er aber nicht öffentlich, da zeigte er nur Mitleid. In alle Welt haben es unsere sozialdemokratischen Blätter ja täglich geschrieen, wie wir geknechtet wären durch den deutschen Unternehmer, wie rechtlos der Arbeiter vor dem Gesetz sei. Wir führten angeblich einen Klassenkampf, so scharf, wie ihn der englische Arbeiter gar nicht kennt. Ja, der englische Arbeiter glaubte uns deutschen Arbeitern einen Gefallen zu tun, wenn er seine Regierung unterstützte bei der Kriegserklärung gegen Deutschland, indem wir „befreit" werden sollten von unseren „Ausbeutern". Ganz bestimmt rechnete er auf das Versagen der deutschen Arbeiter bei Kriegsausbruch. Der englische Arbeiter lebte in dem Wahn, auch hier für Menschenrechte einzutreten. Aber wer kennt nicht die englische doppelte Moral. Was England nützt, ist erlaubt, was ihm schadet böse, ja gottlos. Ein hamburgischer Arzt schreibt: „Der deutsche Arbeiter, der nebenbei im Vergleich zum englischen ein hochstehender Mann ist, der in seinem Sinne für Sauberkeit, Anstand und Ordnung, soviel ich gesehen habe, überhaupt von keinem Arbeiter anderer Länder übertroffen. Der deutsche Arbeiter ist kein Proletarier mehr, es ist sogar eine Beleidigung, ihn Proletarier zu nennen, denn er ist besser unterrrichtet und wohlhabender als die Arbeiterschaft der ganzen Welt. - Dieser deutsche Arbeiter gilt dem englischen Arbeiter nur als der „blo'od Oerman", als ein Konkurrent schlimmster Art, ein Preisdrücker, der, an niedrigste Lebenshaltung gewöhnt, so billig lebt, datz er den Engländer stets unterbietet".
In den Tagen der Kriegsbegeisterung kamen bei beiden Völkern die innersten Instinkte zum Ausdruck. Beim deutschen Arbeiter war der Geist von 1914 erhaben, würdevoll, in Vaterlandsliebe für sein Volk erglühend, beim englischen war es Neid und Hatz. Das englische Volk wollte die Vernichtung Deutschlands, die Deutschen wurden beschimpft und verprügelt. Gerade in unseren Arbeiterblättern wurde lebhaft geklagt über die Behandlung deutscher Arbeiter durch ihre englischen Genossen und dabei hat gerade die deutsche Arbeiterschaft dem internationalen Gedanken am meisten gehuldigt. Das Schlagwort „Proletarier aller Länder vereinigt euch" erschallt am lautesten in Deutschland. Mit welchem Proletariern sollte sich der deutsche Arbeiter vereinigen? Der englische Arbeiter fühlt sich nicht als Proletarier. Englands Proletariertum ist in Indien. Dort wird für Englands Reichtum gearbeitet. Auch der französische Arbeiter will kein Proletarier sein. Das Proletariat für Frankreich ist in Afrika. Die Neger halten nicht allein wirtschaftlich den Rentnerstaat hoch, sondern kämpfen auch noch für Frankreichs Ruhm und Ehre. Selbst der amerikanische Arbeiter ist kein Proletarier. Die Iugewanderten, die in amerikanischen Bergwerken und Minen ohne jede Freiheit und vollständig rechtlos als Kulis arbeiten, sind amerikanisches Proletariertum. Mit diesen wollte sich der deutsche Arbeiter verbinden?
