Ausgabe 
12.9.1918
 
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Ms Stadt und Land.

* Darmstadt, 3t. Aug. HesMe ZentrumSabac- ordncte haben eine Anfrage an die Regierung oesieui, in der sie sich Vvllkommen m't dem Antrag Roencke be­züglich der.Haussuchungen auf dem Lande einUecstaudcn erklärten und fragen, was die Großherzagliche Regierung -u tun gedenke, um di- berechtigte Erbitterung unserer Landleute zu beschwichtigen.

* Darmstadl Mit Rücksicht auf die in der letzten Zeit ersolutm mehrfachen Flieger-Angriffe auf die west­lichen Städte hat das General - Kommando des l«- meekorpS im Interesse der öffentlichen «icherhcit die Abhaltung der diesjährigen Herbstmesse verbaten.

* öndruhkim Obwohl der Ort inmitten einer mit Weißkraut mehr als gesegneten Gegend liegt verlangen die Erzeuger trotzdem noch 404SPfg. sur das chfuud. Jetzt hat die Gemeinde nun >n. brcre E>s-nbabnladungi n Kohl aus Norddeutschland fir die hiesige Emwohner- schait zum Preise von 14 Pfg. für das Pfund bezogen.

rvestlar. Die ukrainischen Kriegsg-fangenen denken dankbar 'an ihre kiesige Lagerzeit zuruck und b-stell e» einem heimischen Künstler ein Tenkma für unsere An- iaacn Tie Stadlv ordneten ermäßigten ihren Am leihebeschluß Von 5 out 2 Millionen Als Kriegsnot- gelb sollen für 25 000 Mark Fünfzi plenn.gscheine heri gestellt werden, auf denen Wcrtheis Lotte dargestellt

wird. - ^ .

S-rbarn. Am 15. und 16. Oktober feiert dos Predigerffn, nar sein Jahrhundert-Jubiläum. Bei Wi- ftandsctzunt o r Aula der alten Universität für die Feier stieß man arf alte Wandmalereien. Die Unvc:sime hatte im sechzehnsen Jahrhundert eine große Bedeutung.

» Frankfurt a. M. Wie derMain ° Nidda^Bote" meldet, wurde ein höherer Els-nbahnbeamter der Statt, n Rödelheim beim Fckddicbsiahl überrascht. >zm Besitz deS Beamten fand man 53 Pfund Wuz-nahren, die ec bereits abgeschnttten hatte. Auch ein lanfiahcig.r. iLycen scidhüter beging einen Felddiebstahs.

Drnschprämre. Aus der Fuldaec Gegend wird ge­schrieben:Die Dcuschprämie, die bestimmt ist, btc Land­wirte zur schnellen Ablieferung von Getreide anzuspornen, hat ihre Nachteile. Daß sie in der Hauptsache ven Groß' gmndbesitzecn mit eigenen Dreschmaschinen zugute kommt, wurde schon hervorgchoben. Eine andere schlimme Be­gleiterscheinung, die nicht nur die Landwirte, sondern auch die Allgeme nheit «ngeht, zeigt sich letzt. Als der Roggen eingeerntet war, beeilten sich die Landwirte natürlich nach Möglichkeit, sich der Dcuschprämie zu sichern; deshalb ließ man, sobald die Drescymaschme im Dorfe war, alles liegen und stehen, um zunächst den Roggen zu dreschen und alsdann das Korn nach Fulda zu sah cn und abzuliefecn. Inzwischen blieb der Welzen draußen ungemäht auf dem Felde stehen, auch Hafer und Erbsen sieht man noch draußen. Inzwischen trat das Rcgenwettec ein und ließ k'stne Miststlchkelt, die (5-cnte zu beenden. Mir sind w hrere Falle bekannt, wo die Verzögerung der Arbe t um uc den einen Tag, der zum Transport des Korns nach Fulda nötig war, die günstige Einbringung des WcizenS verhindert hat. Die Dcufchpämie hat man zwar sicher, aber dafür Ya- man den Weizen pcetsgegeben."

* Grosrarlheim. Kr. Hanau, 30. August. Rach

einem jetzt auf dem Bürgermeisteramt ausliegend n Ent­würfe toll eine Verbindungsbahn zwischen der Hanau Friedber,er und der HanauÄschasienburger Linie der Großauheim erbaut werden. Mit dieser Verbindungs­bahn soll eine Entlastung des Ostbahnhofs Hanau em- tceten.

