weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen ginstermin erfolgen.
Für die Verzinsung der Schahanweisungen und ihre Tilgung durch Auslosung werden-von der verstärkten Auslosung im ersten Auslosungstermin (oergl. Abs. 1) abgesehen - jährlich 5'7„ vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages aufgewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schahanweisungen werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schatzanweisungen nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil.
Am t. Juli 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schahanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schahanweisungen maßgebenden Betrage (110"/«, II8°/« oder 120°/«) zurückgezahlt.
4. Zeichnungspreis.
Der Zeichnungspreis beträgt: für die 50/0 Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden,
98,-931.,
„ 5 % „ wenn Eintragung in das
Reichsschuld buch mit Sperre bis zum 15. Oktober 1919 beantragt wird, 9<,80 M., fürdie4Vz0/o Reichsschatzanweisungen 98,- M., für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen.
5. Zuteilung. Stückelung.
Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Zeich- nungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt. Im übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden?
Zu allen Schatzanweisungen sowohl wie zu den Stücken der Reichsanleihe von 1000 Mark und mehr werden auf Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in endgültige Stücke das Erforderliche später öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit möglichster Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im September d. I. ausgegeben werden.
Wünschen Zeichner von Stücken der 5°/ 0 Reichsanleihe unter
1000 Mark ihre bereits bezahlten, aber noch nicht gelieferten kleinen Stücke bei einer Darlehnskasse des Reichs zu beleihen/ so können sie die Ausfertigung besonderer Zivischenscheine zwecks Verpfändung bei der Darlehnskasse beantraget!; die Anträge sind a»l die Stelle zu richten, bei der die Zeichnuitg erfolgt ist. Diese Zwischenscheine werden nicht all die Zeichner und Vermittlungsstellen ausgehändigt, sondern von der Reichsbank unmittelbar der Darlehnskasse übergeben.
6. Einzahlungen.
Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 28. März d. I. an voll bezahlen. Die Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge erfolgt gleichfalls erst vom 28. März ab.
Die Zeichner sind verpflichtet:
50°/ 0 des zugeteilten Betrages spätestens am 27. April d. I., 200/0 ^ „ „ „ „ 24. Mai „ ,„
25% „ „ „ ,, „ 21. Juni „
26°/° „ „ „ „ „ >8. Juli „ „
zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt.
Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der dieJeichnung angemeldet worden ist.
Die am 1. August d. I. zur Rückzahlung fälligen Mark 80000000 4°/ 0 Deutsche Reichs sch atzanwei- sungen von 1 91.4 Serie I werden bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert - unter Abzug der Stückzinsen vom Zahlungstage, frühestens aber vom 28. März ab, bis zum 31. Juli - in Zahlung genommen. Die zu den Stücken gehörenden ginsscheine verbleiben den Zeichnern.
Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatz scheine des Reichs werden —unter Abzug von 50/0 Diskont vom Zahlungstage, frühestens vom 28. März ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit - in Zahlung genommen.
7. Postzeichnungen.
Die Po st an st alten nehmen nur Zeichnungen auf die 50/0 Reichsanleihe entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Vollzahlung am 28. März, sie muh aber spätestens am 27. April geleistet werden. Auf bis zum 28. März geleistete Vollzahlungen werden Zinsen für 92 Tage, auf alle anderen Vollzahlungen bis zum 27. April
auch wenn sie vor diesem Tage geleistet rg,erden Zinsen für 63 Tage vergütet.
8 . Umtausch.
Den Zeichnern neuer 4 1 / 2 °l 0 Schatzanweisungen ist es gestaltet, daneben Schuldverschreibungen der früheren Kriegsanleihen und Schatzanweisungen der I , II, IV. und V. Kriegsanleihe in neue 4 1 / 2 °l 0 Schatzanweisungen um* **
| zutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Die Umtauschantrüge sind innerhalb der Zeichnungsfrist bei derjenigen Zeichnungs- oder Vermittlungsstelle, bei der die Schatzanweisungen gezeichnet worden sind, zu stellen. - Die alten Stücke sind bis zum 29. Juni 1918 bei der genannten Stelle einzureichen. Die Einreicher der Umtauschstücke erhalten auf Antrag zunächst Zwischenscheine zu den neuen Schatzanweisungen.