Der Krieg hat nun einen weiteren geistigen Aufschwung der deutschen Arbeiter gebracht. Standen wir schon vor dem Kriege kulturell höher, als der englische Arbeiter, so ist das jetzt noch mehr der Fall, denn vor dem Kriege ging der Blick der Arbeiterschaft nicht viel weiter als bis zu den deutschen Grenzen. Durch die Kriegsentwicklung hat aber auch der deutsche Arbeiter das Ausland gründlich kennen gelernt. Ein Teil kam durch die Kriegsoperationen mit anderen Völkern zusammen, ein anderer Teil las täglich die Ereignisse und die Absichten fremder Regierungen und Staaten. Diese Erfahrungen haben jedem deutschen Arbeiter den Gesichtskreis erweitert. Die Gedanken beschäftigen sich nicht nur mit dem, was innerhalb des eigenen Kriegsturmes passierte, sondern mit dem, was in der ganzen Welt vorging. Weltpolitik müssen wir nach dem Kriege treiben. Die kleinen Fragen, mit denen man sich im Reichstage herumschlägt, werden die deutsche Arbeiterschaft in Zukunft langweilen. Nach dem Kriege ist zu erwarten, datz mit Bierbankpolitik niemand mehr hinter dem Ofen hervorzulocken ist. Wir müssen hinaus! Wir sahen die Welt, dann wollen wir auch darin leben. Unsere Tageszeitungen dürfen ruhig die Lokalnachrichten beschneiden und mehr weltgeschichtliche Fragen behandeln. Auch der Reichstag wird in seinen Sitzungen mehr auswärtige Fragen behandeln müssen. Von unseren fernen Gesandten und Botschaftern werden auch die deutschen Arbeiter etwas hören wollen. Das Deutschtum wird sich m ganz anderer Weise zeigen.
Noch eine schmerzliche Erfahrung haben wir in diesem Knege gemacht. Sehr viel deutsches Blut wurde durch die Kolonialvölker Englands und Frankreichs vergossen. Diesen Proletariern mutzten unsere intelligenten und kulturell viel höher stehenden deutschen Soldaten entgegentreten. Darf das auch in Zukunft noch sein? Nein, niemals ! Auch Deutschland mutz ein Proletariertum haben, das für ihn arbeitet und auch kämpft. Der deutsche Ar- beüer ist zu schade dazu, sich mit dem gelben, schwarzen und braunen Gesindel aller Herren Länder herumzuschlagen! Das ist Deutschlands politisches Knegsziel. Der deutsche Arbeiter ist nicht allein zum Arbeiten geboren. Dasselbe Recht wie England, Frankreich und Amerika steht auch uns zu. Wir dürfen keine Gefühlspolitik kennen. Wir sonnen nur eine Aufgabe erfüllen, das Recht, die Freiheit und die Fülle von Glück zu geben, wie es in unserer staatlichen Macht steht. Unser Deutschtum soll uns dieses geben, deshalb wird es verteidigt und deshalb hat mit dem ganzen Volk auch die deutsche Arbeiterschaft die Härten des Krieges auf sich genommen.
»ie Uerwndunfl der Cudendorff-Spende.
Ein neuer Grundsatz ist für die Verteilung der durch die Ludendorff Spende zusammengebrachten Gelder aufgestellt worden : Sie fließen nicht, wft das bei anderen Sammlungen üblich war in einen Zentral- fonds zusammen, um von da aus wieder über das
Deutsche Reich verteilt zu werden, sondern sie bleiben von vornherein in dem Landesteil, in dem sie gesammelt worden sind. Jeder Spender hat also die Gewißheit, daß seine Gaben denjenigen Kriegsbeschädigten zugute kommen, die ihm am nächsten stehen müssen. Rur ein Brnckftil der gffammelten Gelder, nämlich 15 P oz^nt, wird an die Zentrale abgeführt und bildet einen Ausgleichfonds, der denjenigen Landesteilen zu> gilte kommt, in denen infolge ärmerer oder weniger zahlreicher Bevölkerung dos Ergebnis hintere anderen Landesteilen Zurückbleiben mutz.
