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und Kraft vor uns, bereit und imstande, die hohen Aufgaben, die ihr für Forschung und Lehre gestellt sind, zu erfüllen. Noch sind zwar die schweren Zeiten, die uns der verlorene Krieg gebracht hat, nicht völlig überwunden, aber es wäre undankbar, wenn wir nicht anerkennen wollten, dab vieles in Reich und Land besser geworden ist. Das deutsche Volk schickt sich an, den Rang und den Namen wiederzugewinnen, der ihm im Kranze der Kulturnationen gebührt und den es vor dem Kriege innegehabt hat. Gern und freudig und bewußt hat sich die Ludwigsuniversität in den Dienst der überaus wichtigen Aufgabe gestellt, die geistigen und sitt- lichen Kräfte im Deutschen Volke wiederzuerwecken, die für seinen Wiederaufstieg unentbehrlich sind und deren Maß und Stärke für die Höhe und Sicherheit dieses Wiederaufstiegs entscheidend sein wird.

Wenn aber deutsche Universitäten eine akademische Feier begehen, dann gestalten sie sie zu einer Feierstunde im Geiste der Wissenschaft, dann lassen sie die Wissenschaft zu Worte kommen, zu deren Fortbildung und Uberlieferung sie berufen sind. Das ist der tiefere Grund, weshalb aus solchem Anlah den Festteilnehmern ein wissenschaftlicher Vortrag geboten wird, besonders angebracht bei einer Universitätsjahresfeier, die An- laß gibt zur Besinnung, wo wir stehen und wohin der Weg führt, und Rechenschaft abzulegen über unsere wissenschaftliche Arbeit und über den Geist, in dem wir sie leisten. So dar- ich Ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen für die Erörte- rung eines Problems aus meinem engeren Fachgebiet, das ich.

die Gründe der Rechtsbildung

nennen möchte.

Nicht darum handelt es sich zu erörtern, woher das Rech kommt, ob es einem eingewurzelten Rechtstrieb des einzelnen Menschen oder sonstigen geheimen Mächten des menschlichen Soziallebens entstammt, auch nicht darum, die Entstehung des Rechts zu schildern und zu zeigen, welche Kräfte am Werke sein müssen, damit aus ihnen durch Gesetz oder Gewohnheit Rechtsnormen hervorgehen. Sondern es gilt zu erforschen. was kür den Inhalt der Rechtsnormen entscheidend ist, warum die konkreten Rechtssätze diesen und keinen anderen Inhall erhalten haben.