Ausgabe 
2.6.1917
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2
 
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sich hin nur um di« vom Rrich gezahlte» MindrSunl'r. stützungen. Zu ihnen t^ten noch die «'m-mdk»u!chu»,, die besonders in den «coßftSdtcn ichc hoch sind und oft die RelchSuntrrftützung sogar noch ubeettetge»

NBoot-Spendc 11H7

Durch Ltur« und Letter, Kamps und Tod. Führt Ihr zu« Lieg Vas stolze Boot!

3« liuderu Lräneu. Lorg' und Leid,

Sind dankbar wir daheim bereit.

Krieflswlrifcbalilicbes.

ÜolxverkoMiigt Erztifliint. Am 1. 3uni ijl eine Bekanntmachung in Kraft q-tr-t-n onöff-nll.cht vom Stellv. Generalkommando in den Amisbiäilcr». durch welche eine Destandserhcbung von Hoho-rkohIungs-Erz-ug. nillen und einigen anderen Ehemikalicn angeordnet wird. Die in der Bekanntmachung näher bezeichnelcn einzelnen CEneugnifle lind, sofern der Vorrat -ine bestimmt« M-ngc überschreitet, bis zum IO. Juni an die Kn-gs-Rohstoff- Abteilung des König!. Preuh. Kri-gsmimst-rmms aus dort anzufordernden amtlichen Meldelche,nen zu melden

. Damit wäre schüft zu gehen, um neu« Stoffe zu . natürlich

dem Gedauken der Streckung u, erer ^ sicherlich in nicht gedierU. Wohl aber wird st^^^si-ichrankes ge- einem venchwiegenen Fach ihres » ^raus

nutz Ueberbleibset vergangener Taze Nn^m geeignet fein dürften, lchadhaf, gew.rdene K e'der J"» zu ,-Yen. 3m G-g-nsatz zu m Fadens-

Zeiten, in der es fnr unpraktisch you. ! 4 ^ ^

zerschneiden, um andere damit ausubesfe . ^^r

gezüngen, zu diesem Aushllssmitte zu g fl besitzt

seinen Vorräten ,. B. weihe Un,-rock- U- 4 -n h«'. beM in ihnen ein vorzügliches Mater,!, das verwenden kann. Denn infolge kr h<-9. Unter- Knappheit erscheint das Tragen «on weihen UnU rocken augenblicklich nicht cmck-hl-Nsw-A.vi« Z-'wm stand« verlangen gebieterisch Dorf uns. '"?^°b-nw'c kleinen umzulernen. Di- Ansäungen haben sich vöMg gewandelt, und niemand brauch! sich daher »W«. in einem geflickten Kleid oder Astug emherzug-h-n wenn er nur in bezug auf Sauberkeifnichts zu wünschen ubng lab'. Das Achselzucken gewicrLre>fe. d'- auch >m Kriege aus Modekultus nicht verzichtch wollen, brapchl chn n'cht zu bekümmern. Ls find Aichenjikhendc, die vom Geis« unserer

' Sau einer verbindungobahn »wische» de« östlichen und westlichen Saqer« quer durch den

lie!7i?che «Odenwald. Hierzu hrl der hr',uche Land-

la-raba Wiegand Hrpp-nhelm lo.gcndc «ntrage «M die n , ii» Oimmft nericbtct: der lebten 3ctt erfQeinen

n mrhi.ach Artikel, wonochdteGr-

Rerbtndung»i"hn zwt'chen dem östliche» %K'n zu ieftrre» Plänen heranreist, dah

icha.tig, und dah König Ludwig de» «ahnbau begunft.g.

