Ausgabe 
30.9.1914
 
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VeuWay- » Uriegzzustand

Amtliche Meldung des Wolfschen Telegrapheu-Bureaus.

Berlin, 31. Juli. S. M. der Deutsche Kaiser hat auf

Grund des Artikels 68 der Reichsverfassmig das Reichsgebiet mit Ausnahme von Bayern in den Kriegszustand versetzt. Für Bayern gelten dieselben Bestimmungen.

Berlin, 31. Juli. Aus Petersburg ist die Nach­richt des' deutschen Botschafters erngetrossen, daß die allgemeine Mobilmachung in Rußland angeordnet morden sei. Daraufhin hat S. M. der Deutsche Kaiser den Zu­stand der drohenden Kriegsgefahr besohlen. S. M. der Deutsche Kaiser wird heute nach Berlin übersiedeln.

Frankfurt a. M.. 31. Juli. Als militärische Maßnahmen kommen bei drohender Kriegsgefahr in Betracht:

1. An der Grenze und zum Schutze der Eisenbahnen erforderliche Maßnahmen.

2. Berkehrsbeschränkungen der Post, des Telegraphen, der Eisenbahn usw. zugunsten des militärischen Bedarfes.

Weitere Folgen des Zustandes der drohenden Kriegsgefahr find:

3. Erklärung des Kriegszustandes für das ganze Reichsgebiet.

4. Verbot über Veröffentlichungen von Truppenbewegungen und Berteidigungsmitteln, Der Kriegszustand ist gleichbedeutend mit dem Belagerungszustand in Preußen.

(Artikel 68 der Reichsverfassung.)