Ausgabe 
12.12.1917
Seite
3
 
Einzelbild herunterladen

"Malte L 4

tofang ,Ä#'

tz-Zr ii ?'»Dl

PS ; 1

WBiil&n-i,® 1 ' iften auf k »A ,

kW. . V

A bec 9,L ek.

,7 8ebra'.*>ig

Se^gS«^ "

ftgjfil

Asch

,tc rlusftellu, '

"V*««AE

9 schickt teertet e§ der Verterrtuns

«avdett. betreffs! herzogliche Obei. ben an die evam Unterbindung jedii KciegSdauec pei».

tel

M 5

itr.

1 I

«

H.

kS S e!u 2tc 01

et ftÄ {0 ,Wt<

!0 ffüt

;>yji

K'A"'

SfesÄfc

.ÄtzK

i x>>A,,»

Sx.7

b"s^rstr"?ß

s-s?

f Ae' «

AK»»'

gemeldet, sodaß das Deutsche Museum für Buchwesen und Schrifttum, wie man wohl sagen kann, von der Gesamtheit des Deutschen Volkes getragen wird u. das verdient die Organisation in vollem Ma^e; stellt sie doch dem Deutschen Museum in München, das der Technik gewidmet ist, ein Deutsches Museum für Geisteskultuc entgegen, gegründet mitten im Weltkriege von uns Barbaren als Zeuge des Geistes, der unver mindert in unserem Volke waltet und die friedliche Kulturarbeit über alles stellt.

* Der Nationalstiftung hat der Fabrikbesitzer A. Laue, alleiniger Inhaber der Firma A. Laue & Co., Kupfer, und Meffing.Walz-Werke, Berlin-Reinickendorf, den gesamten Reingewinn seines Werkes während der Dauer des Krieges zur Verfügung gestellt. Es ist dies eine ganz besonders hochherzige und patriotische Stiftung, welche hoffentlich viele Nachahmer finden möge.

Eiterarifcbes.

* Erste Hilfe bei plötzlichen Unglücksfällen und Vergiftungen nebst Anhang: Die Giftpflanzen der Heimat von Prof. Dr. Feh­ler- und Prof. Dr. Giesen hagen-München. 186 Seiten, 56 Ab­bildungen. Max Heffe's Verlag, Berlin W 15 und Leipzig. Preis vornehm geb. 2,75 Mk. Zwei hervorragende Gelehrte haben sich verbunden, um dieses Buch zu schaffen, aus dem auf Schritt und Tritt edelste Menschenliebe leuchtet. In erschöpfender Weise gibt Prof. Fehler Rat und Hilfe für alle nur möglichen Unglücks­falle, ob cs sich nun um Bewuhtlosigkeit, Krampfzustände oder Erstickung, Vergiftung usw. uff. handelt. Die neuesten Erfahrungen über erste Hilfe bei Verletzungen, Blutungen, Quetschungen, Brandwunden, bei elektrischen Unfällen, bei Einatmen vergifteter Gase sind verwertet. Wie man einen Schnellverband anlegt, wie man Fremdkörper aus Wunden entfernt, was bei Brüchen, bei Erbrechen, Koliken zu tun ist, bis ärztliche Hilfe eintrifft, kurz tausend Dinge, die einem jeden von uns zustoßen können und denen wir meist ratlos gegenüberstehen. Die Lehren des Buches sollten einen Unterrichtsgegenstand der Schule bilden, sollten uns so in Fleisch und Blut übergegangcn sein, daß wir sie im Be. darfsfalle automatisch anwenden. Im 2. Teil behandelt der bekannte Münchener Botaniker die Giftpflanzen der Heimat, deren Fülle erstaunlich ist. Befandets ausführlich und beherzigens­wert sind die Kapitel über giftige Pilze und giftige Beeren. Ge­naue Kenntnis könnte viel Unglück vermeiden. 56 gelungene Abbildungen erläutern die klaren Ausführungen des Werkes, das zu einem Volksbuch in des Wortes edelster Bedeutung zu werden verdiente.

BaterländNcher Hilfsdienst.

Aufforderung des Kriegsamts zur freiwilligen Mel« düng gemäß § 7, Absatz 2 des Gesetzes über den vat-rländischen Hilfsdienst.

steifer für die klappe;

In dem gewaltigen, von unsecein Heere

beletzten feindlichen Gebiet

werden zur Verwendung bet Militärbehörden noch

zahlreiche Hilfskräfte benötigt.