V ab., wird mitarteil. dob gegcn eine exuhrung der zu

erbauenden Bah', wie sie früher geplant war. von r.-ur^- eroooenorn c»» , . de» Odenwald nach

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(Cbm., nach Baden popagirrt w«de. ^^auung

bcsmidrrc aber sür die Oi.bt.tötrilc bat. durch weiche

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Zeit keinen hauch vcrl'püretD

Die Entlohnung der »eklamirrleu Das

Kriegsamt macht b-kan^! Ls werden immer wieder

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Die Meldepflichten haben auch über die gemeldeten nde ein Ü<

Gegenstände ein Lagerbuch zu führen.

k»»cd.. h«ln>. ui Kalic»ftlle. Am I. 3urn ist ,in« BeKannimachung in Kraft gelreien, durch weich­all« rohen und eingearbeiieten Felle von zahmen und wilden Kaninchen, fowie von Hasen und Hauskatzen ,-der Herkunft und in jedem Zustand beschlagnahml werden, soweit nicht ihr- Zurichtung zu P-Izwcrk

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<Rauchwar«> erfolgt ist oder ihre Vorarbeiten in gunch- lereien, Färb«

genchiechter «n , °hn. werden als hi,fsdi-nf.pflich.ig- od-r Nichtwehrdie.flpflichtige. Das Depar.emenl we.f demgegenüber darcuf hin. dah Rcklamicri« freie Arbe. er (inö und dah dk Tatsache der Reklamationen unier keinen Umständen den Anias, geben darf, besondere, von dem üblichen abweichendende Lohn- und Ardeitsbedmgun- gen zu schaffen.

Mi bellen

au , dreien oder haar,chneidereien bereits begonnen

hat Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch die Der- äukerung und Lieferuna der Felle in best,mmler Weise erlaub«. So darf der Besitzer eines Tieres, der Mitglied eines Kaninchenzucht-Bereins ist, das Fell binnen 3 Wochen nach dem Abziehen an die B-rein^Sammelsiellc und der Besitzer eines Tieres, der nicht Mitglied des Kaninchen- lucht-Bereins ist. das Fell binnen 3 Wochen an einen beliebigen Händler veräutz-rn. Den Händlern und Der- eins-Sammeistcllen sind bestimmte Wege für die Weiler- veräufzerung vorgeschrieben. Alle Vorräte an beschlag- nahmien Fellen werden schlicklich be, der Kriegsfell- Aktiengeseiischafi in keipZ'g vereinigt. d,° d,e Fclle soweit sic sür die Zwecke der f)ecrcs- oder Manne- Derwaiwntz in Anspruch genommen werden, an die Kriegsleder-Akliengefellfchaft weiiergcl'-fert und den übrigen Teil der Rauchmarcn.Fnduftrie und den Haarfchneidereien zuaeftihri. Felle, deren vorschnstsmäf,ige Veräufzerung iinterlaffen worden ist, find, sofern der ihr Lorral cmc beftimmie höhe übersteigt, a» das Leder-Zuweisungsam der Kriegs-Rohstoff 'Abieiiung zu melden Auherdcm ,si die Erlaubnis zur Verfügung über die befchlagnahmlen Felle durch 5)ändler. Vercins-Sammelfiellc oder besonders zuqeiassenen Grofzhändlcr von der Beobachtung einer Reihe von Vorschristen. insbesondere der Fühnmg von Büchern und Liste» abhängig gemacht. Gleichzeitig ist eine weitere BeKannimachung in Kraft getreten, durch die ftir rohe Kaninchen-, Hasen- und Katzenfelle h och st- preise seftgesehi werde». Es find verschiedene Preise deslimini worden, je nachdem die Beräichenuitz durch den Besitzer des betreffende» Tieres oder durch einen chandicr oder eine Berems-Saiiimelstcllc oder durch emen zuge- lassencn Grotzhändler erfolgt. Die Preise sind autzerdem

' Zock.ran-gab. ,«r Juli - $t V Umbtv D.«

EinKaussgesellschafi für das Grotzherzogtum heffen m. b. h hat als Landes-Zucker,teile soeben an die Kommunal- verbände die Landesbezugsscheme für Jucker fur d.e Monate Juli - September ausgegeben. Mit Rücksicht auf den aroken Bedarf an Zucker für Emmachzwecke ge- "anaen str jeden dieser 3 Monate 1'/. Pfund Zucker au?den Kopf der Bevölkerung zur Ausgabe. Die 3u >- Menge mutz bereits im Juni bezogen werden, die Augusb Menge bereits im Juli und die September-Menge bereits im Auaust. Die ^ommunalverbände smo berechUgl, >o- fern nach ihrer Einsicht ein besonderes Bedürfnis dazu vorlieat der Bevölkerung die gesamte Menge sür die .i Monate aus einmal zuzuführen, damit diese über arökere Iuckermengen für die Einmachzeit verfugt. Hür den Bezug für die einzelnen Monate gelten die Marken 24 - ^2 der Landes-Iuckerkarte. Die Kommunal­verbände werden das Nähere noch bekannt geben.