Die Aufgaben, die mit den gesammelten Mitteln zu lösen sind, umfassen ln Ergänzung der staatlichen Fürsorge: Fortsetzung der Heilbehandlung, Berufsausbildung, Arbeitsbeschaffung, vor ollem aber in gewissen Fällen Bargeldunterstützung. Die Rolwendigkctt einer solchen hat sich auf Grund der bisherigen KrlegSer- fahcungen bereits herausgestellt. Es gilt häufig dem Kriegsbeschädigten mit seinen Angehörigen über die Zeit hinwegzuhelsen, in welcher ec für seinen Beruf wieder tauglich gemacht werden soll; es gilt, falls ec sich einem neuen Berufe zuwenden muß, ihm Arbeitsgerät und Arbeitskleidung zu verschaffen; r§ gilt dem einen oder anderen das Kapitol vo'zustkecken, mit d.sftn Hilfe er sich selbstständig machen kann. In zahllosen Fällen wird die Wiederaufrichtung der wirtschaftlichen Existenz des Kriegsbeschädigten davon al hängen, ob ihm eine gewisse Geldsumme zur Verfügung gestellt werdrn kann.
Gerade diese segensreiche und notwendige Art der Untlrstützung indessen erfordert naturgemäß außerordentlich große Mittel. Umsomehr darf darauf gerechnet werden, daß bei der Bemessung des Beitrages jeder einzelne b s an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit herangeht.
fMobstbewinscbafiung in stellen.
* Um eine ausreichende Versorgung der gesamten hessischen Bevölkerung mit Frühobst zu ermöglichen und um ein übermäßiges Abwandern der Ware nach autzer- hessischen Gebieten, sowie die übermäßige Emdeckung gewisser Kreise nach Möglichkeit zu verhindern, hat die Landesobststelle für das Grotzherzogtum Hessen sich entschlossen, auch in diesem Jahre die Bewirtschaftung des Frühobstes in ihre Hand zu nehmen. Die erlassenen Bestimmungen stützen sich auf eine kürzlich von der Reichsstelle für Gemüse und Obst erlassene Bekantmachung, die jedoch zugunsten der einheimischen Bevölkerung mit Ermächtigung dieser Stelle wesentliche Milderungen erfahren hat.
Der gewerbsmäßige Ankauf von Frühobst beim Erzeuger ist der L a n d e s o b st st e ll e v o r b e h a l t e n. Diese übt ihr alleiniges Aufkaufsrecht aus durch die von ihr zugelassenen Aufkäufer, die mit besonderen Ausweis- Karten (von roter Farbe) versehen sind. Händler sind mithin vom Einkauf beim Erzeuger ausgeschlossen; ebenso müssen sich solche Personen oder Betriebe, die die Ware erwerben, um sie in rohem oder verarbeitetem Zustande weiterabzusetzen, der Vermittlung der Landesobststelle bedienen.
Für den Absatz von Frühobst durch Erzeuger unmittelbar an Selb st Verbraucher gelten folgende Bestimmungen: Innerhalb der gleichen Gemarkung bestehen keinerlei Absatzbeschränkungen. An Selbstverbraucher, die in einer anderen Gemarkung wohnhaft stnd, darf der Erzeuger Mengen bis zu 10 Pfund ohne weitere Genemigung abgeben; die Beförderung solcher Obstmengen ist nicht von dem Besitze eines Beförderungsscheines abhängig. Größere Mengen als 10 Pund dürfen jedoch in keinem Falle an solche Selbstverbraucher auf einmal abgegeben werden. Bei Zuwiderhandlungen werden sowohl der Verkäufer, wie auch der Käufer mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder einer dieser Strafen belegt; neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, einerlei, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Durch diese letztere Bestimmung rechtfertigt sich nach den Vorschriften der Reichsstrafprozeßordnung die sofortige Beschlagnahme widerrechtlich aufgekaufter oder verkaufter Waren durch Polizeibeamte.
Es fei darauf hingewiesen, datz also Beförderung s- scheine in diesem Jahre für Frühobst nicht ausgestellt werden. Ausgenommen sind die Beförderungsscheine für solches Obst, das zum Marktverkauf in den Städten bestimmt ist; hierfür gelten besondere Bestimmungen. Ebenso erhalten Obsterzeuger, die ihr selbstgezogenes Obst nach ihrem in einer anderen Gemarkung gelegenen Wohnsitz verbringen wollen, bei Borlage einer amtlich bescheinigten Erklärung über den zu erwartenden Ernteausfall Beförderungs sch eine bis zur Gesamtmenge.
