Aus Befehl Seiner Majestät des Kaisers wird für den Bezirk des X V III. Armeekorps hierdurch der
Kriegszustand
Die vollziehende Gewalt geht damit an mich, im Besthlsbereich der
Festungen Mainz und Coblenz an den Gouverneur bzw .:
der Festung über.
Die Zivilverwaltungs- und Gemeindebehörden
verbleiben in ihren Funktionen. Sie haben aber meinen Anordnungen und Aufträgen, im Besthlsbereich der Festungen Mainz und Coblenz denen des
Gouverneurs bzw. Kommandanten der Festung Folge zll leisten.
Der Kommandierende General.
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