Die 50/0 Schuldverschreibungen aller vorangegangenen Kriegsanleihen werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweisungen umgetauscht. Die Einlieferer von 5 0/0 Schatzanweisungen erhalten eine Vergütung von M. 2,- für je 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von 4 1 / 2 % Schatzanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben M. 3,- für je 100 Mark Nennwert zuzuzahlen.
Die mit Ianuar/Zuli-Zinsen ausgestatteten Stücke sind mit Zinsscheinen, die am 2. Januar 1919 fällig sind, die mit April/Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit ginsscheinen, die am 1. Oktober 1918 fällig sind, einzureichen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Juli 1918, so daß die Einlieferer von April/Oktober-Stücken auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für 1 U Jahr vergütet erhalten.
Sollen Schuldbuchforderungen zum Umtausch verwendet werden, so ist zuvor ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung (Berlin SW 68, Oranienstr. 92-94) zu richten. Der Antrag muß einen auf den Umtausch hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens bis zum 6. Mai d. I. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichsschatzanweisungen geeignet sind, ohne Zinsschein- bogen ausgereicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht erhoben. Eine Zeichnungssperre steht dem Umtausch nicht entgegen. Die Schuldverschreibungen sind bis zum 29. Juni 1918 bei den in Absatz 1 genannten Zeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen.
*Die zugeteilten Stücke sämtlicher Kriegsanleihen werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlar nach Maßgabe seiner für die Niederlegung geltenden Bedingungen bis zum 1. Oktober 1919 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt,' der Zeichner kann sein Depot jeder zeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen.
Berlin, im März 1918.
Reikis bank-Direktor rum.
0
Havenstein. v. Grimm.
* Meraktteferrrrrg betreffend. Eine Anzahl Abgeordneter des hessischen Landtags beantragt: Großh. Regierung möge wranlossen, daß die bereits erlassene Verordnung über die Elerabgabe zurückgezogen und durch eine solche ersetzt wird, die mit den Bestimmungen über die Elerabgabe in den angrenzenden außer- hessischen Gebieten im Einklang steht.
* Der Fliegernberfall ans Mainz im Landtag. Der Abg. Adelung erklärt im Landtag, es sei in Mainz erst Alarm gemacht worden, als die feindlichen Flieger schon Bomben warfen und verlangt einen besseren Sicherheitsdienst.
* Kandtagsersatzwahl in Gonsenheim. Anstelle des zurückgetcetenen Abgeordneten Molthan hat das Zentrum für den Wahlkreis Gonsenheim-Ober-Olm den Lehrer Schorn in Mainz als Kandidaten aufgestellt.
* Kandtagsersabwahl Waidmichelbach. Die
Nationallibecalln stellten den Rechner Bickel in Affolterbach als Kandidaten für die Ersatzwahl für Münzer auf.
* Penstouen. Vom 1. April an werden die auf Grund der Milltärversorgungsgesctzte zahlbaren Pensionen für Offiziere und Beamte, Jnvaltdenpensionen, Militäcrenten, Htnterbltebenengebühcnisse usw. von der Post ausbezahlt.
Das Girijährigerrzerrgnis Der preußische Kultusminister erklärte, das Einjähcigenzeugnis der höheren Schulen werde bald ganz abgeschafft werden. Das Recht zum Einjähcigendienst werde fernerhin von der Militärverwaltung allen Soldaten verliehen, die nach längerer Probezeit sich als dazu geeignet erwiesen.
** Grundbesttz «nd Kriegsanleihe Die Hes-
sische Landes -Hypothekenbank gewährt zur Zeichnung auf die 5%t0e 8. Kriegsanleihe Darlehen bis Mk. 20000, die unter 5°/ # v erzinslich sind zu besonders günstigen Bedingungen gegen erste Hypothek. Die Hypothekbestellung ist kostenfrei. Die näheren Bestimmungen sind von der Bank zu beziehen.
* Gffenbach a. M. Nach einem Zwist schoß die Arbeiterfrau Schmidt in der Schloßgrabengasse ihren Mann nieder. Der Mann kam lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus.
