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12 Friedrich Maurer:

§ 2. Die Ubersetzung.

Drei Fehler allgemeiner Art sollen zunächst erledigt werden: Der VS. 15, ist ausgelassen; das kommt daher, dab VS. 23 Sowohl als auch VS. 24 auf wi cheften endigen; der Schreiber ist also beim Abschreiben in der Zeile irre geworden. Wir ersehen hieraus, daß unsere Hs. nicht unmittelbar aus dem Lateinischen übersetzt, sondern aus einer deutschen Vorlage abgeschrieben ist.!

Ein zweites Versehen ist dem Schreiber 14,11 unterlaufen: erhochet ist herhoehet geschrieben. Der Y-Anlaut der beiden folgen- den Silben ist durch einen psychologischen Vorgang auf die erste Silbe vorweggenommen.

Als dritten Schreibfehler merke ich an, daß VS. 16,8 für das filii der Vulgata das entsprechende deutsche Wort fehlt.

Der Gesamteindruck ist so zu kennzeichnen: Die Über- setzung schließt sich außerordentlich eng an die Vulgata an. Das braucht kaum im einzelnen nachgewiesen zu werden, es fällt jedem, der die Vulgata daneben hält, sofort auf. Man vergleiche z. B. einige Verse in der unten zusammengestellten Tabelle.

Vor allem zeigt sich der enge Anschluß an die Vorlage in der Wortstellung; vgl. Zz. B. 13,34. 35, 14,1. 8. 9. 15,13. Das zeigt sich besonders bei der Behandlung der lateinischen Verba, die mit Vorsilben gebildet sind, die bei entsprechender Wiedergabe im Deutschen zu den trennbaren Verbalkompositis gehören müßten: diese sind, um die Wortstellung des Lateinischen beizubehalten, als untrennbar behandelt worden.

So: 13,32 sich ich urdtuerfen ecce eicio. 15,5 80, leget er es imponit in humeros 15, midefrorbet uch mit min congratulumini mibi. 15,8nd umme fehret everrit 15, wie in 15,68; ein Imperativ ist ebenso behandelt in VS. 15,22.

Ferner werden die Partizipialkonstruktionen des Lateinischen fast durchweg beibehalten, und zwar auch an Stellen, wo es im Deutschen geradezu unverständlichen und falschen Text bewirkt (d. h. also bei Wiedergabe des lat. Ablativ absolutus):

14,2 Alioquin adbuc illo lounge agente legationemt mittens rogat

Ubrigens liegt diese Annahme für die mhd. Zeit von vornherein nahe; s. Hayners Ausführungen P. B. B. 3, 506.