DaS Interesse des Vaterlandes verlangt, daß taug, ltche und entbehrliche Kräfte der Heimat sich zu die­sem Etappendienst zur Verfügung stellen. Zahlreiche kciegsverwendungsfähige Militärpersonen müssen im de- setzten Gebiet noch für den Dienst an der Front frei- gemacht werden.

Die Lebensbedingungen im besetzten Gebiet sind durchaus günstig. Gute Entlohnung und reichliche Ver­pflegung werden gewährt. Und was bedeutet die Not­wendigkeit, sich in fremde Verhältnisse einzugewöhnen, gegenüber dem Maß von Opfern und Entbehrungen, das unsere Kciegrr seit Jahren freudig ertragen!

Männliche Hilfskräfte jeden Alters, auch Jugend, liehe, können, wenn sie geeignet befunden werden, Be­schäftigung im besetzten Gebiet im Westen finden und zwar für: Gerichtsdienst, Post- und Telegrafen­

dienst. als Kutscher, Bäcker, Schlächter, Handwerker jeder Art oder als Hilfsschreiber, sowie im Sicherheitsdienst (Bahnschutz, Gefangenen- und Gefängnisbewachung).

Personen mit französischen und flämischen Sprach- kenntnissen werden besonders berücksichtigt

Weh,Pflichtige können nicht .angenommen werden mit Ausnahme der 50 Prozent oder mehr erwerbsbe- schränklln Kriegsbeschädigten.

Als Entgelt wird gewährt: Freie Verpflegung oder Gcldentschädigung für Selbstverpflegung, freie Unter­kunft, freie Elsenbahnfahrt zum Bestimmungsolt und zurück, freie Benutzung der Feldpost, freie ärztliche und Lozarettbl Handlung, sowie angemessener Dienstlohn.

Bis zur endgiltigen UeberwUsung an eine bestimmte Bedarfsstelle wird einvorläufiger Dienstvertrag" ge­schloffen. Die endgiltige Höhe des Lohnes oder Gehal­tes kann erst im Anstellungsvertrag selbst festgesetzt wer­den. Sie richtet sich nach Art und Dauer der Arbeit sowie der Leistungsfähigkeit der Betreffenden. Eine auskömmliche Bezahlung wird zugesichert. Falls Bedürf- tigkeit vorliegt, werden außerdem Zulagen für die in der Heimat zu versorgenden Familienangehörigen ge­währt.

Die Versorgung derjenigen, die eine Kriegsdicnst- beschädigung erleiden, ist besonders geregelt.

Meldungen nimmt entgegen Was Bezickskommando Gießen.

Dabei sind voczulegen: Etwaige Militärpapiece, Beschäftigungsausweis oder Arbeitspapiere, erforderli­chenfalls Abkehrschein. Es ist anzugeben, wann der Bewerber die Beschäftigung antreten kann. Eine vor­läufige ärztliche Untersuchung erfolgt kostenlos bei dem Bezirkskommando. Jeder Bewerber hat sich den erfor­derlichen Schutzimpfungen zu unterziehen.

Wegramiltriie franRfurt a. m.

Bekanntmachung.

Warnung an alle Kauslcute.

Die Pceiöprüfungsstelle der Provinz Oberhessen macht seit längerer Zeit die durch verschiedene Beschwerden von Verbrauchern aus allen Teilen der Provinz bestätigte Wahrnehmung, daß allgemein auf dem Gebt<te des Lebcnsmittelmarktcs und des Marktes der Gegenstände des täglichen Bedarfs eine durchaus unberechtigte Preis­treiberei eingesetzt hat (bedauerlich ist, daß auch durchaus solide Geschäfte diese Preis­treiberei mitmachen und insbesondere ihre früheren Lagerbestände zu den jetzigen ir- höhten Preisen unter Ausnutzung der Konjunktur zum Verkauf bringen), die sich be­sonders auch auf die Geschäfte der Bekleidungsindustrie einschließlich der Wäsche inoustrie erstreckt.

