brechen!" in der siebenten Finonzschlacht, wie schon lechS- mal vorher, zum Stege tragen!
Das ist in diesen Tagen die weltgeschichtliche Aus- gäbe der vom Schicksal zum Höchsten, was p Menschen auf (Sifcen leisteten, auseewähltcn deutschen Do'keS. In ihr find wir alle einig Ta brauchen w r uns nicht zu streiten, was wir im kommenden Frieden in Deutschland so oder so haben wollen. Da streiten w c eist einmal für den Frieden selbe,!
aach drm Krieg über der Menschheit wölben, getragen von siegender deutscher Äcaft im Krieg und segnender d ut'cher Gesittung im Freden Tenn wtc ut che haben den Krieg nie gewollt. Wir kämptten und kampken nur zur Äerterdigun - Wenn künftig, auS Furcht und Grauen vor unseren unerschöps'.-chauS der Erde stetgcndcn Menschen und Mllliard7n. f*in Volk auf drr Welt unS mehr anzugreifen wagt, dann h stt cS für unS Deutsche wirklich und allzeit: Friede auf Erden!
Denn nochmals: Unsere Kraft wohnt nickt nur beim Heer, bei Pflug und Hammer und im Hirn d S KctegSdenkerS. Sie wohnt auch im Geldbeutel Der offene Geldbeutel ist Sinnbild der offenen Hand Tie offene Hand ist das Zeichen des offenen Herzens, das für das Vaterland schlägt Man nennt es bei uns schon einen Opfertag. wenn wir auf der Straße für ;chn Pfennig eine Hind nburg Postkalte kaufen oder für eine Mark Eintrittsgeld den Weilen ei ec Muiikkap.lle lau schen. Aber ein giößecer-und längerer Lpfeitag sollen die nächsten vier Wochen für dos deutsche Volk sein Oder auch nur eine einzige Stunde, in der ein jcdcr unter uns sich frägt: Was kann ich noch hergeben, um dafür Kriegsanleihe zu zeichnen? Was kann ich noch entbehren, um mein Scherflein dem Vatcrlande zu bringen — nicht mit dem Stolz des Gerechten, sondern alö meine ganz verfluchte Pflicht und Schuldigkeit.
Darum: wer jetzt Geld für den Krieg gibt, der gibt Geld für den Frieden!
Darum: je mehr einer den Frieden liebt desto mehr muß er Kriegsanleihe zeichnen!
Darum: wer ein künftiges glück licheS
Deutschland der Arbeit, Wohlfahrt und Ke- sittung will, der zeichne die siebente Kriegs, a n l e i h e!
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Schmachvoll
pteg mit dem Voldffand! Die Rheinländer
haben schon viel Gold dem Goldschatz der Reichsbank zugeführl. Unendlich viel Gold'achcn aber werden noch immer von Selbstsucht zurückgchalten, ja selbst Gold'
;mi verstichle», fast wie geftohl«, verborgen. ,.^3- - , Ui Heinrich vo l l'chke erzählt unS im 1 Band feiner P nu ' „ aittCUW prächtigen Geschichte mbS im 19. Iahch. daß k ^
cS nach den BLsceiungökriegcn als eine Schmach in
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manchen Strichen der alten preußischen Pcov nzen galt, zeug zu besitzen In dem jetzigen Weltkrieg um Deutschlands Sein oder Nicht ein »nuß es als eine
Wer so in diesen kommenden Tagen die Börse aufmacht, der macht, für sein Teil, das Tor des Friedens aus! Nicht die Pforten jenes verlassenen Tempels im Haag, den, nach dem Geist des Er Zaren, ein Dollar jäger baute. Nein: der wahre FriedenStenipe! lvi-d sich
® rorr sich mit 6olö schmückt oörr 6olü versteckt. Dem ttaterlandr grtjört hrutt ^ alles 6olö! g
@ Rüttelt die Säumigen auf. g)
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Schmach geltm noch goldene Uhcketten. goldene Ohr ringe und dergl. zu tragen. Während die breite Masse dcS deutschen Bo.kS die größten Opfer bringt und fast jedes HauS um gefallene Lieben trauert. Nun, eS gibt schon deutsche Männer und deutsche Frauen, die Träger protziger Goldk^tten und Trägerinnen schwerer goldener Ohrringe als Emporkömmlinge und KcicgSwucherer an- sehen und behandeln. Diesem häßlichen Verdacht setzt sich nicht auS, wer pflichtgemäß feine Goldsachen an die Goldankaufftelle Gießen (Geschäftsstelle in der BezirkSsparkasse. in der Iohannesstcaßc) verkauft. Jede Münze G o l d st S r k t d i e G o l d r ü st u n g unserer Bankfestunp, sie verschafft uns Lebensmittel tm AuSla n de, sie vernichtet die letzte Hoffnung unserer Feinde auf unseren wirtschustlichen Zusammenbruch und verkürzt damit den Krieg.
