Ausgabe 
18.9.1917
Seite
3
 
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lob ck ist NkS sicher der Fall. Im Rodgau beffpiels- jpeife fällt bie Ernte diesmal besser aus als seit vielen Zähren. Man rechnet dort, wie auch im Maintale eichlich mit 80100 Zentner pro Morgen Das sind trüge, wie sie nur in den allerbesten Jahren dort siell wurden. Weit höher stellen sich tnbc$ die Erträg- iffe in den besseren Feldern mit vorwiegendem Lehm­oden. §o Versicherte uns ein Landwirt aus der etter au, daß man dort auf gutem Boden bis zu 0 Zcntnec Kartoffeln auf den Morgen Ackerland erntet >as bedeutet eine Vollernte in das Wortes bester cdeutung. Schon bei den Frühkartoffeln erzirlte man ott Knollen, die man, wie Bauer sich ausdrückt, offen it dem Leiterwagen Heimfohren könnt.'. Kartoffeln ori 2 bis 3 Pfund Gewicht sind keine Seltenheit. Da- ri sind die Knollen durchaus gesund. Kranke Kartoffeln ürfte iS nicht mehr als in anderen normalen Jahren geben. Aus Rheinh ssen und dem Blauen Ländchen, wie uch aus dem ganzen Nied liegen die gleichen sehr günstigen Meldungen vor.

** Lüdekommandos Die nächste Zeit wird in- olge der Anfuhr der Hausbrondkohle und der Ernte- Produkte wie Kartoffeln, Getreide, Gemüse usm. ganz rrh-bliche Mehcanfordcruugrn an die Leistungen der Ltaatsbahnen stellen. Um nun Verkehrsschwicrig- jelten und Stockungen, die von bedenklichsten Folgen sein würden, zu begegnen, muß vor alUn Dingen der Ktaatsbahrrwasennmlauf beschleunigt werden. Dies wird mit am besten gewährleist.t durch möglichst schnelles Ent- bezw. B.laden der Eisenbahnwagen. Die hierzu erfordecliche M^nschenk: äiten müssen in Form von odekonrmandos jedrrz it bereit glhalten werden, um dort eingesetzt werden zu können, wo die Ladearbeiten om b tr.ßcnbften find. Die größeren und nrittleren auch kleineren Slädte des Ko psbezitks werden daher, auf Grund eirer V.roidnung des stell Kommandier!n- den Generals aufgefordert werden Lad. kommandos aus

r bcc Bürgerschaft zu bilden. An alle Bürger ergeht sic Aufforderung, sich soweit es irgend möglich ist, frei lvill'g ohne Rücksicht aus Stand und Rang zu dies n Notstandsarbelten zu melden und nicht erst die zwangs- MVetse Beorderung obzuwarten. Auch auf die Hülle z'det älteren Jahrgänge der Schulen wird hierbei gerechnet.

Die Arbeit, die zu mrnchten ist, geschieht nickt allein im Verkrhrsinteresse. sonde n auch im Interesse einer gesicherten rechtzeitigen Belieferung der Gemeinden mit Hausbrand und Lebensmitteln. Jeder einzelne, der also mit anfaßt, unterstützt nicht nur die Gemeinden, sondern tut auch sich selbst den. g'ößten Dienst.^ Welche Gemeinden in Betracht kommen und die Ltärke des Kommandos wird von der Kriegsamtstelle noch unmittel' bar mitgcteilt.

