vor allem von den Gewerk­schaften in tatkräftigster Weise in die Hand genommen worden, Soll sie aber in vollem Umfange erfolgreich durch- geführt werden, so werden Maßnahmen erforderlich, die die Anziehungskraft der ländlichen Arbeit erhöhen, die Arbeitsfreudigkeit steigern und die ländlichen Arbeitgeber hindern, ihre Arbeiter in altgewohnter Weise zu behandeln. Die Sicherung eines M i n i m a l l o h n e s, die Auf- Hebung der Gesindeordnungen und der sonst bestehenden Ausnahmegesetze gegen Landarbei- t e r sind unumgängliche Forderungen geworden.

Dazu hätte sich zu gesellen die V e r m e h r u n g der ländlichen Produktiv nsmittel. Da es sich jetzt nicht um Hilfe für den Besitzer, sondern für die Gesaintheit handelt, so kommen auch Geldvorschüsse in Betracht, die der einzelne nach seinem Belieben verwendet. Vorschießung der Produktionsmittel in natura ist viel zweckmäßiger, namentlich die Lieferung von Dünger und Saat­frucht an die kleinen Besitzer. Nicht minder notwendig wäre die Beschaffung von Maschinen, schon wegen des Mangels an Menschen und Gespannen. Die landwirt­schaftlichen Maschinen, die unverkauft auf Lager stehen, könnten vom Staate oder anderen öffentlichen Korporationen der Produktion zugeführt werden. Die bereits in Betrieb stehenden Maschinen müßten aufs intensivste ausgenutzt wer­den. Heute werden die meisten Maschinen nur von ihrem Besitzer allein benutzt. Die öffentliche Gewalt hat dafür zu sorgen, daß sie auch für a n d e r e Landwirte arbeiten können. Jetzt nach der Ernte wird er namentlich notwendig, daß die Dampfdreschmaschinen noch weit mehr als bis jetzt auch den kleineren Landwirten zugäng- l i ch werden. Bei der cinsctzendcn Bestellung könnten Tampf- und Motorpflüge eine ausgedehnte Verwendung finden, wenn ihre Besitzer nicht nach Willkür über sie verfügen dürfen.

Zur Vermehrung der Nahrungsmittel vermögen auch die städtischen Gemeinden beizutragen, so wenn sie, so­weit wie möglich, die Küchenabsälle zur Produktion von Schweinefleisch und Kaninchenfleisch ver­wenden.

Alles das ist noch lange kein Sozialismus. Es handelt sich um bloße Notstandsmaßregeln. Manches ist schon in Angriff genommen, von den Gewerkschaf- ten, von den Gemeinden, von Behörden des Reichs und der Einzelstaaten. Aber man wird weiter gehen müssen, sobald die Not drängt. Solange sollte man jedoch nicht warten. Jeder Tag des Zauderns kann unwiederbringliche Möglich­keiten verloren gehen lassen.

Die Sozialdemokratie wartet nicht. Sie verlangt ein­greifende Maßregeln, um die Versorgung der Volksmasse mit Lebensmitteln zu sichern. Diesem Verlangen einen konkreten Ausdruck zu geben, hat der Parteivorstand unten folgende Forderungen zur Lebensmittelversorgung aufge- stellt. Es ist zu erwarten, daß unsere Genossen in allen Or­ganisationen und Organen, auf die sie Einfluß haben, namentlich in den Kommunalverwaltungen, im Sinne dieser Forderungen tätig sein werden.

a) Landwirtschaftliche Produktion von Lebensmitteln.

Der io.staldemokrcrtischc Parteivorstand empsiehlt im Hsnblsck auf die Kriegszeit sollendes Proaranrm siir landwirtschaftliche Produktion, das von ihm auch im Rcichscrmt des Inner» zur Er­örterung gestellt wird.

I. Mastregcln zur Regelung der Produktion.

1. Organisierung der Einbringung der Ernte und ihrer Nutzbar­machung.

2. Feststellung der Pflicht der Landwirte zu bestimmten Arten der Produktion. Sofortige Bebauung der Brachfelder mit rasch wachsend?» Futtcrkrautern und Gemüsen. Organisierung der Vieh- und Milchvroduktivn.

II. Aiatzregeln zur Beschaffung von Produktionsmitteln,

1. Lieferung von Dünger und Tao.tiruch durch öffentliche Institutionen und Regelung ihrer Verwendung.

2. Liesernng von Maschinen durch Kommunalverbänd« an die Besitzer zu intensiver Anwendung.

st. Freigebung der Wälder und Moore zur Sircugewinnung.

>171. Rcschnsfung von Arbeitskräften.

1. Regelung dcr Anwerbung.

2. Sicherung eines Minimallohnes,

3. Aufhebung der Gcsindcorimungen und der Ausnahmegesetze gegen Landarbeiter.

IV. Vorscheifte» über djc Verwendung von Produkten.

AuSschlnst von Kartvffcsn und Getreide von der Branntwcin- produktion, Regelung der Einschränkung der Produktion von Bier, Jucker, Stärke.

V. Verpflichtung der Landwirte zum Verkauf ihrer Produkte an

öfsciiiüchr Institutionen (Reich, Land, Gemcinden).