Die Preisprüfungsstelle für die Provinz Oberhessen sieht sich daher veranlaßt, die ernste und eindringliche Warnung an alle Kaufleute zu richten, daß die Aus Nutzung der Konjunktur für alle Gegenstände des täglichen Lcbensbedarfs. d. h. der Verkauf von alten Warenbeständen, die noch zu billigen Preisen eingekauft sind, zu den infolge der Warenknappheit erheblich gesteigerten augenblicklichen Prisen, nicht statt­haft ist und gegen die Kciegsverordnungen gegen übermäßige Preissteigerung ver­stößt. Kausleut.', die unter Ausnutzung der Konjunktur übermäßige Preise für ihre Waren fordern, machen sich st'arfba r. Die Verrechnung eines mäßigen Kriegs' teuerungszuschlages wird den Kauslcuten nicht verwehrt werden. Dagegen muß mit aller Schärfe seitens der zuständigen Preisprüflngsstellcn gegen jede durch Ausnutzung der Konjunktur entstchrnde allgemeine Verteuerung von Waren, die zum Lcbensbe- darf der Bevölkerung gehören, Stellung genommen werden. Wir weisen hierbei noch ausdrücklich daraus hin, daß das Reichsgericht in verschiedenen grundlegenden Entscheidungen die Berechtigung des Handels und der Kaufmannschaft zur Ausnutzung der sogenannten Kciegskonjunktur und zur Erzielung von Kxtcgsgewinnen infolge der Ver­teuerung der knapp werdenden Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs nicht anerkannt, sondern ein solches Vorgehen und Geschäftsgebaren für strafbar er­klärt hat.

Die Preispcüfungsstelle Oberhessen wird daher zum Schutze der verbrauchenden Bevölkerung gegen die erwähnten Preissteigerungen Vorgehen und in absehbarer Zeit eine Revsiion von Geschäften, die Waren des täglichen Bedarfs einschließlich des Haus Haltungsbedarfs führen und zum Verkauf bringen, vornehmen und eine unnachficht- liche Bestrafung der Schuldigen ^beantragen.

Die Kaufleute werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie verpflichtet sind, über die Herkunft aller Waren und der Einkaufspreise Auskunft zu geben und der Sorg­falt eines ordentlichen Kaufmanns ihrer BuchfühcungSpflicht nachzukommen. Das Ab- ändern und Hinaufzeichmn v n Preisen für bereits ausgezeichnete Waren der Lager, bestände ist verboten und strafbar. Wir fordern die Kaufleute auf, ihre Waren- bestände in ordnungsmäßiger Weise zum Verkauf zu bringen, die Verkaufspreise auf ihre Berechtigung nachzuprüfen und jede unzulässige Zurückhaltung von Waren zu vermeiden.

Außerdem weisen wir darauf hin, daß es einer unzulässigen und strafbaren Preistreiberei gleichkommt und eine strafbare Beeinflussung der Kundschaft dacstellt, wenn ein Kaufmann sich für die Abgabe von Waren des täglichen Bedarfs landwirt­schaftliche Lebensmittel, wie z B. Butter oder Eier oder Mehl oder Wurst u. dgl versprechen und geben läßt und die Abgabe der Waren von der Gegenleistung solcher landwirtschaftlicher Erzeugnisse abhängig macht. Dieser Tauschhandel und diese bedingte Wacenabgabe sind strafbar. Sie bilden eine wirtschaftliche Gefahr für unsere Volkswirtschaft und begünstigen den Schleichhandel. Die Preisprüfungsstelle wird gegen solche Auswüchse des Handels rücksichtslos Vorgehen und die Einleitung des Verwaltungsversahrens wegen Unzuverlässigkeit gegen die betreffenden Kaufleute veranlassen. Die Pccisprüfungsstelle Oberhessen wird, wenn vorstehende Warnung un­beachtet bleiben sollte, bei allen Zuwiderhandlungen gegen die Kriegswucherverord­nungen unnachsichtlich gegen die Schuldigen Vorgehen. Vorstehende Warnung wird durch die ganze Presse der Provinz veröffentlicht.

Preisprüfunasftelle für die Provinz Oberbelfen.

Für die Hausdruckerei eine» groß, industriellen Unternehmens wird ein tüchtiger

Umdrucker

und

Masch. - Meister

sowie ein

Lithograph

für Schrift und Formulare zum bald inögl. Eintritt für dauernde Stellung gesucht.

Angebote mit Lohnanspruch, Zeugnisabschriften und Mustern, Angabe der Militürverhaltniffe und srühesten Eintrittsing erbeten unter R. B. 1302 an Hascnftein & Vogler, A. W., CölnRhein.

Garnituren Lokomobilen

gut erhalten, gar. betriebsfähig, kauft gegen Kassa Maschincnfbk. Sticbcr, Amberg, Oberpfalz.

Grundbesitz gesucht

größere Billa, Herr chaftssip vornehmes Stadtgrundstück oder dgl. Eventl. volle Auszahlung!

Frau Olga von der Ahe, Mahlsdorfs fOstbahn). Vermittler dankend verbeten.

