Magnifizenz! Hochansehnliche Festversammlung!
Wenn die Theologische Fakultät zu einem Festakt zum Vierhundertjahrgedächtnis der Ubergabe der Augsburgischen Konfession eingeladen hat, so tut sie das nicht nur, um sich dadurch mit den Feiern der evangelischen Kirchen und Gemein- den zusammenzuschließen, die in ganz Deutschland und im evan- gelischen Ausland und im besonderen in Augsburg selbst in diesen Tagen gehalten worden sind. Sie nimmt Recht und An- laß dazu auch aus der Geschichte der Landesuniversität selbst, die ja nicht nur als protestantische, sondern im besonderen Sinne als lutherische Universität gestiftet worden ist. In ihrem ersten Privileg vom Jahre 1607 wird die unveränderte Augs- burgische Konfession zur Richtschnur der Lehre der Univer- sität gemacht und dabei ausdrücklich an den Tag von 2530 erinnert, an dem der Großvater des Stifters, Landgraf Philipp, zusammen mit anderen Reichsständen Kaiser Karl V. das Kugs- burgische Bekenntnis überreicht habe!). Und in den ersten Statuten werden alle Professoren aller Fakultäten verpflichtel, die unveränderte Augsburgische Konfession und den Katechis- mus Luthers zu unterschreiben 2). Wenn auch die Stellung der Landesuniversität im paritätischen und im konfessionell neu- tralen Staat eine andere geworden ist, so bleibt doch für die Universität, zu deren höchsten Aufgaben die Pflege des Sinns kür die geschichtlichen Zusammenhänge zählt, aus dieser ihrer Geschichte die besondere Veranlassung bestehen, des großen Ereignisses zu gedenken.
) Wasserschleben, Die ältesten Privilegien und Statuten der ELudo- v»iciana. Gieszener Universitätsprogramm 1887. S. 1.
2) Ebenda S. 16.