Cilerarifcbes

Von der Erbcutnng englischer Fernrohrbüchsen be­richtet ein außerordentlich fesselnder Feldpostbrief, in dein es n. a. heißtSo waren wir wohl bis auf 50 m ungesehen an den feindlichen Graben herangekommen, als ein Schuß fiel. Sofort rief unser Führer:Auf, Marsch, Marsch, Hurra!", und im nächsten Augenblick sprangen wir den überraschten, ziemlich ver­dutzten Engländern auf die Köpfe. In dem eroberten Graben sah es ganz wohnlich aus, und wir fanden außer guten Mänteln und Decken ziemliche Vorräte von Konserven, Tee und Rum, die wir gut gebrauchen konnten. Aber am meisten überraschte uns der Fund einiger Gewehre, die mit Zielfernrohren versehen waren. Es waren englische Jagdbüchsen von derselben Bauart und demselben Kaliber ivie die englischen Militärgewehre; es konnten daher auch umgearbeitetc Militärgewehre sein, wie sie bei uns in der Heimat ja auch zu Jagdzlvecken hergestellt rverden- Die gut gearbeiteten Fernrohre zeigten eine sechsmalige Ber. größerung und waren in ähnlicher Weise wie bei unseren Jagd­büchsen auf den Laus aufmontiert." Wir finden den Feldpostbrief, dem diese Stelle entnommen ist, in Bongs bildgeschniückter Kriegs­geschichte.Der Krieg 1914 15 in Wort und Bild". «Deutsches Bcrlagshaus Bong & Co., Berlin W. 57, Preis des Achttage­heftes 30 Pf.), Heft in 16 und 17.

Ucbcr die Kämpfe zwischen Maas und Mosel bringen die Generalstabsberichte der letzten Zeit täglich Meldungen; ver­suchen doch die Franzosen, mit starken Kräften den Um­klammerungsangriffen der Deutschen auf die Festung Verdun Widerstand entgegenzusetzen, lieber diese auf beiden Selten nnt größten Anstrengungen durchgeführten Kämpfe finden wir in den neuesten Heften 27 29 von Bongs illustrierter Kriegsgetchlchte Der Krieg 1914/25 in Wort und Bild" (Deutsches Verlagshaus Bong & Co., Berlin W 57, wöchentlich ein Heft zum Preise von 30 Pfg.) eine eingehende Schilderung. Es werden hier an der Hand' einer übersichtlichen Karte die sich abspielenden Kämpfe klargelegt und die großen zu überwindenden Schwierigkeiten ge­zeigt. Es schließen sich daran weitere reichillustrierte, von Fache auloritäten verfaßte Artikel wie:Die Erstürmung von Aotrs Dame de Lorette",Der Sturm auf den Zwininrncken",Albion- Seeherrschaft",Wie dieGoeben" undBreslau" stch durch­

schlugen",Die Inder und ihre Waffen",Unterwegs und im Schützengraben",Die Minen im heutigen Landkriege", u. a. in.

*Amerikanische Moskitos" Unierseebootjäger mit Tor­pedobewaffnung. Jetzt, wo die ganze Welt mit Spannung den Ausgang des Vernichlungskampfes der deutschen Unterseeboote gegen die Marine unserer Feinde beobachtet, ist es von beson­derem Interesse, von fachmännischer Teile eine aufklärende Be­

lagshaus Bong & Eo. Berlin W. 57, wöchentlich ein Heft zum Preise von 30 Pfg.) hat Qberingenicur E. E. Nenmann über die amerikanischen Unierseebootjäger einen ausklärenden Artikel veröffentlicht, worin die Vorteile der beiden sich bekämpfenden Waffen erwogen werden. Eine Abbildung hilft den Text erklären.

* Der lächelnde Gönc. (Verlag der Wiking-Bücher, Leip­zigs Bon Paul Grabein. Gebunden 1 Mark. Der Roman be­handelt das Problem, wie die Großstadt, i» Sonderheit Berlin, auf de« schaffenden Künstler wirkt. Die Millionenstadt mit ihrer ungeheuren konzentrierten wuchtigen Kraft und Betriebsamkeit, die ohne Zweifel hohe wirtschaftliche Werre schafft, wirst doch auch tiefe Schatten auf den künstlerisch Schaffenden.

* Baronin Gorn. «Verlag der Wiking-Bücher, Leipzig.) Gebunden 1 Mark. In diesem Roman erzählt Kurl Aram die Geschichte der großen Leidenschaft einer hochstehenden Frau, und ihre all müh ge notwendige Loslösung aus einem harmonisch um- friedeten HauslcLen ist hier mit gedampften Farben und doch in klarster Zeichnung gegeben. Der Verfasser hat hier ein äußerst fein kultiviertes und' zugleich spannendes Buch ans dem Leben der großen Welt geschaffen u. sich damit in die erste Reihe unsrer Erzählungskünstler gestellt.