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n « iaoc - ,'ft dkl,'eiben Hkannt. dav zur Zeit- Lechand- stingcn weg.» S bauung ^ri'atzlichrurr(b...dung-ban ^,chu> bittebrn und brjabendck'saUs was hat dlcsclve gno ode, was tzldcnkt sie zu tun zur Wahrung der Intrreff« d.r Land.», tnibcsonder« der zumcist betrili,ten »

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bcrzoastchc CbervecilchrcungSaml Tacmitadt Hai ln sew«n n ueL 'dschretbri. den »rankenkassen rmpfohen.abrr- all da. wo rin B-dursnis v°r>.rgl -hr-nMig..d» die sachgemäh« Ernährung zu eclcichte n. .«-durch Ge

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der BerusSgenoffeNschast in einer Heilanstalt untergebrocht ^ fif ttm Kind i war 2) Versicherten Pec'oncn dcS SoldatenftandcL, de»M ^ ^

von der MtlUürvttwaUüna ein HEilverfahrea £ Lfiflumt mit be!

wird, die zuglbilligte JnvalLenren e n^l v-rloa-n durfen. h i @[ar Gin kntcaq auf rin- Leistung auf dem Sebtet- der 3« «Wm . neutl valtdk». und Hinierbliebenenv-rsichrrung liegt schon vor, ' Mi >! wenn nur dcc »aechtlgte den Wun ch äutzerte. au, .'in. ghf«i1dtB, d e z^

laß eines bestimmten Ereignisses, z. B. eines TodeSsatleS

verschieden, je nachdem die Felle allen Vorschristen ent eck)«

sprechend abgezogen und behandelt worden sind oder nicht. Der Wortlaut der beiden Bekanntmachungen ist vom SteUv. Generalkommando in den Amtsblättem veröffentlicht

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«tscdlagnädme der Cür- «id Teiflcrgrim. Wegen ber demnächst zu erwartenden behördlichen Beschlagnahme

der messingnen und bronzenen Türklinken. Be

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schlüge und Fenstergriffe in den Häusern und Wohnuiigen hatte Berliner Blätter zufolge eine Anordnung der Ber- luter Hausbesitzervereine eine eingehende Besprechung mit dem Referenten der zuständigen Abteilung des Kriegs- Ministeriums. Danach ist die in etwa drei bw vier Monaten bevorstehende Beschlagnahme der Tür- und Fenstergriffe im vaterländischen Intereffe leider nicht zu vermeiden doch soll den Hausbesiheni in tunlichst weitem Mähe Entgegenkommen gezeigt werden.auch betreffs der zu gewährenden 'preisentschadiguna. Es ist beabsichtigt für ganz Deutschland einheitliche, schwarze Ersatz-Türklm. Ken und Fenstergriffe seitens der staalichen Organe nicht

