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Schriften der Ludwigs-Universität zu Gießen
 
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Die von uns allen sowie der gesamten übrigen Welt für unmöglich gehaltenen und bewunderten militärischen Leistungen der nationalsozialistischen deutschen Wehrmacht lassen einen Versuch dankenswert erscheinen, nach den letzten Ursachen und tiefsten Gründen zu suchen, die sowohl bezüglich des soldatischen Einsatzes und Vorgehens als auch bezüglich des militärischen Er folges und Mißerfolges auf rassische Grundlagen zurückgehen.

Der Versuch einer Erklärung des soldatischen Verhaltens und Handelns aus den erblichen Anlagen heraus, d. h. von der rassischen Seite her, scheint mir besonders verlockend und vor allem aussichtsreich zu sein, weil wir heute im großen und ganzen Volksheere vor uns haben, die aus ihrem rassisch bedingten Volkstum herauskommen und somit gewissermaßen den repräsen⸗ tatibsten Ausdruck ihrer Völker darstellen.

Rasse und Volkstum aber sind zwei untrennbar zusammenhängende Begriffe. Wohl ist Volkstum und Rasse nicht dasselbe, jedoch sind die rassi schen Anlagen gewissermaßen der Grundstoff, aus dem ein Volkstum ge formt wird.

So sind die Völker mit eigenen unterschiedlichen Lebensformen, d. h. mit ihrem charakteristischen Volkstum aus ihren rassischen Gegebenheiten heraus entstanden. Man spricht von Deutschen, von Franzosen, von Eng ländern im ganzen als Volkstum, ohne damit zum Ausdruck zu bringen, daß der Deutsche, der Franzose oder der Engländer als Einzelperson vor wiegend dieser oder jener anthropologischen Rasse angehört.

Bei der von mir versuchten Aufzeichnung der Zusammenhänge zwischen soldatischer Haltung oder militärischer Leistung und Rasse können wir zu⸗ grunde legen, daß das deutsche Volk im großen und ganzen ein nordisch⸗ germanisch bedingtes ist, während das Volkstum des Franzosen ein vor wiegend ostisch-westisches und das des Engländers ein vorwiegend nordisch westisches darstellt. Mit anderen Worten: Sein bestimmtes Gepräge in Art und Wesen erhält das deutsche Volk vorwiegend vom nordisch-ostischen, das französische vom ostisch-westischen und das englische vom nordisch-westischen Menschen her. Daneben sind in unterschiedlichem Anteil Rassenelemente anderer europäischer Rassen beteiligt.

Die gesetzmäßige und rassisch d. h. erblich bedingte unterschiedliche Stil gesetzlichkeit unter Rassen und Völkern erhält ihre besondere Bedeutung da durch, daß sie entscheidend mitwirkt bei der Geschichte dieser Rassen und Völker. Die Notwendigkeit ihrer Erhaltung muß daher oberstes Gesetz jeder biologisch eingestellten Staatsführung sein.

Ich möchte jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, daß es sich bei meiner rassischen Einordnung der Deutschen, Franzosen und Engländer um eine grobe und großzügige Skizzierung handelt, und daß zur Entstehung des gesamten Erscheinungsbildes neben anderen Rassebestandteilen noch eine Reihe von anderen äußeren Faktoren hinzukommt.