Vernichtung eines Fesselballons durch einen Flieger" betitelt sich ein wirklich lesenswerter Artikel in den erschienenen Heften 118-120 von Bongs Illustrierter KriegsgeschichteDer Krieg 1914/1917 in Wort und Bild" (Deutsches VerlagShanö Bong & Co., Berlin W 57, wöchentlich ein Heft im Preise von 30 Pfg.) Ein Fachmann und Teilnehmer vieler Fliegerkämpfe schildert hier nicht nur seine reichen Erlebnisse, sondern auch die unendlichen Schwierigkeiten und die fast übermenschlichen An­strengungen unserer Fliegertruppen an der Front. Eine sehr intereffante farbige Kunskbeilage veeanschaulicht den -re^t in schönster Weise. Aus dem reichen Inhalt der neuen Hefte seien besonders die Artikel erwähnt:Der Kaiser im Felde", Nächtlicher Palrouillengang", Militärerkennungsmarken" Bei Riga und Dünaburg", Winterausrüstung der Heere un Kriege",Wenn die Monitoren kommen" und andere inehr. Sie alle stammen aus berufener Feder und sind reich mit Bil­dern geschmückt. _

Verantwortlich A lbin Klein in Gieße '.

weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen ginstermin erfolgen.

Für die Verzinsung der Schahanweisungen und ihre Tilgung durch Auslosung werden-von der verstärkten Aus­losung im ersten Auslosungstermin (vergl.Abs. 1.) abgesehen J jährlich 5°/ 0 vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages aufgewendet. Die ersparten Zinsen von den ausgelosten Schatzanweisungen werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nenn­wert zurückgezahlten Schatzanweisungen nehmen für Rech­nung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Aus­losung teil.

Am 1. Juli 1967 werden die bis dahin etwa nicht ^Äusgelosten Schatzanweisungen mit dem alsdann für die * Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisungen maßge- ; Lenden Betrage (110°/ 0 115% oder 120%) zurückgezahlt.

4. Zeichnungspreis

Der Ieichnungspreis beträgt: für die 5% Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden,

08,-M.,

5% wenn Eintragung in das

Reichsschuldbuch mit Sperre bis zum 15 Oktober 1918 beantragt wird, 07,80 M., 4%'% Reichsschatzanweisungen 08,- M., str je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen.

5. Zuteilung. Stückelung.

Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Ieich- Mngsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Betrage gelten als voll zugeteilt. Im übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Höhe der Zuteilung. Veson- ere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür orgesehenen Raum auf der Vorderseite des Jeichnungs- jcheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Ver- itllungsstellen nach ihrem Ermessen vorgenommen, päteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden.*

Zu allen Schatzanweisungen sowohl wie zu den Stücken der Reichsanleihe von 1000 Mark und mehr werden auf An- lrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischen- icheine ausgegeben, über deren Umtausch in endgültige Stücke das Erforderliche später öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen

sind, werden mit möglichster Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im April n. I. ausgegeben werden.

Wiinschen Zeichner von Stücken der 5°/ 0 Reichsanleihe unter Mark 1000 ihre bereits bezahlten, aber noch nicht gelieferten kleinen Stücke bei einer Darlehnskasse des Reichs zu beleihen, so können sie die Ausfertigung besonderer Zwischenscheine zwecks Verpfändung bei der Darlehnskasse beantragen ; die Anträge sind an die Stelle zu richten, bei der die Zeichnung erfolgt ist. Diese Zwischenscheine werden nicht an die Zeichner und Vermittlungs­stellen ausgehändigt, sondern von der Reichsbank unmittelbar der Darlehnskasse übergeben.