Verantwortlich Alb in Klein in Gießen.
wer sein Vaterland liebt, zeichnet Kricgsanlcilje!
Siebente ttnegsanleibe
5*/. Deutsche Reichranleihe.
Deutsche Reichsschatzanweisungen,
auslosbar mit 110% bis 120°«.
Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5% Schuldverschreibungen des Reichs und 4V| 0 Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.
Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kundigen und kann daher auch ihren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung des Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlung zum vollen Nennwert anbieten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen Die Inhaber können über die Schuldverschreibungen und Schatzanweisnngen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Berkauf, Berpfändung usw.) verfügen.
Die Bestimmungen über die Schuldverschreibungen finden auf die Schuldbuchforderungcn entsprechende Anwendung.
Bedingungen.
1. Annahniestellen.
Icichnungs stelle ist die Reich sbank. Ieich. nungen werden
tober jedes Jahres ausgefertigt. Der Iinfenlauf beginn am 1. April 1918, der erste Iinsschein ist am 1. Oktober 1918 fällig.
Die Schatzanweisungen sind in Gruppen eingeteilt und in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000 Mark mit Iinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes
von Mittwoch, den 19. September,
bis vonnerrtaa. den (Oktober 1017 3aI)r< * QUS 9 *fer‘'ßl- ©« Zinsenlauf beginnt am 1 . 3a
, ^ ^ \ f nuar 1918, der erste Iinsschein ist am 1. Juli 191k
mittags 1 Nhr
bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Rr. 99) und bei allen Iweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank), der Preußischen Central-Genoffenschastskaffe in Berlin, der königlichen Hauptbank in Nürnberg und
fällig. Welcher Gnippe die einzelne Schahanweisung an- gehört, ist aus ihrem Tert ersichtlich.
3. Einlösung der Schatzanweisungen.
Die Schahanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals im Juli 1918, ausgelost uud an dem auf die Auslosung folgenden 2. Januar oder 1. Juli mit 110 Mark für je
ihrer Zweigans,allen. sowie sümllicher Banken. Bankiers !'*’ Warh ' 1l ' ennroeri zuruckgezahlt. Die Auslosung ge
imd ihrer ( yilialcn, sämtlicher öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder Lebensvcrsicherungsgesellschaft. jeder Kreditgenofienschast und jeder Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siche Ziffer 7.
Ieichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Ber- Wendung von Ieichnungsscheinen brieflich erfolgen.
2. Eintkilung. Zinsenlauf.
schieht nach dem gleichen Plan und gleichzeitig mit den Schahanweisungen der sechsten Kriegsanleihe. Die nach ! diesem Plan auf die Auslosung im Januar 1918 ent- fallende Zahl von Gruppen der neuen Schahanweisungen wird jedoch erst im Juli 1918 mit ausgelost.
Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seitens 1 des Reichs bis zum 1. Juli 1927 unkündbar Frühestens aus diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen ' die Inhaber alsdann statt der Barruckzahlnng 4
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dern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schahanweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 3' _.°/ 0 igc mit 120 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schahanweisungen fordern. Eine weitere Kündigung ist nicht zuläffig. Die Kündigungen muffen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Iinstennin erfolgen.
Für die Verzinsung der Schahanweisungen und ihre Tilgung durch Auslosung werden-von der verstärkten Aus losung im ersten Auslosungstermin (vergl.Abs. 1.) abgesehen - jährlich 5" vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages ausgewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schahanweisungen werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schahanweisungen nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil.
2lm 1. Juli 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schahanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schahanweisungen maßgebenden Betrage (110% 115" oder 120> 0 ) zurückgezahlt.
4. Zeichnnngspreis
Der Zeichnungspreis beträgt: für die 5% Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden,
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* Die jugcteiltcn Stück> ;ct::nbcn Bedingungen bis auch vor Ablauf diej
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