Die YUlchversorgnng in den Landgemeinden

Der Abgeordnete Singer-Seligenstadt hat folgenden An­trag bei der Zweiten Kannner cingereicht:Die Kanimer wolle beschliejren. die Grobherzogliche Negierung zu er­suchen, die Bestimmungen bezüglich der Ntilchversorgung unverzüglich dahin abzuändeni, dah auf dem ^ande und in kleinen Orten die Milch von dem Produzenten un- mitel bar an den Verbraucher gegen Milchkarlen ab- gegeben werden darf." In der Begründung sagt der Antragsteller: Dis jetzt ist es zwingende Borschnst. datz sämtliche Milchproduzenten die Milch an bestimmte Händler abgeben, wobei sämtliche gute und schlechte - gemischt wird Es t)at sich nun in den wcmgen hechen Tagen schon gezeigt, dah die g a n z e Milch verschiedener Händler au er wurde und dadurch die betreffenden Kunden der Händler qarkeine Milch bekommen konnten. Dieses jetzt beliebte Verfahren ist auf dem Lande undurchsühr- bar weil kein Händler die unbedingt nodweigen Kühlräume k hat. um puDanbfrelc Milch liefern zu können. Ein- gaben von Acrzten haben bereits aus die hygienisch zu verwerfende Art und Weise der jetzigen Milchversorgung aus dem Laude hingcwiesen. Bor Einführung des jetzigen Verfahrens war aus dem Lande genügende und gute Milch ZU erhalten ; jetzt gibt es weniger und schlechtere Milch. Der Zweck der Verordnung ist doch möglichst viele und {p 110 Milch zu beschaffen Wenn nun durch LislensührVH sestgestelli wird, wo und wieviel Milch bei jedeui Praba^enien zu haben ist. so ist es eine kleine Mühe in Landgemeinden durch Ausgabe von Milchkarten die KuudM auf die Produzenten zu verleilen. so dah jeder Kuade» seine Milch bei dem betreffenden Bauer er

tun univ wiftuiiiiuvi» «r ...

cinc Zulvenvung aus den Mitteln dec .tuntccblicD-ncnüccfidjctunfl zu erlangen. G« ist Sach der zur Entgegennahme dtescr Ertläcung berufnen Be hordc, zu pcusen. auf welche Leistungen der Ver^chUgi Anspruch crhcbcn kann. Die Grundsätze^ des Beschluncs oeltcn cntsprechend, wenn ein Antrag aus Gewährung des Witwengeldes bet einer nach 8 der: Rclchs4)ec.

sicherungsorönu.ig juständigen Gemesdebehöcdc»dltch

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und (djottcin ühü und ihren i)vhn er

weh dem. der euch Lo ward noch me ihr jungen

Wrcft

«-stell, mich, dt- Aufnahme ein« Jieb« ff m ob« un.«-- eonntQß , le bleibt. In solch.» Fäll-n kann in d-m gleichzeitig ni-de>..i

ncickrikb.ncn Antrag aus Äewähkung der Witwenrente ..... zugleich Antrag aus Gcwähcuiig de, Witwcngelde» er- 1» ft, MM blickt werden. Unsallvcclrtzte haben da» Recht be, »v-j Z-Haniikrlich.

VUlll ivel.vkN. z,I»,UHV/V»..v^vv -- , ..

lchnung von Kcankenbchandlung seitens der Veru^gt.'vormittags 11 Uhr: nossinichaftkn ihre Ansprüche im instanziellen Veriahcrn ^ zu vcrsolgcn. Die Träger dec llnsallvcrsicherung müssen ^

ui uccfülflcn. Tie Träger occ umnuiMiuuciui'H

u dem Anspruch eines V. > cankendrhattd- -hr. lkrieqvbetftund

tung, bic är-tttche Behandlung und Versorgung mir 3n der lohüinmii Arznei, anderen Heilmitteln sowie mit den Hilfsmitteln. p)HknlkhrefiicdieN> die eifo.dcrlich und. um den Elsolg des -v^lverfahrcnS^^ Pfarrer Vi nchcrn. der die Folgen - Verletzung zu ci d. , (Krücken, Stützvorrtchtung und dergleichen) umsant, r. Künlug sörnuichcn Bcjchcidversahccn Stellung nehmen.

Cebensmlftel and Bedarfsanlkel

bleLvkaSgemeinde % rib.ldchuchst

"Verteilung von Brotairfftrtchmtttetß

Für den Monat Mai 1917 kommen folgende Bcotauf

slrichmittcl zur Ausgabe: Nährmittelkarte.V igelbe Karte auf Abschnitt 2: Marmelade i5kctegSmuS); Nährmittel« rechh

nur zu liefern, sondern auch gleich nach Entfernen

der bisherigen fachgemäh anzudringen. Andererseits soll es aber auch in dem Belieben der Hausbesitzer stehen, sich nach eigenem Enneffen und Geschmack anderweitixz mit Ersatz bedienen zu lassen.

halten nich - auch ein grotzer Vorteil ^sur

die LaniIM^.