Sind Sie katholisch? Wie alt sind Sie? Smdl Sie vollkommen gesund und leistungsfähig? Verstehen Sie gut die einfache sowie auch die feine herrschaftliche Küche? Können Sie backen, einmachen, einschlachten, räuchern und wursten, sowie auch buttern und verstehen Sie auch etwas von der Hühnerzucht? Sind Sie bereits auf dem Lande in einem großen Haushalt in ähnlicher Stellung ' gewesen? . Es sind hier täglich für fünf bis sieben Personen Herrschaft und neun bis zehn Personen Die­nerschaft zu kochen.

In Haus Loburg ist gut sein. Auch an Arbeitskräften mangelt es dort nicht. Anderwerts bietet man Schulkin­der zu schwerer Arbeit auf, hier stehen für jedenherr­schaftlichen" Menschen 1 bis 2 Diener oder Dienerinnen zur Verfügung.

Bekanntmachung.

betreffend

Regelung des Verkehrs mit Spätobst der Ernte I 9 I 8

vom 10. September I 9 I 8 .

In Ausführung der Verordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst über Herbstgemüse und Herbstobst der Ernte 1918 vom 19. Juli 1918, wird hiermit folgendes bestimmt:

Kartoffelkraut als Keu. Durch die Mißernte von Frühkartoffeln sind die Selbstversorger genötigt, ihren Hausbedarf an Speisckartoffeln von mttresipät reifenden Kartoffelsorten zu entnthmen, deren Kraut

Der unmittelbare Obstverkehr zwischen Erzeuger und Selbstver­braucher innerhalb der gleichen Gemarkung ist nicht beschränkt.

§2

Die Abgabe von Obst durch den Erzeuger alt den Verbraucher und der Erwerb durch den Verbraucher ohne Genehmigung der Landes­obststelle ist nur gestattet, wenn nicht mehr als 1 kg. am gleichen Tage an den gleichen Verbraucher abgegeben wird.

Mit Genehmigung der Landesobststelle darf Kernobst beim Erzeuger in Mengen bis zu 10 kg, Steinobst in Mengen bis zu .'r kg, für jedes versorgungsberechtigte Mitglied eines Haushaltes

Nock 9'"»» H** v»' 1V»*.*'- < ' p.

knavpheit sollte nicht versäumt werden, dieses Kanon kraut als Hm zu werden. Das Kartoffelheu^hat un

dm »xton^9«-n zu emmymn 0 ^n uflCVgegeben und vom Verbraucher erworben werden,

grün ist. I - . <... v' I Wftrfmiptä hör uorioraunasberechtlaten Haushaltungs-Mlt-

Der Nachweis der versyrgungsberechtigten Haushaltungs-Mit­glieder ist durch die Lebensmittelkarte zu führen. Auf die Lebens-

Lfähr°L^^Äe°F°^^° ^ ist ... « .» setzen der °«M, M ^ 0 bst

D e von Pcivaldozent Dr. Völtz im Jnstltul für Gärunas meime btc Genehm,ung cvtnit .uotöci. ift. .

SroeX anqefteüten Fütterungsversuche an Milchkühen > Die Gcnehm.anng wwd durch Aushnnd»

f f- . . 2 Ol ntt? SYlr c niiP

mit Ka.toffflheu haben in Bezug aus Menge und Beschaffenheit der Milch zum Mindesten dasselbe günstige Ergebnis gehabt wie die Fütterung Von gutem Wiescnheu

Literarilcdrs.

oder durch Ausstellung eines Beförderungsscheines gegen eine Ge­bühr von 30 Pfg. von der Bezirksgeschäftsstelle innerhalb deren Bezirk der Wohnort des Erzeugers liegt, erteilt.

Die Frachtbriefe und Beförderungsscheine werden nur an hessische Verbraucher ausgehändigt. Das Obst darf nur bezogen werden bei Erzeugern, die ihrer Ablieferungspflicht der Landcs- obststelle gegenüber genügt haben.

§3.

Kommunalverband im Sinne der Verordnung der Reichsstelle

* Ein deutscher Admiral schreibt an den bekannten Militär-

scbriflsteller, Hauptmann Otto Lehmann, über dessen letzte soeben, ^ommunalverband im Sinne der Verordnung oer rKemj^icut

bei Vogel & Vogel G. m. b. H. in Leipig herausaerommene Neu- Gemüse und Obst vom 19. Juli 1918 ist nach Ministerialbe-

erscheinungAuf Ausguck" (124Ä latmtmaiNl vom 15. Mai 1917 das Großherzogtum, Vorstand ollen eine "rechte"Freude bereitet. Ich^ habe "es nochmals von deS Kommunalverbandes ist die Landesobststelle für das Großher- vorn bis hinten durchgelesen und finde es noch viel besser, als ^tum Hessen. Zuständige Behörde im Sinne des § 10 Ziffer 1 damals als Handschrift gefiel. Jetzt bekommt eS die Z n- I ^ 3 & er Verordnung ist nach Minis