Für Wildobst gelten die gleichen Bestimmungen wie für Heidelbeeren, wildwachsende Himbeeren, Brombeeren u. dgl., wie anderes Frühobst. Pflückscheine werden in diesem Jahre nicht ausgegeben. Die Versorgung der Märkte und Ladengeschäfte mit Wildobst wird voraussichtlich, da eine planmäßige Einerntung durch die Sammelorganisation des Generalkommandos erfolgt, in diesem Jahre so reichlich sein, datz auch solche Beoölker- ungskreise, die nicht die Zeit aufbringen können, um selbst Wildobst zu sammeln, ihren Bedarf zu decken in der Lage sind.
Rm Stadt und Tand.
* Stootsstenev Durch die verspätete Ausgabe der diesjährigen StaatSsteueczettel in dex Stadt Gießen ist auf m.iiijla\cllc Verfügung hlu die Zahlungsfrist die l. Zieles bis zum 2 5. Juni erftceckt worden.
Mttzbrärrch der Nortofreiheit Briese un
Postkarten, die von Heeresangehörigen abgesandt werder dürfen nur dann mit den Vermerken „Feldpost Fek postbrief oder Feldpostkarte" versehen werden, wenn sj Privatangelegenheiten des als Absender bezeichnet Heeresangehörigen betreffen und von diesem allein hei rühren. Unterschriften oder schriftliche kurze Iusäk^ Grütze oder sonstige Mitteilungen von Zivilpersonen dürft solche Feldpostbriefsendungen nicht enthalten, sonst werde sie portopflichtig. Ebensowenig werden Postkarten usn von Zivilpersonen an Zivilpersonen dadurch portofrei Feldpostsendungen, datz Heeresangehörige sie mit unter schreiben oder mit Zusätzen versehen und sich als Absend! mit ihrer militärischen Adresse darauf bezeichnen. En solche gemeinsame Inanspruchnahme der FeldposUDortc durch Zivil- und Militärpersonen ist strafba selbst wenn solche Karten usw. von Familienangehörige der Militärpersonen mitunterschrieben sind. Die Postar stalten sind streng angewiesen, jeden solchen Fall zweck Bestrafung der beteiligten Personen zur Anzeige zu bringe! Es wird deshalb von jeder unberechtigten Anwendun des Vermerks Feldpost erneut gewarnt.
* Kleidevabgsbe. Wie schon amtlich bekam gegeben, hat die Reichsbekleidungsstelle für ganz DeuM and eine Sammlung getragener Männeranzüge oora ( schrieben. Ieder Kreis hat eine bestimmte Menge ausiu bringen. Da die Anzüge für die Belieferung der Arbeite m kriegswirtschaftlichen Betrieben und in der Landwn schaft gebraucht werden, wird mit Zwangsmaßnahme gerechnet werden müssen, wenn die verlangte Menge nid freiwillig aufgebracht wird. Personen, die offenbar eh größere Menge Oberkleider besitzen, aber nichts freiwilb abliefern, können zur Einreichung eines Bestandsve zeichnisses angehalten werden. Dagegen erhält der fre willig abliefernde Mann eine Bescheinigung, die zr Anrechnung des abgelieferten Anzuges bei einer weitere: im Verlaufe des Krieges etwa notwendig werdende anderweiten Einforderung getragener Oberkleidung bered tigt. — (Auf dem Lande wird da nicht viel zu holen [eit 23et den Landwirten, bei der gesamten Arbeiterschaft i Stadt und Land und bei den Handwerkern ist es niema! Mode gewesen, viele Anzüge zu haben. Ein Anzug st Werktag, einer für Sonntag und ein schwarzer Anzug der Hochzeitsanzug - ist der ganze Reichtum, über de diese Kreise verfügen. Red.)