8triekma8eliinen

aller Systeme, m. M. 3060 An- azhlung. Katal. frei. F. Kirnch, Braunschwelg.

Landaufenthalt

Erholungsbedürftige Herren oder Damen finden auch während der Wintermonate Aufnahme. Ge heiz kann werden. Anfragen an

Frau Rentmeister Schmidt, Gersfcld (Rhön).

Beschläge

für Proviantwagen NK

16 liefert schnell

95 und

Otto Schert,

Fabrik für Beschläge Weida i. Thür. Fernsp. 138.

Wetallbetten LN,

Holzrahmenmatrazen, Kinderbet­ten, Elsenmöbelfabrik, Suhl in Thüringen.

Weihnachtsverkehr 1917.

Die andauernden Schwierigkeiten in der Kohlen Versorgung und die überaus starke Inanspruchnahme der vorhandenen Betriebsmittel für die Bedürfnisse der kämpfenden Heere, der Kriegswirtschaft und der Volks' ecnährung zwingen dazu, von besonderen Maßnahmen für den Personenverkehr zu Weihnachten insbesondere von der Einlegung von Sonderzügen, gänzlich abzusehen. Mit Zurückbleiben beim Reiseantcitt oder unterwegs muß daher gerechnet werden. Alle nicht unbedingt nötigen Reisen müssen unterbleiben.

Frankfurt (M.), Dezember 1917.

Uönlgl. Eifenbabndirektion.

Bekanntmachung.

Vom 15. Dezember 1917 an ist bei Kenntznng tum Schnellzüge anstelle der bisherigen, nach Preis- stufen aufgebauten Ecgänzungsgebühren eine Ecgänzungs- gebühr in Höhe von 100 vom Hundert des tarifmäßigen Fahrpreises zu entrichten. Die Ergänzungsgebühc beträgt mindestens 3 Mark.

Eilzüge gelten als zuschlagpflichtige Schnellzüge.

Nähere Auskunft erteilen die Fahrkartenausgaben und Auskunftsstellen.

Frankfurt (M.), den 10. Dezember 1917.

Königliche Eifenbabndirektion.

Auch in diesem Jahre möchte ich bitten,

unsere

blinden Soldaten

nicht zu vergessen. Geldsendungen erbitte ich an mich, Liebes­gaben an das Kriegsblindenheim, Arnsburgerstraße Nr 1 in

Frankfurt a. M.

Fra« von Schenk

Wiesbaden, Biebricherstraße Nr. 6.

+Brucbleidende+

bedürfen kein sie schmerzendes Bruchband mehr, wenn sie mein in Größe verschwindend kleines, nach Matz und ohne Feder, Tag und Nacht tragbares, auf seinen Druck, wie auch jeder Lage und Größe des Bruchleidens selbst verstellbares

Ünimfal-Brucbband

tragen, das für Erwachsene und Kinder, wie auch jedem Leiden entsprechend herstellbar ist. Mein Spez.-Bertreter ist am Montag, den 10. Dez., morgens von 812 in Gießen Bahnhofhotcl Lenz und gleichen Tags mittags von 1'r3. in Grimberg Hotel Hirsch, sowie Sonntag, den 9. Dez., vormittags von 112 in Nidda Hotel Stern mit Muster vorerwähnter Bänder, sowie mit ff. Gummi- und Fcderbänder neuesten Systems, in allen Preis­lagen anwesend. Muster in Gummi-, Hängeleib-, Leib- und Muttervorfall-Binden, wie auch Geradchalter u. .Krampfader Strümpfe stehen zur Verfügung. Neben fachgemäßer versichere auch gleichzeitig streng diskrete Bedienung.

pH. Steuer Sohn Bandagist u. Orthopädist,

Konstanz in Baden, Wessenbergstraßc 15, Telephon 515.

Zement röhren,

großes Lager sofort verkäuflich. Näheres Kahlgrnnd-Eisenbahn Akt.-Ges. in Schöllkrippen iUtfr.).

********************

* *

^ Wir sind jederzeit Käufer für

* CagerbeTtände und Restposten *

* aller Art, Metall-, Klech- Pa- *

* pierwaren, Dürste«, Spiegel *

4t etc. evtl, mit Druck, sowie jt

4t sonstige Eagerpoften F

M jeder Menge, zu annehmb. Preisen. 4t

4t Carl Philipp & Ca.» M

£ Drrlin, Uhlandstr. 42. 4t

4t 4t

4t4t4t4f4t4t4t4t4t4t4t4t4t4t4t4t4t4t4t4t

Verantwortlich: Albin Klein in Gießen.