-.... - -r

es mir damals als Hanofairrn gegei. ««.um«» «. w o-. l und 3 der Verordnung ist nach Ministerialbekanntmachung vom

,uv eines nuS fl e ä eict)nctc.. :a^f^nvi.'Tek'benS.üaljv- 13. Mai 1017 die LandeSabsistelle, höhere Verwaltungsbehörde im l"k° Schilderungen und B deund die l ebe v ar ne ieoe . anoetaacnen Verordnung auf Grund der glei-

! Sinne des tz ll der angezogenen Verordnung auf Grund der glei-

Ucre -Lantoerungen uuo öuwv """ ,

noiclüldert und aeschaut mit den Atkgen eines aulrichttgen r^reun . ». - « .. . . .

§ Es verdient reichen Erfolg." Das treffliche Büä)leln in . Ministerialbekanntmachung Grohherzoglichcö Ministerium deS dem Chef unserer Hochseestreitkräfte dem Admiral Scheer und Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe.

der deutschen Flotte gewidmet.

Veiantwortlich: Albin Klein in Gießen.

* Eschwege. Einen schönen Beweis von Nächsten­liebe lieferte die Höhere Töchterschule in Hameln. Sie ließ jedem der beiden Kinder der tödlich verunglückten Schaffnerin Frau Else Breßler. geb. Rathgehcr, von hier ein Sparkassenbuch über 100 Mark überreichen. Die Kenntnis von dem Unglück dürfte sich den hllsSl bereiten Mädchen in Hameln durch die Zeitung tnu« geteilt haben.

Aus Westfalen. Auf dem Lande sicht man jetzt wieder vielfach Lehmbauten^ erstehen. Nachdem man letzthin vielfach Schuppen, Scheunen Stallungen ustv. unter Anwendung von Lehm erbaut hat, ist man jetzt auf dem flachen Lande auch bei Eccichrung von Bauern­häusern zur Verwendung dieses Baumaterials zuruckge­kehrt, das flühec viel am Niederrhein und im Bergt- schen gebraucht wurde. Selbst in alten Häusern findet man oft beim Abbruch, daß die Ausführung dec Außen- uno teilweise auch der Innenwände in Lehm vocgenom- men worden war. Nur verwandten unsere Altvordern anstatt des Drahtes Weidenruten. Bei den neuen Bau ten aus Lehm wird auch die Zwischendecke unter Be­nutzung von Lehm ausgefühlt, solche Decken sollen sehr widerstandsfähig gegen Feuer sein.

Elberfeld. In dem Steuechinterziehungsprozeß gegen Generaldirektor Adelt der Mannesmann Waffen- und Mumtionswerke in Remscheid lautet das Urteil auf t> Mon. Gefängnis und 1 552 000 Mk. Geldstrafe.

Ans HsUand. In Oldenpaal sind die Metzger, weil es nichts zu schlachten gibt, zum Handel mit Kappus übergegangen, den sie von Haus zu Haus, anbieten.

Nachirags-GekanntmachuKg

betreffend Abänderung des 8 4 der Bekannt­machung Nr. V, I. 354/6. 16. K. R. A. betref­fend Beschlagnahme u. Bestandserhebung der Fahrrad-Berelfungen (Einschränkung des Fahr- rad-Berkchrö) vom VA. Juli 1916.

Innern, Abteilung für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe.

Wer den vorstehenden Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maßgabe des 8 17 der Verordnung des Bundesrats über die Preisprüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sep. tember / i November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder m.t Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die stras- bare Handlung bezieht ohne Unterschied ob die dem Tater gehören

oder nicht.

Diese Bekannt»,achung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung

Ans Grund des tz/ffdes Gesetzes über den Belagernngszu- > m Kraft

stand ^"uni 1851 (®. S^LIM in Verbindung mit

der Bekännimächung über die Sicherstellung des Kriegsbedarf, - ssung vom 2b. April 191* (Ji.

Dabinstadt, den 11. September 1918.

Landesobststelle für das Grotzherzogtum festen.

Der Vorsitzende: Dr. Wagner.

vom 24. Juni 1915 in der Fassung v^.... ...