6. Einzahlungen.

Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 29. September d. I. an voll bezahlen. Die Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge erfolgt gleichfalls erst vom 29. September ab.-

Die Zeichner sind verpflichtet:

30% des zugeteilten Betrages spätestens am 27. Okt. d. 5t, 200 /o 24.Nov. ,

25% . .9- Jan. n. I.,

25°/° ,, 6 - Febr.

zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nenn­werts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Be­trägen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig ge­wordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt.

Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der dieJeichNung angemeldet worden ist.

Die im Laufe befindlichen unverzinslichen Schatz­scheine des Reichs werden-unter Abzug von 5°/o Diskont vom Iahlungstage, frühestens aber vom 29. September ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit in Zahlung ge­nommen.

7. Postzeichnungen.

Die Po st an st alten nehmen nur Zeichnungen auf die 5°/° Reichsanleihe entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Bollzahlung am 29. September, sie muß aber spätestens am 27. Oktober geleistet werden. Auf bis zum 29. September geleistete Bollzahlungen werden Zinsen für 18t Tage, auf alle anderen Dollzahlungen bis zum 27. Oktober, auch wenn |ie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 153 Tage vergütet.

8. Umtausch.

Den Zeichnern neuer 4%% Schatzanweisungen ist es gestaltet, daneben Schuldverschreibungen der früheren Kriegsanleihen und Schatzanweisungen der l , ll, IV. und V Kriegsanleihe in neue 4 1 /* 0 /« Schatzanweisungen um- zutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Die Umtauschanträge sind innerhalb der Zeichnungsfrist bei derjenigen Jeichnungs- oder Vermittlungsstelle, bei der die Schatzanweisungen gezeichnet worden sind, zu stellen. Die alten Stücke sind bis zum 15. Dezember 1917 bei der genannten Stelle einzureichen. Die Einreicher der Umtauschstücke erhalten auf Antrag zunächst gwischen- scheine zu den neuen Schatzanweisungen.

Die 50/0 Schuldverschreibungen aller vorangegangenen Kriegsanleihen werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schatzanweisungen umgetauscht. Die Einlieferer von 5% Sckatzanweisungen der ersten Kriegsanleihe erhalten eine Vergütung von M. 2,-, die Einlieferer von 5 % Schatzanweisungen der zweiten Kriegsanleihe eine Ver­gütung von M, 1,50 für je 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von 4%% Schatzanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben M. 3, für je 100 Mark Nennwert zuzuzahlen.

Die mit Ianuar/Zuli-Zinsen ausgestatteten Stücke sind mit Zinsscheinen, die am 1. Juli 1918 fällig sind, die mit April/Oktober-Zinsen ausgestatteten Stücke mit Zinsscheinen, die am 1. April 1918 fällig sind, einzu­reichen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 1918, so daß die Einlieferer von April/Oktober-Stücken auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für % Jahr vergütet erhalten.

Sollen Schuldbuchforderungen zum Umtausch ver­wendet werden, so ist zuvor ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung (Berlin SW 68, Oranienstr. 92-94) zu richten. Der Antrag muß einen auf den Umtausch hinweisenden Ver­merk enthalten und spätestens bis zum 24 Oktober d. I. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichsschatzanweisungen geeignet sind, ohne Zinsschein- bogen ausgereicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht erhoben. Eine Zeichnungssperre steht dem Um­tausch nicht entgegen. Die Schuldverschreibungen sind bis zum 15. Dezember 1917 bei den in Absatz 1 genannten Jeichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen.

«Di- zugeteilten Stücke sämtlicher Kriegsanleihe., werden ans Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshanp.bank für Wertpapiere in Berlin nach M-thgabe seiner für die Ni-derl-M.n« geltenden Bedingungen bis zum 1. Oktober 1919 vollständig kostenfrei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese lltiederlegung nicht e mgt, er Zeichne seit - auch vor Ablauf dieser Frist - zurttcknehmen. Die von dem Kontor sür Wertpapiere ausgesertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen w,e d,° Wertpapiere ,elb,t bel.ehe .

erlin, im September 1917.

Reichsbamk-Direktorium.

v. Grimm.

Havenstein.