VI. Prclssestsctzung für Produftiovsmittel und Produkte, für Produzenten und Zwischenhändler.

VII. Produktion der Lebensmittel und Regelung des Umsatzes durch Kommunen.

VIII. Entsprechende Anwendung auf Fischerei, Forstwirtschaft, Kohlenproduktion, chemische Industrie.

bs Anträge für die kommunalen Roistanbs-Kommissionc»,

Dcr Parteivorstand richtet an die Partcigcuoffc,, in den kom­munalen Vcrtrctungcn und Körperschaften das Ersuchen. sofort die folgenden Anträge, di« von der sozialdemokratischen Fraktion auch schon im Berliner StadtvirordnictcnkoUcgiunl gestellt wurden, ein» znbringe»:

I. Unterstützung dcr Arbeitslosen:

a) durch Wetterführung resp. Beschscunigung dcr städtischen Bauten: bj durch Geld.

II. Fürsorge für die Kinder der Eingezogenen und der Arbeitslosen:

a) durch Kindergärten und Kinderhorte:

Hs durch Speisung: cs durch Säuglingsfürsorge.

III. Fürsorge für Lebensmittel:

a) durch Festsetzung von Höchstpreisen: ds durch städtischen Bezug von Lebensmitteln: cs durch Errichtung und slusbau von Speiseanstaltcn: cls durch Betrieb von Bäckereien.

IV. Hilfe für Wöchnerinnen:

as durch Anstastspflegc. in städtischen oder in Privatkliuikcn, für Unbeimttefte auf städtische Kosten: h> durch Hauspslege sHebammen und Acrztes für Unbemittelte auf städtische Kosten.

V. Krankenpflege:

für unbemittelte Nichivcrsicherte freie ärztliche Behandlung und Heilmittel aus städtische Kosten.

VI. Unterstützung der aus dem Auslände hierher geflüchteten

Deutschen.

VII. Unterstützung der hier im Reiche weilenden hilflos gewordenen Ausländer.

VIII. Alle durch den Krieg hcrvorgcrusenen Notstands-Unter­stützungen, wie namentlich die vorstehenden, gelten nicht als Armcnunterstützungcn.

Warnungc»» an FranLrerrh und Belgien.

Tie Norddeutsche Allgemeine Zeitung teilt folgendes mit: Als deutsche Warnungen ist an Frankreich und Belgien durch Vermittlung einer neutrale» Macht folgendes mitge- teilt worden:

1. dcr französischen Regierung: Meldungen der

deutschen Truppen lassen erkenne», daß dem Völkerrecht zu­wider in Frankreich ein Volkskrieg organisiert wird. In zahlreichen Fällen schossen Landcseinmvhncr unter dem Schutze bürgerlicher Kleidung heimtückisch ans deutsche Sol­daten. Deutschland erhebt Einspruch gegen eine derartige Kriegsführniig, die dein Völkerrecht widerspricht. Tie deut­sche» Truppen haben die Anweisung erhalten, jede feindselige Haltung der Landcscinwohncr mit den s ch ä r f st c n Maßregeln zu unterdrücken. Jeder Nichtsoldat, dcr Waffen führt, jeder, dcr die deutschen rückwärtigen Ver­bindungen stört, Tclegraphcndrähtc dnrchschneidet, Spreng­ungen voruimmt, kurz: in irgend einer Weise nnberechtegr an dcr Kriegshandlung tcilnimmt, wird sofort st a n d r c ch t. l l ch e r s ch o s s c n. Wenn die Kriegsführung hierdurch einen besonders schroffen Eharaktcr annimmt, trifft Deutschland dafür nicht die Verantwortung; Frankreich trifft allein die Verantwortung für die Ströme von Blut, die sie kosten wird!

2. der belgischen Regierung: Tie belgische Regie- rnng hat Deutschlands aufrichtig gemeinte Anerbietungen zurückgcwiesen, ihrem Lande die Schrecken des Krieges zu ersparen. Sie setzte dem deutschen, durch die Maßnahme» dcr Gegner Deutschlands gebotenen, Einmarsch bewaff­neten Wider st and entgegen: sic hat den Krieg gewollt. Trotz dcr Note vom 8. August, in welcher die belgische Ne- gicrung mitleilt, daß sic gemäß dem Äricgsgcbranch den Krieg nur mit den uniformierten Mnnnschaftcn führen werde, haben an den Kämpfen um Lüttich zahlreiche Truppen unter dem Schutze bürgerlicher Kleidung tcilgenommen. Sie schossen nicht nur auf die deutschen Truppen, sie er­schlugen in grausamer Weise Verwundete und schossen Aerzte nieder, die ihren Berus crsülltcn. Gleichzeitig verwüstete in Antwerpen dcr Pöbel deutsches Eigcnliim barbarisch: Frauen und Kinder wurden in bestialischer Weise niederge- metzelt. Deutschland fordert vor dcr ganzen gesitteten Welt Rechenschaft für das Blut dieser llnschuldigcn und für die jeder Zivilisation hol,»sprechende .Iriegssührung Belgiens. Wenn dcr Krieg von nun ab einen grausamen Elmraktcr an niii'.mt, trägt Belgien daran die Schuld! Um die deut­schen Truppen vor der entfesselten BolkSlcidcnschaft zu schützen, wird von nun an jeder N i ch t u :: i s o r m i r r t c, der nicht durch dcullich erkennbare Abzeichen als zur Tcit- nahmc am Kampfe berechtigt bezeichnet ist, als außerhalb des