8 2 Eingabe beim Epistaten von Euhemeria
25 öde EHαννονννσο 26.. Jol. Ir Üww. e eee, Pap. bricht ab Z. 11 nachträgl. eingefügt Z. 12 kai nachträgl. zwischen 12 und 13 hinzugeschrieben Z. 17 c Wi. nach den sehr schwachen Resten, obwohl
der Raum hierfür etwas groß Z. 22 das d von sepeid aus ov verbessert. Von n(oder) nur die erste Hasta erhalten Z. 25 von Wi. in Ordnung
gebracht.
Ubersetzung des Anfangs: An Apollonios, den Epistaten von Euhemeria, von Aristarchos, dem Sohn des Aristarchos, dem Pächter der Fleischersteuer und des Einfuhrzolls auf die Opfer- tiere aus der Gattung der Schweine im Bereich des genannten Dorfes für das„, te Jahr. Nachdem Harphaësis, Sohn des Soterichos, einer der Bauern des genannten Dorfes, mehrmals Einfuhr von Opfertieren in dem genannten Jahre auf eigene Faust betrieben hat und taugliche Opfertiere zu Unrecht geopfert und im Dorfe verkauft hat ohne schriftliche Aufstellung(? s. Bem. unten) und die übliche Erlaubnis..
Z. 1 Der Name des Epistaten kehrt in Nr. 3, 4, 5 wieder; da diese Stücke alle aus demselben Kauf stammen und wohl zu— sammengehören, ist die Identität der in ihnen vorkommenden Träger dieses Namens höchst wahrscheinlich.
Z. 46 Die s Huο)mðαi⁰ bezieht sich auf zwei Gegenstände: Der eine ist die bisher nicht belegte noreipte(Lesung des Anfangs freilich sehr unsicher), eine Fleischersteuer; über den Beruf des udreipos Vgl. Reil, Beitr. z. Kenntnis des Gewerbes im hellenist. Ag., Diss. Lpzg. 1913, S. 160. Der andere Gegenstand der Steuerpacht ist das eic ονντνο,οi. T b 0 fepeiuV. é; Wohl Gebühr für Einfuhr, Einfuhrzoll, vgl. I. G. II/III ed. min. no. 1103. 5 und Paton u. Hicks, uscr. Of Cos 36 b 12 f., Wo das Wort ebenfalls eine, wenn auch andersartige,„Einführungsgebühr“ bezeichnet. Das Vorhandensein kleiner Zölle auf Warenausfuhr sogar mitunter für das Passieren der Gaugrenzen schon in der Ptolemäerzeit hat P. Hibeh 80(vgl. Wilcken, Grundz. 172) dargetan; auch in unserm Pap. mag es sich um einen Gauzoll handeln, da ja Euhemeria am Rande des Arsinoites liegt, freilich um einen Gaueinfuhrzoll, nicht Ausfuhrzoll. An einen lokalen Zoll für den Verkehr von Dorf zu Dorf desselben Gaues zu denken, verbietet uns der Mangel