* Kubenheim. Ein seltenes Ereignis ist im Jahre 1918 in der Chronik unseres 800 Einwohner zählenden Ortes dadurch zu verzeichnen, daß kein einziges Kind zur Entlassung aus der Schule kommen wird.
* Frankfurt a. M. Zu Gunsten der notleidcn' den Anglhörigen des Kleinhandels und Kleingewerbes hat die Handelskammer ein großzügiges Hilfswerk eingeleitet. Aus den eingehenden Geldern soll eine Stiftung errichtet werden, die der Handelskammer angegliedert wird. Die Leitung des Hilfswerkes hat ein Ausschuß übernommen, an dessen Spitze Regierungspräsident Dr. v. MetstecWiesbaden steht.
* Uied a M Der Musketier Otto Fanghänel von hier geriet 1916 in russtscheGefangenschaft. Aus dieser floh ec vor zwei Monaten, er wurde aber auf dem Wege in die Heimat noch zweimal verhaftet, trotzdem gelang es ihm immer wieder zu entkommen und Warschau zu erreichen. Hier fand er vorerst in einem Lazarett Aufnahme. Wie der junge Soldat seinen Angehörigen mitteilt, ist cs ihm in der Gefangenschaft schlimm ergangen.
Das Feldheer braucht dringen- Yen und Stroh! _ Landwirte helft dem Heere! _
KfrcMiclK Anzeigen.
Sonntag den 24 März (Palmacum).
Landes-Buß-und Bettag.
Gottesdienst.
In der Stadtktcche. Vormittags 9'/- Uhr: Pfarrer Schwabe. — Vormittags 11 Uhr: Militär- gottcsdienst. Beichte und Feier des heiligen Abendmahls. Pfarrer Schwabe Nachmittags 2 Uhr, Kinder-
ktcche für die Markusgemeinde. — Abends 6 Uhr: Professor v. Schian.
In der Johanneskirche. Vormittags 9V 2 Uhr: Pfarrer Ausfeld. — Vormittags 11 Uhr: Kinder- kirche für die Johannesgemeinde Pfarrer Ausfeld. — Abends 6 Uhr: Pfarrer Bcchtolshcimer. — Beichte und Feier des heiligen Abendmahls für Lukas, und Johannesgemeinde. Anmeldungen werden vorher bet dem Pfarrer jeder Gemeinde erkuten.
Gründonnerstag den 28 März.
In der Stadtktrche. Abends 6 Uhr: Pfarrer Schwabe. Beichte und Feier des heiligen Abendmahls für die Matthäus- und Markusgenninde. Anmeldungen werdrn vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
In der Johanneskirche. Vormittags 9 A / 2 Uhr: Prüfung und Vorstellung der Konfirmanden aus der Johanncsgemeinde. Pfarrer Ausfeld. — Abends 70 /^ Uhr: Pfarrer Ausseld. Beichte und Feier des heiligen Abendmahls für Lukas- und Johanncsgemeinde. Anmeldungen werden vorher bet dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten.
Karfreitag den 2 9. März.
In der Stadtkirche. Vormittags 9 x / 2 Uhr: Pfarrer Mahr. Beichte und Feier des heiligen Abendmahls für Matthäus- und Mcnkusgcmeinde. Anmeldungen werden vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten. — Vormittags 11V 4 Uhr: Kinderkicche für die Matthäus- und Mackusgemelnde gemeinsam. Pfarrer Mahr. — Abends 6 Uhr: Pfarrer Schwabe.
In der Johannesktcche. Vormittags 9*/, Uhr: Pfarrer Bechtolsheimec. Beichte und Feier des heiligen Abendmahls für Lukas- und Johannesgemeinde. Anmeldungen werden vorher bei dem Pfarrer jeder Gemeinde erbeten. — Vormittags ll 1 i i Uhr: Kindec- ktcche für die Johannesgcmeinde. Pfarrer AuLfeld. — Abends 6 Uhr: Liturgischer Gottesdienst. Pfarr-c Ausfeld.
Verantwortlich: Albin Klein in Gießen.


