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Deutsche Neichsanleihe.
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Deutsche keichsschatzanweisungen,
und
auslosbar mit 110 ".. bis 120"«.
Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5°.. Schuldderschreibungen des Reich 4' 2 % Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt.
Das Reich darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen und kann daher auH ihren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung des Zinsfuß! beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlung zum vollen Neu» wert anbieten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen Die Inhaber können über die SchuldveV schreibungeu und Schatzauweisungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usiv.j verfügen.
Die Bestimmungen über die Schuldverschreibungen finden auf die Schuldbuchforderungen entsprechende Anwendung.
Bedingungen.
!. Annahmestellen.
Zeichnungsst eile ist die Reichsbänk. Zeichnungen werden
von Mittwoch, den 10. September, bis Donnerstag, den 18. Oktober 1017. mittags 1 Nhr
bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Rr. 99) und bei allen Zweiqanstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung ent- gegengenommen. Die Zeichnungen können auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank), der Preußischen Tentral-Genossenschaftskasse in Berlin, der königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbünde, jeder Lebensversicherungsgesellschaft, jeder Kreditgenoffenschaft und jeder Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer 7.
Ieichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen
zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Ieichnungsscheinen brieflich erfolgen.
2. Einteilung. Zinsenlauf.
Die Schuldverschreibungen sind in Stücken zu 20 000, 10000, 5 000, 2 000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Iinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgefertigt. Der Iinsenlauf beginnt am 1. April 1918. der erste Iinsschein ist am 1. Oktober 1918 fällig.
Die Schahanweisungen sind in Gruppen eingeteilt und in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 2. Januar und 1. Juli jedes Jahres ausgefertigt. Der Iinsenlauf beginnt am 1. Januar 1918, der erste Iinsschein ist am 1. Juli 1918 fällig. Welcher Gruppe die einzelne Schahanweisung an- gehört, ist aus ihrem Text ersichtlich.
3. Einlösung der Schatzanweisungen.
Die Schahanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals im Juli 1918, ausgelost uud an dem auf die Auslosung
folgenden 2. Januar oder 1. Juli mit 110 Mark fürM 100 Mark Nennwert zurückgezahlt. Die Auslosung M schieht nach dem gleichen Plan und gleichzeitig mit Schatzanweisungen der sechsten Kriegsanleihe. Die ni diesem Plan auf die Auslosung im Januar 1918 fallende Zahl von Gruppen der neuen Schahanweisung^! wird jedoch erst im Juli 1918 mit ausgelost.
Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seit, des Reichs bis zum 1. Juli 1927 unkündbar. Früheste aus diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch büi die Inhaber alsdann statt der Barrückzahlnng 4" o ü bei der ferneren Auslosung mit 115 Mark für je 1! Mark Nennwert rückzahlbar, im übrigen den glei, Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fo» dern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigt ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlofl Schatzanweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt Barzahlung 37 B ü / 0 ige mit 120 Mark für je 100 M, Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgui bedingungen unterliegende Schahanweisungen fordern.
Xus Stadt und Cand.
• Winter,eit (lll (s Z ) Die Sommerzeit endet am 17. September, vormittags 3 Uhr. Um 3 Uhr werden die öffentlich anaebrachten Uhren auf 2 Uhr zurückge- stellt Die zur Ueberleitung in die Winterzcit am 16. und 17. September eintretrnden Fahtplonändeiungen werden noch bekannt gemacht.
Nein PetroienmnberfiuS! Als in letzter Zeit die Notiz durch die Blätter ging, daß die von dcn Eng. ländern zerstörten Erdölquellcn NumänienS zum groben Teil wieder in Betrieb gesetzt seien, hat wohl manch, i gehofft, dast die Petroleumnot dauernd brhoben und für den kommcndcn Winter mit einer stätkeren Verteilung wie im v.rgangenen Jahr zu rechnen wäre. Dem ist nun leider nicht so. wir müssen uns im Gegenteil so- gar auf einen noch größeren Mangel gefaßt machen. Ter Bedarf unserer Kriegsindustrie an Ecdöl ist cnorm. die U Boote. di< Flugzeuge, die Kraftwagen, kurz fast alle mit Motoren betriebenen Kriegs- und F jeden». Maschinen weiden mit Petroleum oder den aus ihm gewonnenen Produkten gelp.ist Jedem Einsichtigen wird klar sein, daß hier unter keinen Umständen ge- spart werden kann, ohne untere Schlagkraft und damit alles zu gefährden. Deshalb wollen wir ohne zu murren auch die neue Einschränkung ertragen und wenn eS nötig werden sollte, ganz verzichten. Namentlich die. jenigen. die über GaS oder ElektczttätSanschluß verfügen, — und das ist ja dcr weitaus größere Teil der Bevölkerung — sollten freiwillig zurücklreten und ihren An- teil bet der Rationierung nicht beanspruchen
* C-ieradlieferung im )nhre UM*. Der Ab-
geordnete Korell..ngelheim hat folgenden Antrag in der Zweiten Kammer dcr Stände des ^roßherzogtums eingebracht: In der Annahme, daß die Versorgung der Lazarette. Krankenhäuser und privaten Verb aucher auch im Jahre 1918 die Eierablirfrrung notwendig machen
wird, bitte ich rechtzeitig die Abänderung der jetzigen Eierordnung inS Auge zu fassen und dabei zur B-r- Hütung von Mißständen, ungefähr die Richtlinien meiner früheren Anträge zur Eierversorgung zu beobachten. ES ist zunächst nötig, die neue Ordnung so frühzeitig zu erlossen, das; der Hühnerhalter alsbald mit dem Ein- Hit der Legezeit fick mit der Ablieferung einrichtcn kann. Die diesjährige verspätete Bekanntmachung hat in vielen Fällen die Unmöglichkeit der vollständigen Abliefe ung zur Folge gehabt WaS die Zahl der abzuliefernden Eier anlangt, so soll sie die vom Reich festgesetzte nicht übersteigen. Um zu v rhüten. >ak auch HanShaltunaen. die — vielfach aus Gesundheitsrücksichten — ffch 3—6 Hühner halten. Eier obliesern müssen, beantrag' ich. dast für jeden Kopf der Haushaltung im enaeren Sinne (Familien, anaebörige und Dienstboten) ein Huhn iretgegeben wird. Haushaltungen mit nicht über 4 Köpfen, ober mehr als 8 Hühner sollen, zum Ausgleich der am ReichSioll fehlenden Zahl, von jedem Huhn über die 8 hinaus, die Hälfte Ei,r mehr abliefern, als die anderen Hühner. Halter. Endlich eBuche ich zu beschließen, daß den Nicht- bubnerhaltern in Gemeinden. in denen schlecht abgelicfert wird, nicht die Lieferung von Eiern gänzlich gesperrt wird. DaS ^st in ländlichen (Gemeinden — im Gegensatz zu den Städten — oft geschehen und ist eine ungerechte Bestrafung für etwas, woraus sie gor keinen Einfluß haben.