Bl. 1917 S. 375) wird hiermit der 8 4 der Bekanntmachung Nr V I 354/6 16. K N. A. sür den Bereich des XVUI. Armee-Korps und'des Gouvernements Mainz wie folgt geändert:

§ 4

Verwendnngserlaubnis. _ _ __

Die weitere Benutzung der im § 1 bezeichneten Gegenstände I . i, 0 iv> C j U Wasser oder Lauge immer widerstandsfähiger.

(sufivmtrfi imiiic d e Vornahme von l Werden m yeyzem u Mnn überreuae sich

Endlich wieder Wurzelbürften!

Wn krsalr! islacbr T>alibarK«H garanlien

bic B-rnÄm-

besondere Erlaubnis eine« MilitürbefehiohaberS oder einer von ihm mit der Erteilung der Erlaubnis beauftragten ^Hal­

len haben. Die Erlaubnis zur weiteren Benutzung der^-ahrrad- bereifungen wird durch besondere Abstempelung der Radfahrkarte durch den Militärbefehlshaber,oder der von rhm beauftragten Stelle erteilt. ^

Eine derartige Erlaubnis (abgestempelte R-dsahrkartch wird nur solchen Personen erterlt werden, die da^ k^ahrrt.o m Er- mangelung anderer zweckdienlicher Verkehrsmittel berwtrgen.

1. als Beförderungsmittel zur Arbeitsstelle)

2 zur Ausübung ihres im allgeuieinen Interesse bejonder^

" notwendigen Berufes oder Gewerbes-

3. zu,.- Beförderung von Waren zur Aufrechterhaltung ihres Betriebes ;

4 infolge ihres körperlichen Zustandes)

5 Personen, insbesondere Arbeitern oder Arbeiterinnen d,e von ihrer Wohnung zur Arbeitsstelle einen einmaligen Weg von mindest. 3 km haben.

33.-

34.80

58.80

Weichbürsten 4 reihig per Dtz.

Scheuerbürsten 5 großer Schrubber

Walter Burgman«, Siegburg.

fllfredftrasse U.

Die Erlaubnis ist in jedem Falle ohne weiters zu erteilen ^

a' Schülern und Schülerinnen, deren einmaliger Schulweg mehr I der Lebenmn.tieivtanai _>

*' Änt be.r4t.,.b bette« Mc -*M <2 1

Der behördlich genehmigte Mohr'fche

F leischextrakt - ErsatzDhsena"

gibt allen Speisen einen kräsiigen Fleischgeschmack und ist deshalb

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ist unbeschränkt haltbar und in den meisten Geschasten

andere Verkehrsmiliel in zweckmäßiger Weise die Schule zu erreichen)

Cl ltLUft.il , . - , I ^

»««®' 5k IM IKK»

ilermifcbies.

Gnle Köchin gesucht. In derKölnischen Volks­zeitung" suchte die Prinzessin Franz zu Salm-Sakn jüngst e Köchin. Eine Bewerberin erhielt einen höchsteigen- A' digen Vrief der Prinzessin aus Haus Loburg, Post f eld i. W., der u.' a. folgende Fragen erhielt:

Koeg

Fahrten von der Wohnung zur Dienststelle und zurück) gilt die Bestimmung deS Abs. 2 deS § 4)

Kaffee

6 . fteMnger.

Darmstadt.

oie Deplnnuung ot» W - o -/ i TCll) u t

d) solche Personen, die infolge ihres körperlichen >taffeebrenner massiv gear

sind.

Die Erlaubnis wird nur gewährt für den bei Erteillmg der abgestempelten Radfahrkarte angegebenen Zweck. Die o - Nutzung der Radfahrbereifungen, für andere Zwecke blerbt ver- boten.

Frankfur t a. M., ^ Septeniper 1918.

Mainz,

Der stellt». Kommandierende General.

Riedel,

General der Infanterie.

Der Gonorrnenr der Festung Main;:

vauscft,

Generalleutnant.

gearbeitet tttck

Handleiterwagen

kräftige Handarbeit

Leiterlänge 105 cm Mk. 68,

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B. Bommer, Limburg.

Wie entferne ich den

zugleich Anleitung zum Beizen.

2. Selbstherst. v. Zigarren, Zigar- retten, Kautabak u. s. w. ohne

Hilfsmittel.

3. Ernte der angebauten Tabak- pflanzcn und Verarbeiten zu

Rauchtabak

4. Verarbeiten von Laub und Blüten

zu

leichte Anleitungen, jede 90 Pfg.

Reize tue Tabak u. Ersatz

(ähnlich Varinasgeschmack) leicht Mk. 1.90, mittel Mk. 2.50, stark Alk. 2.90. Jede Packung reicht für 5 Pfd. Tabak.

6. melier, Rösrath (Rbld.)

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