* Dem Hessischen Landesverein für Kriegen Heimstätten find jüngst wiederum bedeutende Spende überwiesen worden. Er erhielt von den Portland-Eemen werken Heidelberg und Mannheim in Weisenau die schm Gabe von 20000 Mk. und nicht lange darauf von Her F. %. Walter Mayer zu Wiesbaden zur Ergänzung ein früheren Stiftung von 30000 Mk. eine weitere hochher ige Schenkung von 45000 Mk.. gewiß beredte geich für die hilfsbereite Anteilnahme, deren sich die Sache d Landesvereins für Kriegerheimftätten allüberall erfreut.
* Au die Stadthausfranen! Jmmec noch stehe unsere Männer, Söhne und Brüder draußen im Fell und durch ihre Tapferkeit, ihr Ausharren sind unser Fluren beschützt, können bebaut werden und uns d Möglichkeit geben, mit den Erzeugnissen des Heima lardes dmchznhalten. Die durch den Heeresdienst Anspruch genommenen männlichen Kräfte sind vielfa durch weibliche Personen in hervorragender Weise erse worden und die Arbeit der meisten unserer Landfrau hat Erfolge hervorgebracht, die man in Friedenszeu n'e für möglich gehalten hätte. Reben ihrem Beruf a Hausfrauen und Mutter führen sie den Pflug, pflanz und ernten, besorgen die Blehwictschaft. In wenige T^gen b ginnt die Heuernte; ba'd folgt die GetreN ernte, Hilfskräfte sind in dieser Zeit für Haus- m | Feldarbeit dringend nötig. Im Stamhaushalt kann si » in vielen Fallen die tüchtige Frau auf 10—14 Ta I behelfen, ohne daß die Häuslichkeit leidet, die fällt » Feldarbeit muß getan werden, es hängt davon unfe I Ernährung ab. Stadthausfrauen, helft Euren Schwefle. I ruf dem Lande indem ihr Epre Dienstboten für dl Arbeit auf dem Lande beurlaubt. Ihr leistet auf diese > Wege vaterländischen Hilfsdienst.
* Eine Million Kilogramm Tabak für Deutst I land hat soeben die türkische Regierung zur Ausfn I freigegeben. Der türkische Tabak wird in der Hauptsac > zur Zigarettenfabrikation verwendet.
* Gummibereifungen für Kraftfahrzeug I
Am 29. Mai ist eine neue Bekanntmachung betr. Beschlr > nähme und Vorratserhebungen von Gummibereifungen s I Kraftfahrzeuge jeder Art, erschienen, die an Stelle 1 1 Bekanntmachung vom 16. Mai 1915 getreten ist. Dw W die neue Bekanntmachung werden sämtliche Gummiber I fungen (Decken, Schläuche, Vollreifen) für Kraftfahrzeu > jeder Art (Kraftwagen, Krafträder) beschlagnahmt, glci I gütig, ob sie sich an Wagen (auch an zugelassenen) bes I den oder nicht, ob sie von irgendeiner Stelle früher fr > gegeben oder ob sie im Inlande oder Auslande erworb I sind. Nicht beschlagnahmt sind lediglich die Bereifung-1 die sich/ im Eigentum der Heeres- oder Marineverwaltu I befinden. Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch die 91 Nutzung der Bereifung auf Grund einer schriftlichen Nutzungserlaubnis der Inspektion der Kraftfahrtrupx I gestattet. Nach dem 1. August 1918 haben jedoch r> solche Benuhungserlaubnisscheine Giltigkeit, die nach d-> 29. Mai 1918 erteilt sind. Es mutz damit gerecht werden, datz ein Teil der beschlagnahmten Gegenstäi> I von der Heeresverwaltung in Anspruch genommen were > wird. Es empsiehlt sich daher, auf Anfordern der Heer ■ Verwaltung, die Gegenstände freiwillig an diese zu v I Kausen, da sonst eine Enteignung vorgenommen wert! mutzte. §