die tatkräftige Mithilfe aller einsichtigen Leute Hit gesellen, damit nicht nur die Täter möglichst auf srist Tot ertappt werden und ralch die verdiente Strafe halten, sondern um die Beschädigungen zu verhtn!
Alle Ersatzteile für zerstörte Einrichtungen sind ji
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wenn überhaupt, nur sehr schwer und mit großen Opi zu beschaffen. Nach dcn bestehenden Verträgen hasi zwar die Gemeinden für den entstehenden Schal Wenn aber de Gemeinden nicht alles tun, um Schädigungen zu verhindern, und wrnn nicht alle mcindcmitglicder hierbei in der Ueberzeugung mtthelsi daß es sich schließlich doch um ihre eigene Angelegenl handelt, dann haben eS sich solche Gemeinden, in der
Bezirk die Störungen nicht aushöcen, selbst zuzuschrcibt wenn die Elektrische Ueberlandanlage im Inter,sse
Sefchadigung der Leitung der Elektrischen Ilebertandantage der provinr (Kbertzelfen. Seit e4n!ger Zeit häufen sich die Klagen darüber, daß die Einrichtungen dcr Elektrischen Ueberlondanlcife der Vro vin, Oberhrssen wie z.B. L'itungSdrähte. Porzellan- Iwlatoren. TranLsormotorenhäuser. u. zwar hieran die ^uren. Fenster und auch Teile der inneren Einrichtung, mutwill,g durch Werfen mit Steinen. Holzftücken usw. be chädtat und zerstört werden. Meist sind die Täter haidwüchnge Burschen. Dem Bedauern über oie all- gemetn zunehmende Verrohung der Jugend müßte sich
Allgemeinheit sich künftig gezwungen sieht, diese Geme! dcn solange abzuschalten, bis dauernd geordnete Zuftät eintretcn. Es crgchr deshalb an alle Beteiligten dringende Bitte, für einen wirksamen Schutz der hei doppelt wichtigen Einrichtungen der Elektrischen Uebi landanlage im öffentlichen und persönlichen Inter, energisch mtteinzutreten. —
' Ilatzrungsmittelverteiluug auf dem Lavl Ein Antrag Kocell Ingelheim bemängelt die gänzll ung<. i. nde Versorgung dcr nichtlandwirtschastli, Bevölkerung auf dem Lande. ES werde gesagt, die Ln Di. ' »vn sich nebenher Nahrungsmittel. DaS könnt, ober nur die Reichen, da die städtischen Hamsterer düi Preise sehr in bic Höhe getrieben hätten. Es roitlj Aussprache hierüber beantragt.
Herabsetzung de» Gasverbrauches. ^olfl^nbÄj eilige Antrag ift vom Abgeordneten Adelung im Ijcif fchen Landtag eingebracht worden: Die Kammer wo! Großh. Regierung ersuchen, unvorzüglich und mit all, Nachdruck Schritte zu unternehmen, damit die vc Rcichskommissac festgesetzte ganz allgemeine HerabsitzuJ' des Gasverbrauchs auf 80 Prozent außer Kraft bletbt Eine derartige Herabsetzung des Gasverbrauchs wirk
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Die Zuleitung findet ti zschlch statt. Die bis
tige gelten als voll zug Zeichnungsstelle über di Wünsche wegen der S rsehenen Aaum aus de res anzugeben. Werdet )nick gebracht, so wird tgsstellen nach ihr Irren Anträgen aus Ab stattgegeben werden?
,-Zu aßen Lchaßamveisum Üritbtanlcilje oott 1000 M, r«p vom Reichsbank-Direkt! |ciif ausqegeben, über bevi Srsorderlichc später össenl k unter 1000 Mark, zu betti
'Tic zugctcillen Stücke si 'den Bedingungen bis zu auch vor Ablauf dieser
lrrlin, im September 19