' -l»§-e»essene Kleider Es ist heute vaterländische Pflicht, unseren Bestand an Kleidem und Wasche nuxzlichsi lange zu tragen und Neuanschaffungen, wenn irgend mög. lich, zu venneiden ttm nun unsere Kleider gebrauchsfähig zu erhalten, ist es notwendia. ßvwie sich Schaden an ihnen bemerkbar machen, diese durch Flicken zu ergänzen. Um sich hierzu nun das nötige Material zu beschaffen, dars man nicht ettva aus den Gedanken versallen. in ein Ge-

w da dadurch Arbeit erspart und die Zeit

besser eingetcilt werden könnte. Aus keinen Fall ist zu verstehc^Manmi der beantragte Modus nicht eingeftchrt werden sodtc. da die Erfassung der Milch dadurch eher gefordert P* gehindert würde. Die Erfahrungen der wenigen hemen Tage zwingen dazu, das bisher übliche Bersabren Unverzüglich adzuändern. Es ist nicht zu ver« antworten, dieses wichtige Nahrungsmittel auch noch teil­weise verderben zu laffen. wenn cs verhindert werden kann. D* Nachteile bezüglich der Bolksqesundheit sind so gro^ dah unbedingt eine Aenderrmg hier emtrcten mutz. MM' die Milch nicht gemischt wird, so beschränkt sich xiL V'rderden der Milch oder Erkrankungen durch lcblxch» V'ilch immer nur aus eine geringe Menge, watzreW^' Einer Miichunq doch ausgedehnte Epidemien ointrelW^onnen. Alle Erfahrungen auf dem Lande svrcchM^^ die Beibehaltung des alten Systems, aber NexzeüStz der Milchabgabe durch Einführung von Milch- harte«.

Marmelade

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faite B (rote Karte): auf Abschnitt

iSricgSmuS». aui Abschnitt Kunsthonig: Nähcmitte'.^ ' ^as gfo fatte iblau« Sfattt) aus Abschnitt ß: Blarmeladis^ftn ltiich, (»lirgimusi, aui Abschnitt 7 : ttunsthont«. Wer die" ^ iu. Asi aui ihn cntsallendcn 'Waren die abzugebende Meng^ r-S ttinb wird ipäiec bekannt,zrgcben zu beziehen io»»icht, höW" b>!>

unter Vorlage der Rährmitteikarte bei einem ftlem^» Ultzjn, handelsgeschäst der Stadt 8i«»,«> b>» I»m d Juni"« e,

1317 eine Bestellung auszugeben ü. '

- C uhstoisabgabe sör die -Clabt ZtW lstchl«,

der Zeit vom I. bi» I'> .euni t-M 7 wird «egen- de,'»-/- " - u ,, ^ fif ttunaJobi bniit') der Sühstonkarte ,11' (blou^ den Sübstotfabgabestellen EühftoN abgegeben, rbe»salll-°v> oder ^ für die Zeit vom I. bi» 30. Zuni geaen Lieserungsab- z ^ schnitt .<!' sgcibl eine Schachtel. ^Ee,. ' || n (

' >ka rtosfc lverb rauch» -Regelung füt d>Me,. etabt Die Abgabe von Kartoffeln ln ltz,ai, z

wirllchailc» und Lpelseanstalten ist von «rster» ab

gegen Ablhi«ung dcc cntspvcchrnden Anzahl von TageV-k^ bi

faitoffclmacfen der etabt rthr&cn flcftatt-t. Ttc Gültig« * A . ne rt

» . v T~ - r. . er.»_-. r. - .i4i» henrnul';

l Jllü"Cirnuiic n uu c-iuvi '»mowi ^ ^ ** «ul

fcitSbaun der Tagetkritoffeiniarken ist nicht begrrnzbL., _

aui jede Mail, dürien nicht mehr al» ^ - Psund Karto",M'« -lott :z^ V il>uaebrn werdrn 7te Lagiekartoneimälkei, kön,«^M-

aus' dem Stöbt.' LrbenSinittelamt sKartoffelstelle) oder

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ttartoNclmarkc werden 14 läge? Kartoffelmor^m o segcbcn Personen, die nicht im BeNtz von !Loch Kartoffelmaiken sind, erhalten TageS-Kartonimar

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