Einzelbild herunterladen

5

Nun wird durch neue Ausgrabungen und Forschungen be kanntlich die vorgeschichtliche Zeit immer weiter zurückge- schoben und entsprechend finden wir auch immer neue Einzel- heiten, die uns mit Sicherheit beweisen, in wie verhältnismäßig heher Blüte schon in den ältesten Zeiten gerade die Kunst der Augenbehandlung und Augenheilung gestanden hat. Bei Aus- grabungen in Ur in Chaldäa sind neuerdings Instrumente aus Gold gefunden, wie sie jetzt noch bei den Beduinen in der Sahara zur Behandlung der Folgezustände des Trachoms ge bpräuchlich sind. Sie stammen aus der Zeit der Sumerer, die 5 6000 Jahre vor Christi Geburt in Mesopotamien gelebt haben. Man darf aus diesem Funde mit Recht nicht nur

schließen, daß das Trachom, diese verheerende Volksseuche,

die heute noch im Orient viele Tausende erblinden läbt, schon vor 8000 Jahren bekannt war, sondern auch, daß man damals gegen seine Folgezustände in ähnlicher Weise vorging, wie es heute noch bei den primitiven Beduinenstämmen üblich ist.

Leider sind die ersten Jahrtausende ohne weitere Uber lieferung geblieben, erst aus der Zeit des Königs Hammurabi von Babylon, der 2067 2012 vor Chr. herrschte, besitzen wir ein Gesetzbuch, in dem auch ärztliche und augenärztliche Vorschriften enthalten sind. Dieses Gesetzbuch wurde, auf einem Steinblock eingegraben, im Jahre 1899 in den Ruinen der Burg von Susa wieder aufgefunden und im Jahre 1902 veröffent- licht, also 4000 Jahre nach seiner Aufzeichnung. Es enthiel u. a. in seinem§ 218 die Bestimmung, daß einem Arzt, der in der Nähe des Auges operiert und dabei das Auge zerstört, beide Hände abgehackt werden sollen. Man ist sich nach der Deutung der Keilschrift nicht ganz klar, ob hier eine Star operation gemeint oder etwa diejenige einer Tränensackfkistel oder Geschwulst; Hirschberg entscheidet sich für die letz- tere Annahme, der sich der Philologe Winckler, der Uber setzer der Keilschrift, angeschlossen hat, da es bei dem ge nauen Wiedervergeltungsgrundsat: Hammurabis unwahr scheinlich ist, daß er eine so schwierige Operation wie die des Stares, bei der damals Verluste unvermeidlich waren, unter eine solche Drohung gesetzt haben sollte. Außerdem enthält aber dieses Gesetzbuch bereits genaue Angaben über Entloh- nungen der am Auge operierenden Arzte im Falle des Gelingens der Operation.